Die Credit Agricole senkt gemäß Information auf der Homepage ab dem 15.11.2024 erneut die Festgeldzinsen:
1 bis 3 Monate: auf 2,70%
6 Monate bis 2 Jahre: auf 2,75%
3 bis 7 Jahre: auf 2,65%
Wer sich die aktuellen Zinssätze noch sichern möchte, kann heute noch entsprechende Anträge stellen. Wie ich schon mehrfach berichtet habe, besteht bei der Credit Agricole die Möglichkeit, die Einzahlung auf das Festgeldkonto mit einer Verzögerung von bis zu vier Monaten vorzunehmen.
VG Hans-Jürgen
Auf mein Wüstenrot Tagesgeld habe ich noch bis Ende Juli 2025 3,75% garantiert.
Wenn ich am 14.11.2024 ein 1-jähriges Festgeld bei Crédit Agricole abschließe und 4 Monate später einzahle, hätte ich vom 14.03.2025 bis zum 14.03.2026 3,10% garantiert - dafür aber 4 Monate weniger vom Wüstenrot Angebot.
Ist das eine gute oder eine schlechte Idee?
Das siehst du im März - es besteht eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Festgeldzinsen dann niedriger liegen als aktuell. Völlig sicher ist es aber natürlich nicht.
P.S. Dass du nicht gezwungen bist, das Geld ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Mit der Unterzeichnung des Festgeldantrages geht man m. E. schon eine Verpflichtung ein. Wenn die Credit Agricole Dir bis März 2025 den jetzigen Zins garantiert, dann bist Du auch verpflichtet das Geld fristgerecht zu überweisen.
Ich habe natürlich noch nie versucht, herauszufinden, was passiert, wenn man nicht überweist. Aber man dürfte sich wohl ggf. schadensersatzpflichtig machen. Ob und welcher Schaden dann ggf geltend gemacht würde, ist natürlich fraglich. Im Rahmen einer fairen Geschäftsbeziehung sollte man es aber darauf nicht ankommen lassen.
VG Hans-Jürgen
Nein, man geht keine Verpflichtung ein, zumindest nicht in der Praxis. Man kann den Antrag einfach ignorieren (oder ihn auch einfach stornieren lassen).
@Hans-Jürgen
Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang des Anlagebetrages zustande.
Genau, und ab dann begänne auch ein ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Danke für eure Rückmeldungen.
Nach meiner Kenntnis kommt ein Vertrag stets durch Angebot (Antrag auf Abschluss eines Festgeldes) und Annahme (Bestätigung der Kontoeröffnung) zustande. Beim Abschluss eines Festgeldes scheint dieses etwas anders zu sein.
Nach Durchsicht der Unterlagen eines gestern noch abgeschlossenen Festgeldes bei der CA konnte ich dem Begrüßungsschreiben folgende klare Aussage entnehmen, der ich bisher keine Bedeutung habe zukommen lassen: "Mit dieser Anlagebestätigung kommt der Kontovertrag zur Anlage Ihres Festgeldes zustande."
Da man die Anlagebestätigung erst nach der Überweisung des Anlagebetrages erhält, war meine Annahme, dass bereits nach der Kontoeröffnungsbestätigung eine Verpflichtung zur Überweisung des Anlagebetrages besteht, wohl falsch. Dennoch würde ich als fairer Geschäftspartner, wenn man mir eine viermonatige Überweisungsfrist einräumt, von einem solchen Angebot nicht zurücktreten.
VG Hans-Jürgen
Im Zusammenhang mit Kreditwirtschaft von Fairness zu sprechen, halte ich für naiv.
@Hans-Jürgen: Ich glaube, dass ich Deine innere Haltung verstehe, weil ich ähnlich gestrickt bin ;-): Ich schließe (möglichst) nur ein Angebot ab, wenn ich mir sicher bin, es hinterher auch zu nutzen bzw. durchzuführen.
Mit Blick auf das Thema "Fairness" gibt es (auch in diesem Fall) zur Absicherung allerdings noch das gesetztliche 14-tägige Widerrufsrecht, das man ausüben kann. Dann weiss mein Geschäftspartner woran er ist.
