Menü
Tagesgeld 3,50%Festgeld 3,07%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Crédit Agricole  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Credit Agricole senkt Festgeldzinsen ab November 2024 erneut

Credit Agricole senkt Festgeldzinsen ab November 2024 erneut

Star der CommunityHans-Jürgen am 14.11.2024

Die Credit Agricole senkt gemäß Information auf der Homepage ab dem 15.11.2024 erneut die Festgeldzinsen:
1 bis 3 Monate: auf 2,70%
6 Monate bis 2 Jahre: auf 2,75%
3 bis 7 Jahre: auf 2,65%
Wer sich die aktuellen Zinssätze noch sichern möchte, kann heute noch entsprechende Anträge stellen. Wie ich schon mehrfach berichtet habe, besteht bei der Credit Agricole die Möglichkeit, die Einzahlung auf das Festgeldkonto mit einer Verzögerung von bis zu vier Monaten vorzunehmen.
VG Hans-Jürgen

Anonymer PosterNorbert5 (Gast) am 14.11.2024

Auf mein Wüstenrot Tagesgeld habe ich noch bis Ende Juli 2025 3,75% garantiert.

Wenn ich am 14.11.2024 ein 1-jähriges Festgeld bei Crédit Agricole abschließe und 4 Monate später einzahle, hätte ich vom 14.03.2025 bis zum 14.03.2026 3,10% garantiert - dafür aber 4 Monate weniger vom Wüstenrot Angebot.

Ist das eine gute oder eine schlechte Idee?

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 14.11.2024

Das siehst du im März - es besteht eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Festgeldzinsen dann niedriger liegen als aktuell. Völlig sicher ist es aber natürlich nicht.

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 14.11.2024

P.S. Dass du nicht gezwungen bist, das Geld einzuzahlen, weißt du? Wenn du im März zum Ergebnis kommst, dass es keine gute Idee ist, lässt du es einfach.

Star der CommunityHans-Jürgen am 14.11.2024

Mit der Unterzeichnung des Festgeldantrages geht man m. E. schon eine Verpflichtung ein. Wenn die Credit Agricole Dir bis März 2025 den jetzigen Zins garantiert, dann bist Du auch verpflichtet das Geld fristgerecht zu überweisen.
Ich habe natürlich noch nie versucht, herauszufinden, was passiert, wenn man nicht überweist. Aber man dürfte sich wohl ggf. schadensersatzpflichtig machen. Ob und welcher Schaden dann ggf geltend gemacht würde, ist natürlich fraglich. Im Rahmen einer fairen Geschäftsbeziehung sollte man es aber darauf nicht ankommen lassen.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 14.11.2024

Nein, man geht keine Verpflichtung ein, zumindest nicht in der Praxis. Man kann den Antrag einfach ignorieren (oder ihn auch einfach stornieren lassen).

Anonymer PosterLutz2 (Gast) am 14.11.2024

@Hans-Jürgen
Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang des Anlagebetrages zustande.

Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 15.11.2024

Genau, und ab dann begänne auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Star der CommunityHans-Jürgen am 15.11.2024

Danke für eure Rückmeldungen.
Nach meiner Kenntnis kommt ein Vertrag stets durch Angebot (Antrag auf Abschluss eines Festgeldes) und Annahme (Bestätigung der Kontoeröffnung) zustande. Beim Abschluss eines Festgeldes scheint dieses etwas anders zu sein.
Nach Durchsicht der Unterlagen eines gestern noch abgeschlossenen Festgeldes bei der CA konnte ich dem Begrüßungsschreiben folgende klare Aussage entnehmen, der ich bisher keine Bedeutung habe zukommen lassen: "Mit dieser Anlagebestätigung kommt der Kontovertrag zur Anlage Ihres Festgeldes zustande."
Da man die Anlagebestätigung erst nach der Überweisung des Anlagebetrages erhält, war meine Annahme, dass bereits nach der Kontoeröffnungsbestätigung eine Verpflichtung zur Überweisung des Anlagebetrages besteht, wohl falsch. Dennoch würde ich als fairer Geschäftspartner, wenn man mir eine viermonatige Überweisungsfrist einräumt, von einem solchen Angebot nicht zurücktreten.
VG Hans-Jürgen

Anonymer PosterArmin1 (Gast) am 15.11.2024

Im Zusammenhang mit Kreditwirtschaft von Fairness zu sprechen, halte ich für naiv.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 15.11.2024

@Hans-Jürgen: Ich glaube, dass ich Deine innere Haltung verstehe, weil ich ähnlich gestrickt bin ;-): Ich schließe (möglichst) nur ein Angebot ab, wenn ich mir sicher bin, es hinterher auch zu nutzen bzw. durchzuführen.

Mit Blick auf das Thema "Fairness" gibt es (auch in diesem Fall) zur Absicherung allerdings noch das gesetztliche 14-tägige Widerrufsrecht, das man ausüben kann. Dann weiss mein Geschäftspartner woran er ist.

Im Falle von CA gilt darüber hinaus: "Bitte überweisen Sie uns den Anlagebetrag innerhalb von 4 Monaten nach Antragsstellung. Sollte der Anlagebetrag nicht innerhalb dieser Frist hier eingegangen sein, so sind wir zum Rücktritt vom Kontovertrag zur Anlage von Festgeld berechtigt." - Also ohne "Strafandrohung" ;-).

