Ich lege seit Jahren Festgelder bei der Credit Agricole an. Das Handling ist etwas umständlich. Grundsätzlich gab es aber keine Probleme. Die Abwicklung dauert aktuell etwas länger, aber alles wie gewünscht.
Hat hier jemand aktuelle Erfahrungen zu bieten, um diesen Thread ein wenig aufleben zu lassen?
Ich kann gerne als Bestandskunde anhand eines in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Hallo in die Runde.
Diesen Ablauf kann ich bestätigen. Dadurch läuft alles in Ruhe und stressfrei ab. Das Ausdrucken und Unterschreiben der Bedingungen und deren Postversand nehme ich gerne in kauf.
Eine Frage:
Woraus ergibt sich eigentlich die hier immer "beworbene" Einzahlungsfrist von 4 Monaten ab Vertragsschluss? Auf der deutschen Web-Seite der Bank heißt es unter Schritt 6, am Ende (des Eröffnungsprozesses) erhalte man eine Bestätigung über die Kontoeröffnung. Sodann steht dort: "Überweisen Sie bitte spätestens jetzt den Anlagebetrag."
Von "Überweisung innerhalb von 4 Monaten" ist (jedenfalls) dort keine Rede!
Es trifft zu, dass die Credit Agricole nicht offensiv mit dieser Top-Bedingung wirbt.
Dennoch ist sie nach wie vor unverändert gültig und findet sich in den "Bedingungen für das Einlagengeschäft der CA Consumer Finance S.A" (vgl. https://www.ca-personalfinancemobility.de/wp-content/uploads/2024/09/bedingungen_einlagengeschaeft.pdf). Außerdem wird im Kontoeröffnungsantrag mit folgender Aussage darauf hingewiesen: "Bitte überweisen Sie uns den Anlagebetrag innerhalb von 4 Monaten nach Antragstellung."
VG Hans-Jürgen
@ Hans-Jürgen:Danke für die Antwort, habe die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Howicknick
Natürlich darfst Du fragen und selbstverständlich gebe ich Dir auch eine Antwort darauf.
Ich habe mein erstes Festgeld bei der CA im November 2016 abgeschlossen und habe dort mittlerweile über 30 Festgeldanlagen getätigt. Ich muss jedoch sagen, dass ich seit einigen Jahren Beträge von maximal 10.000 € bei Festgeldern anlege. Dazu bin ich übergegangen als es noch die Meldegrenze von 12.500 € für die Meldung von Anlagen im Ausland gab und mich dieses einfach nervte, auch wenn es durch ein kurzes Telefonat erledigt werden konnte. Vereinzelt hatte ich bei der CA vorher auch schon einmal 20.000 € angelegt.
Bisher habe ich weder bei der CA noch bei irgendeiner anderen Bank irgendwelche Unterlagen als Nachweise vorlegen müssen. Daran, dass Banken bei Vertragsabschluss mehr oder weniger umfassende Information über Einkommensverhältnisse oder Herkunft der vorgesehenen Anlagegelder abfragen, hat man sich ja gewöhnt, was ich aber auch o.k. finde. In der Regel kann ich bei der Herkunft auch wahrheitsgemäß angeben, dass die Gelder aus Ersparnissen stammen, was ich im Bedarfsfalle auch nachweisen könnte.
Dass ich bisher in Bezug auf die Anlagen noch nie aufgefordert wurde, Herkunftsnachweise einzureichen, leite ich somit aus der Anlagehöhe ab. Bei anderen Anleger(inne)n kann es aber natürlich auch anders sein.
Die Anlagegelder erst zu überweisen,wenn die Bestätigung der Kontoeröffnung vorliegt, kann Sinn machen. Da die Kontoeröffnung bei der CA einschl. Postweg für die Übersendung der Antragsunterlagen i.d.R. etwa eine Woche dauert, ist das sicherlich auch kein Problem, wobei ich nachdem ich von der Zuverlässigkeit der CA überzeugt war, auch die Gelder schon gleichzeitig mit der Antragstellung überwiesen habe. Zuletzt habe ich die Vier-Monats-Grenze häufig genutzt, da die Gelder auf besser verzinsten Tagesgeldern geparkt waren.
Ich wünsche Dir ebenfalls gute Erfahrungen mit dieser Anlagemöglichkeit.
VG Hans-Jürgen
@ Hans-Jürgen:
Noch ein "Danke" für die Antwort. Ich bin noch nie, auch bei höheren Beträgen nicht, nach der Herkunft von Anlagebeträgen gefragt, geschweige denn aufgefordert worden, irgendwelche "Nachweise" vorzulegen (dies betrifft Inlandsbanken). Dieser Verzicht erscheint mir auch folgerichtig, kommt das Geld doch immer von einem eigenen Konto (unterlag also bereits den Geldwäscheregularien der Herkunftsbank). Zahlungen ein und derselben Person auf ein anderes Konto dieser Person sind demnach doch wohl "geldwäschetechnisch" neutral; worin sollte der "Waschvorgang" liegen? Es befremdet daher, wenn man immer wieder lesen muss, dass gerade ausländische Banken selbst in diesem Fall mehr oder weniger umfangreiche Auskünfte verlangen. Ich würde diese nie erteilen, übrigens auch nicht solche bzgl. meiner Einkommensverhältnisse. Das mag eine Bank interessieren, von der ich einen Kredit möchte, nicht aber eine, bei der ich etwas - von einem eigenen Konto stammend - einzahlen will.
@HowicknickWenn Du mit deutschen Banken immer ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!