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Erfahrungen mit Festgeldanlagen bei der Credit Agricole

Erfahrungen mit Festgeldanlagen bei der Credit Agricole

Star der CommunityHans-Jürgen am 24.07.2025

@Howicknick
Wenn Du mit deutschen Banken immer zufrieden warst und Dir von dort keine Fragen bzw. Nachweise abverlangt wurden, die Du nicht beantworten bzw. vorlegen möchtest, dann ist das ja o.k.. Natürlich kann man sich bei Anlagen auch auf den deutschen Bankenmarkt beschränken, was sicherlich einigen Anleger(inne)n auch ein besseres Gefühl in Bezug auf die Einlagensicherung gibt.
Für die ausländischen Banken sind natürlich deren landeseigene Geldwäscheregularien zu beachten, wobei man hier auch gelegentlich lesen kann, dass sie den Bogen bei vorzulegenden Unterlagen wohl teilweise durchaus überspannen. Ich wäre sicherlich auch nicht bereit, eine Kopie meines Einkommensteuerbescheides bei einer ausländischen Bank vorzulegen.
In Bezug auf die Credit Agricole kann ich Dir noch kurz mitteilen, welche Fragen dort konkret im Rahmen des Antragsprozesses mittels Auswahlfeldern zu beantworten sind:
A. Höhe des Jahresnettoeinkommens
< 25.000 €
25.000 € - 75.000 €
75.000 € - 150.000 €
> 150.000 €
B. Herkunft des Anlagebetrages
- Hausverkauf
- Erbe
- Schenkung
- Arbeitseinkommen
- Sparguthaben
- ... (weitere Auswahlmöglichkeiten)
- Sonstiges
Diese beiden Angaben dürften doch nicht wirklich so unangemessen sein, dass man deshalb von einem Antrag bei der Credit Agricole Abstand nehmen muss. Aber das muss - wie immer bei Anlageentscheidungen - natürlich jeder für sich selbst entscheiden.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedHowicknick am 24.07.2025

@ Hans-Jürgen:
Noch ein "Danke" für die Antwort. Ich bin noch nie, auch bei höheren Beträgen nicht, nach der Herkunft von Anlagebeträgen gefragt, geschweige denn aufgefordert worden, irgendwelche "Nachweise" vorzulegen (dies betrifft Inlandsbanken). Dieser Verzicht erscheint mir auch folgerichtig, kommt das Geld doch immer von einem eigenen Konto (unterlag also bereits den Geldwäscheregularien der Herkunftsbank). Zahlungen ein und derselben Person auf ein anderes Konto dieser Person sind demnach doch wohl "geldwäschetechnisch" neutral; worin sollte der "Waschvorgang" liegen? Es befremdet daher, wenn man immer wieder lesen muss, dass gerade ausländische Banken selbst in diesem Fall mehr oder weniger umfangreiche Auskünfte verlangen. Ich würde diese nie erteilen, übrigens auch nicht solche bzgl. meiner Einkommensverhältnisse. Das mag eine Bank interessieren, von der ich einen Kredit möchte, nicht aber eine, bei der ich etwas - von einem eigenen Konto stammend - einzahlen will.

