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Frage zur Übermittlung von Kapitalerträgen durch französische Steuerbehörde

Frage zur Übermittlung von Kapitalerträgen durch französische Steuerbehörde

Anonymer PosterPeter24 (Gast) am 05.01.2024

Hallo,
ich habe eine Frage zur Versteuerung der Kapitalerträge bei der Cre?dit Agricole.
Die franzo?sische Steuerbeho?rde leitet ja die Informationen über alle deutschen Einleger und deren Kapitalertra?ge an das deutsche Bundeszentralamt fu?r Steuern weiter. Heißt das, es wird lediglich die zusammengefasste Gesamtmenge aller Einleger und Kapitalerträge übermittelt und nicht für jeden Einleger einzeln?
Denn das würde bedeuten, dass das Bundeszentralamt fu?r Steuern keine Informationen und Kapitalerträge einzelner Einleger hätte und man Steuerbetrug begehen würde, wenn man vergisst diese anzugeben.
MfG

Besonders engagiertes MitgliedUli am 05.01.2024

Für jeden einzelnen, sonst würde die Banken sich in dem Graubereich bewegen wo die Banken aus Luxemburg sich vor Jahren bewegten.
Also die Meldung würde keinen Sinn machen.