Die Crédit Agricole führt ja keine Kapitalertragssteuer ab; wie ist das, wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird, der Grundfreibetrag aber nicht - muss dann trotzdem eine Einkommensteuererklärung gemacht werden?
Eine Steuererklärung musst du immer machen, wenn die Bank keine Steuern abführt. Bringt dir hier aber den Vorteil, dass deine Kapitaleinkünfte nicht mit 25% + Soli versteuert werden, sondern mit deinem Einkommenssteuersatz. Und der liegt eindeutig unter 25 % und Soli fällt auch nicht an.
Es einfacher zu erklären als zu warten bis die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Er lebt vom Ersparten.
Wenn keine weiteren Einnahmen außer aus Kapitalvermögen, dann eine NV (Nichtveranlagung) Bescheinigung beim Finanzamt beantragen und diese dann bei den Banken vorlegen.
Bin Student und lebe von BAföG, daher die Konstellation. Mein Verständnis ist, dass ich keine Steuererklärung abgeben muss, wenn meine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Die Höhe der Kapitaleinkünfte müsste in dem Fall doch irrelavant sein, oder? Wäre die Crédit Agricole eine deutsche Bank, würde ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Bei einer französischen Bank geht das aber nicht.
Bei einer NV ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Ohne die Erklärung keine NV.
@Max,"Wäre die Crédit Agricole eine deutsche ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Falsch platziert, hoffe, dass der Kommentar jetzt richtig platziert ist. -)
@Max,
"Wäre die Crédit Agricole eine deutsche Bank, würde ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Bei einer französischen Bank geht das aber nicht."
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Da hast Du recht. Wäre es eine deutsche Bank, entweder den FSA ausreizen bis zum Gehtnichtmehr, oder was darüber hinausgeht, mit der KAB versteuern.
Wären ca. 30 % Steuern über den 1000 € oder 2000 € hinausgeht.
Bei einer ausländischen Bank kannst Du keinen FSA abgeben und die Zinsen werden brutto ausgezahlt. Damit müsstest Du die Zinsen versteuert.
Die ausländische Bank informiert die irrige nationale zentrale Steuerverwaltung über die Zinszahlung, diese meldet es wieder der hiesigen zentralen Steuerverwaltung.
Heißt mit anderen Worten, das FA ist über den Zinsbetrag elektronisch informierte.
Da musst Du Dir jetzt die Frage stellen, verzichte ich auf die ca. 30 % oder nicht? Willst Du nicht, so musst Du eine Erklärung abgeben, auch wenn Dein Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Frei nach der Aussage von Steinbrück, lieber einen Teil als nichts.
Korrektur, Tastatur kaputt.-)
musst Du eine Erklärung abgeben
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musst Du keine Erklärung abgeben
Zinspilot hatte die Crédit Agricole als ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Jetzt bin ich verwirrt...
Was ich verstanden habe:
Kapitaleinkünfte über Sparer-Pauschbetrag
-> Steuererklärung muss gemacht werden
Gesamteinkünfte unter Grundfreibetrag
-> Steuererklärung muss nicht gemacht werden
Was gilt nun, wenn beides zutrifft?
@Fred
Bei vorliegen einer NV Bescheinigung ist die Abgabe der Steuererklärung nicht mehr notwendig! Nur bei Überschreitung der "Grenzen" (das FA erhält Info von deutschen KI u. a. über freigestellte Einnahmen)