Star der CommunityHans-Jürgen am 24.07.2025

@Howicknick
Natürlich darfst Du fragen und selbstverständlich gebe ich Dir auch eine Antwort darauf.
Ich habe mein erstes Festgeld bei der CA im November 2016 abgeschlossen und habe dort mittlerweile über 30 Festgeldanlagen getätigt. Ich muss jedoch sagen, dass ich seit einigen Jahren Beträge von maximal 10.000 € bei Festgeldern anlege. Dazu bin ich übergegangen als es noch die Meldegrenze von 12.500 € für die Meldung von Anlagen im Ausland gab und mich dieses einfach nervte, auch wenn es durch ein kurzes Telefonat erledigt werden konnte. Vereinzelt hatte ich bei der CA vorher auch schon einmal 20.000 € angelegt.
Bisher habe ich weder bei der CA noch bei irgendeiner anderen Bank irgendwelche Unterlagen als Nachweise vorlegen müssen. Daran, dass Banken bei Vertragsabschluss mehr oder weniger umfassende Information über Einkommensverhältnisse oder Herkunft der vorgesehenen Anlagegelder abfragen, hat man sich ja gewöhnt, was ich aber auch o.k. finde. In der Regel kann ich bei der Herkunft auch wahrheitsgemäß angeben, dass die Gelder aus Ersparnissen stammen, was ich im Bedarfsfalle auch nachweisen könnte.
Dass ich bisher in Bezug auf die Anlagen noch nie aufgefordert wurde, Herkunftsnachweise einzureichen, leite ich somit aus der Anlagehöhe ab. Bei anderen Anleger(inne)n kann es aber natürlich auch anders sein.
Die Anlagegelder erst zu überweisen,wenn die Bestätigung der Kontoeröffnung vorliegt, kann Sinn machen. Da die Kontoeröffnung bei der CA einschl. Postweg für die Übersendung der Antragsunterlagen i.d.R. etwa eine Woche dauert, ist das sicherlich auch kein Problem, wobei ich nachdem ich von der Zuverlässigkeit der CA überzeugt war, auch die Gelder schon gleichzeitig mit der Antragstellung überwiesen habe. Zuletzt habe ich die Vier-Monats-Grenze häufig genutzt, da die Gelder auf besser verzinsten Tagesgeldern geparkt waren.
Ich wünsche Dir ebenfalls gute Erfahrungen mit dieser Anlagemöglichkeit.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedHowicknick am 24.07.2025

@ Hans-Jürgen:
Danke für die Antwort, habe die Stelle gefunden. Merkwürdig, dass dies nicht auf den Startseiten kommuniziert wird.

In diesen Bedingungen behält die Bank sich auch vor, wenn es nach französischen Geldwäschevorschriften "erforderlich" sei, die Vorlage von allerlei "Informationen und Unterlagen" zu verlangen (immerhin: vor Vertragsschluss; nebenbei gesagt, würde ich den Anlagebetrag schon aus diesem Grund niemals "vorzeitig" einzahlen). Soweit ich das überblicke, hat in diesem Forum nur ein Teilnehmer (jedenfalls in letzter Zeit) über ein solches Vorgehen seitens der Bank informiert. Darf ich fragen, ob Du als offensichtlich langjähriger Kunde von CA Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht hast?

Star der CommunityHans-Jürgen am 24.07.2025

Es trifft zu, dass die Credit Agricole nicht offensiv mit dieser Top-Bedingung wirbt.
Dennoch ist sie nach wie vor unverändert gültig und findet sich in den "Bedingungen für das Einlagengeschäft der CA Consumer Finance S.A" (vgl. https://www.ca-personalfinancemobility.de/wp-content/uploads/2024/09/bedingungen_einlagengeschaeft.pdf). Außerdem wird im Kontoeröffnungsantrag mit folgender Aussage darauf hingewiesen: "Bitte überweisen Sie uns den Anlagebetrag innerhalb von 4 Monaten nach Antragstellung."
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedHowicknick am 24.07.2025

Eine Frage: 
Woraus ergibt sich eigentlich die hier immer "beworbene" Einzahlungsfrist von 4 Monaten ab Vertragsschluss? Auf der deutschen Web-Seite der Bank heißt es unter Schritt 6, am Ende (des Eröffnungsprozesses) erhalte man eine Bestätigung über die Kontoeröffnung. Sodann steht dort: "Überweisen Sie bitte spätestens jetzt den Anlagebetrag."
Von "Überweisung innerhalb von 4 Monaten" ist (jedenfalls) dort keine Rede!

Registriertes Community-MitgliedHFJ am 12.07.2025

Hallo in die Runde.
Diesen Ablauf kann ich bestätigen. Dadurch läuft alles in Ruhe und stressfrei ab. Das Ausdrucken und Unterschreiben der Bedingungen und deren Postversand nehme ich gerne in kauf.