Erlaube mir noch eine praktische Frage: Schickst Du bei jedem Festgeld-Neuabschluss den unterschriebenen Eröffnungsantrag UND die Kopie Deines Personalausweises per Post an die CA?

Star der CommunityHans-Jürgen am 15.11.2024

@Jörg
Ich danke Dir für Deine verständnisvolle Rückmeldung. Den Passus mit dem Rücktrittsrecht habe ich auch gelesen und, dass es ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt, ist mir natürlich auch bekannt. In Bezug auf die CA will ich aber gar nicht weiter spekulieren, wann mein Widerrufsrecht beginnen würde, da ich es auf keinen Fall benötige. Somit ist dieses Thema für mich jetzt beendet.

Auf Deine Frage kann ich Dir bestätigen, dass ich zz. noch bei jedem neuen Festgeldantrag die unterschriebenen Unterlagen einschl. Kopie meines Personalausweises per Post an die CA schicke. Eine andere Möglichkeit gibt es nach meinem Kenntnisstand noch nicht. Ob es wirklich erforderlich ist, wenn man erst kürzlich einen Antrag gestellt hat, beim nächsten Antrag wieder eine Kopie des Personalausweises beizufügen, kann man vielleicht anzweifeln. In der Vergangenheit - als ich vermutlich länger keinen Antrag gestellt hatte - wurde die Kopie aber explicit nachgefordert.

Es kann aber sein, dass mit der voraussichtlich spätestens am 12.12.2024 zur Verfügung bestehenden neuen Homepage einschl. Aktualisierung des Online-Bankings aufgrund der Umfirmierung zu Credit Agricole Personal Finance & Mobility das Online-Banking ausgebaut wird, so dass Bestandskund(inn)en ggf. neue Anträge im Online-Banking stellen können (noch "reine Spekulation" aufgrund der seinerzeit kurz möglichen Einsichtnahme in die in Bearbeitung befindliche neue Homepage). Das wäre natürlich ein deutlicher Fortschritt.

Das gestrige Schreiben und die Antragsunterlagen liefen übrigens schon unter der neuen Firmierung.

VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 15.11.2024

@Jörg
Erlaube mir hier zu Deiner "praktischen Frage" (15.11.2024 - 15:55 Uhr) folgende Anmerkungen:

1. In der Checkliste im Kontoeröffnungsantrag (2. Seite) ist für Bestandskunden die Einreichung einer Kopie des Personalausweises zur Identitätsfeststellung gewünscht.

2. Selbst wenn zwischen mehreren Anträgen kurze Zeitabstände bestünden gehe ich davon aus dass es von Vorteil ist immer eine Kopie des Personalausweises mit einzureichen.
Es könnte ja beispielsweise in der Zwischenzeit ein Wohnortwechsel stattgefunden haben.

3. In meinem Fall habe ich den Kontoeröffnungsantrag, FATCA Fragebogen und eine Kopie des Personalausweises im Postach über die Nachrichten-Funktion hochgeladen. Dass diese Option im Online-Banking aktuell angeboten wird fand ich sehr praktisch.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 15.11.2024

@B.A.M: Danke für Deine interessante Info in Punkt 3. Erlaube mir zurückzufragen, ob diese Hochlademöglichkeit offiziell zulässig ist (da ja keine "Originalunterschrift")?

zu Punkt 2: Das mit dem Perso und der Adresse ist zwar nachvollziehbar. Allerdings ist das Einreichen einer Kopie bei einer automatischen Festgeldverlängerung nicht erforderlich. Und das neu beantragte Festgeld läuft ja auch über den vorhandenen Account.

@Hans-Jürgen: Dank Deines gestrigen Hinweises habe ich einen Neuantrag gestellt, statt das Mitte Dezember auslaufende Festgeld automatisch verlängern zu lassen. :-)

Star der CommunityHans-Jürgen am 15.11.2024

Gut gemacht!

Die Antwort von B.A.M. zu Deiner Nachfrage würde mich auch interessieren.

VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 15.11.2024

@Jörg
zu Punkt 3.: Es wurde mirsogar vom telefonischen Support vorgeschlagen die unterschriebenen Dokumente hochzuladen.
Einziges Manko war, dass Anhänge nur einzeln hochgeladen werden können. Daher schickte ich Antrag Kontoeröffnung und Kopie Personalausweis als zwei getrennte Nachrichten.
Die Kontoeröffnungsbestätigung erhielt ich innerhalb 2 Werktage ebenfalls im Online-Postbereich.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 30.11.2024

Update zur digitalen Übermittlung des CA-Festgeldantrags (@B.A.M. und @Hans-Jürgen): Ich habe als Bestandskunde den unterschriebenen Tagesgeld-Antrag, wie von B.A.M empfohlen, als pdf-Dokument im Nachrichten-Bereich meines Online-Bankings hochgeladen. Zwei Tage später war die Kontoeröffnungs-Bestätigung im Postfach. Hinterher ist mir noch aufgefallen, dass ich vergessen hatte, die Kopie meines Persos ans Antragsdoku anzuhängen. Es gab aber keine Beanstandung von Seiten der CA.

Star der CommunityHans-Jürgen am 01.12.2024

@Jörg
Danke für die bestätigende Information. Ich hoffe aber, dass sich aus der bis spätestens 12.12.2024 angekündigten Aktuaierung des Online-Bankings dort dann auch eine direkte Anlagemöglichkeit für Bestandskunden ergibt, damit man vielleicht gar kein Papier mehr benötigt.
VG Hans-Jürgen