Im Falle von CA gilt darüber hinaus: "Bitte überweisen Sie uns den Anlagebetrag innerhalb von 4 Monaten nach Antragsstellung. Sollte der Anlagebetrag nicht innerhalb dieser Frist hier eingegangen sein, so sind wir zum Rücktritt vom Kontovertrag zur Anlage von Festgeld berechtigt." - Also ohne "Strafandrohung" ;-).
Erlaube mir noch eine praktische Frage: Schickst Du bei jedem Festgeld-Neuabschluss den unterschriebenen Eröffnungsantrag UND die Kopie Deines Personalausweises per Post an die CA?
@Jörg
Ich danke Dir für Deine verständnisvolle Rückmeldung. Den Passus mit dem Rücktrittsrecht habe ich auch gelesen und, dass es ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt, ist mir natürlich auch bekannt. In Bezug auf die CA will ich aber gar nicht weiter spekulieren, wann mein Widerrufsrecht beginnen würde, da ich es auf keinen Fall benötige. Somit ist dieses Thema für mich jetzt beendet.
Auf Deine Frage kann ich Dir bestätigen, dass ich zz. noch bei jedem neuen Festgeldantrag die unterschriebenen Unterlagen einschl. Kopie meines Personalausweises per Post an die CA schicke. Eine andere Möglichkeit gibt es nach meinem Kenntnisstand noch nicht. Ob es wirklich erforderlich ist, wenn man erst kürzlich einen Antrag gestellt hat, beim nächsten Antrag wieder eine Kopie des Personalausweises beizufügen, kann man vielleicht anzweifeln. In der Vergangenheit - als ich vermutlich länger keinen Antrag gestellt hatte - wurde die Kopie aber explicit nachgefordert.
Es kann aber sein, dass mit der voraussichtlich spätestens am 12.12.2024 zur Verfügung bestehenden neuen Homepage einschl. Aktualisierung des Online-Bankings aufgrund der Umfirmierung zu Credit Agricole Personal Finance & Mobility das Online-Banking ausgebaut wird, so dass Bestandskund(inn)en ggf. neue Anträge im Online-Banking stellen können (noch "reine Spekulation" aufgrund der seinerzeit kurz möglichen Einsichtnahme in die in Bearbeitung befindliche neue Homepage). Das wäre natürlich ein deutlicher Fortschritt.
Das gestrige Schreiben und die Antragsunterlagen liefen übrigens schon unter der neuen Firmierung.
VG Hans-Jürgen
@JörgErlaube mir hier zu Deiner "praktischen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@B.A.M: Danke für Deine interessante Info in Punkt 3. Erlaube mir zurückzufragen, ob diese Hochlademöglichkeit offiziell zulässig ist (da ja keine "Originalunterschrift")?
zu Punkt 2: Das mit dem Perso und der Adresse ist zwar nachvollziehbar. Allerdings ist das Einreichen einer Kopie bei einer automatischen Festgeldverlängerung nicht erforderlich. Und das neu beantragte Festgeld läuft ja auch über den vorhandenen Account.
@Hans-Jürgen: Dank Deines gestrigen Hinweises habe ich einen Neuantrag gestellt, statt das Mitte Dezember auslaufende Festgeld automatisch verlängern zu lassen. :-)
Gut gemacht!
Die Antwort von B.A.M. zu Deiner Nachfrage würde mich auch interessieren.
VG Hans-Jürgen
@Jörg
zu Punkt 3.: Es wurde mirsogar vom telefonischen Support vorgeschlagen die unterschriebenen Dokumente hochzuladen.
Einziges Manko war, dass Anhänge nur einzeln hochgeladen werden können. Daher schickte ich Antrag Kontoeröffnung und Kopie Personalausweis als zwei getrennte Nachrichten.
Die Kontoeröffnungsbestätigung erhielt ich innerhalb 2 Werktage ebenfalls im Online-Postbereich.
Update zur digitalen Übermittlung des ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Jörg
Danke für die bestätigende Information. Ich hoffe aber, dass sich aus der bis spätestens 12.12.2024 angekündigten Aktuaierung des Online-Bankings dort dann auch eine direkte Anlagemöglichkeit für Bestandskunden ergibt, damit man vielleicht gar kein Papier mehr benötigt.
VG Hans-Jürgen