Star der CommunityHans-Jürgen am 11.07.2025

Ich kann gerne als Bestandskunde anhand eines in der letzten Woche aktivierten Festgeldkontos den Gesamtprozess unter Berücksichtigung des zeitlichen Ablaufs einmal schildern.
Aufgrund einer für den 05.03.2025 angekündigten Zinssenkung (von 2,75% auf 2,55%) habe ich am 04.03.2025 ein zweijähriges Festgeld beantragt.
Hierzu erfasst man auf der Homepage unter dem Punkt "Zur Kontoeröffnung" den Anlagewunsch, persönliche Daten, steuerrelevante Daten etc. und kann nach Eingabe aller Daten diese noch einmal kontrollieren. Dann bestätigt man das, sendet es ab und kann auswählen, wie man die Antragsunterlagen erhalten möchte (in der Postbox des Online-Bankings oder durch Zusendung per E-Mail oder Post). Ich wähle immer das Online-Banking aus, da ich die Antragsunterlagen dann nach wenigen Minuten ausdrucken kann. Bei den Antragsunterlagen ist auch ein Anschreiben, wie weiter zu verfahren ist. Nach Unterschrift der Ausfertigung für die Bank müssen Bestandskund(inn)en noch eine Ablichtung des Personalausweises beifügen und die Gesamtunterlagen (bei doppelseitigem Druck vier Blätter) an den Einlagenservice der CA in Bingen schicken. Ich habe das bisher stets postalisch gemacht, wobei andere Nutzer, wenn ich mich recht erinnere, auch schon berichtet haben, dass man das auch per E-Mail oder über das Online-Banking durch Übersendung von Scans erledigen könnte.
Theoretisch kann man dann gleichzeitig zur Antragstellung auch schon die Überweisung des Anlagebetrages vornehmen, da alle notwendigen Informationen hierfür in den Antragsunterlagen ersichtlich sind. Für den Beginn der Festgeldanlage ist der Zahlungseingang bei der CA maßgeblich. Die CA hält sich an den im Antrag festgehaltenen Konditionen für vier Monate gebunden, so dass man auch noch kurz vor Ende der Vier-Monats-Frist den Anlagebetrag überweisen kann und dann auch noch den Zinssatz erhält, der bei Antragstellung galt. Das ist in Zeiten fallender Zinsen natürlich ein Vorteil, den ich von keiner anderen Bank kenne.
Am 07.03.2025 habe ich dann in der Postbox die Bestätigung über die Kontoeröffnung erhalten. Im Online-Banking sieht man das Festgeld dann zeitnah auch mit dem Status "Antragseingang" bzw. wenige Tage später mit "in Bearbeitung".
Am 30.06.2025 habe ich dann den Anlagebetrag überwiesen, so dass dieser am 01.07.2025 bei der CA eingegangen ist. Am 02.07.2025 war der Zahlungseingang im Online-Banking sichtbar und am 03.07.2025 wurde er dann abschließend unter Angabe des Anlagezeitraums (01.07.2025 bis 01.07.2027) gebucht. Am 03.07.2025 wurde dann auch die entsprechende Anlagebestätigung in die Postbox eingestellt.
Bei Neukund(inn)en ist der Ablauf vergleichbar, wobei diese aber beim Erstantrag noch eine Identitätsfeststellung per Postident durchführen müssen.
Das Ganze ist natürlich etwas aufwändiger, da es kein umfassendes Online-Banking z. B. mit einem Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto gibt. Das kann man vielleicht auch wie @Togo seinerzeit als "umständlich" bezeichnen. Aufgrund der stets zuverlässigen Abwicklung, der meist (sehr) guten Konditionen und der Vier-Monats-Frist für die Einzahlung bleibt die CA aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen bei mir einer der Favoriten für Festgeldanlagen.
VG Hans-Jürgen

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 11.07.2025

Hat hier jemand aktuelle Erfahrungen zu bieten, um diesen Thread ein wenig aufleben zu lassen?

Anonymer PosterTogo (Gast) am 19.03.2023

Ich lege seit Jahren Festgelder bei der Credit Agricole an. Das Handling ist etwas umständlich. Grundsätzlich gab es aber keine Probleme. Die Abwicklung dauert aktuell etwas länger, aber alles wie gewünscht.