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Kapitalertragssteuer und Steuererklärung bei überschrittenem Sparer-Pauschbetrag

Kapitalertragssteuer und Steuererklärung bei überschrittenem Sparer-Pauschbetrag

Anonymer PosterMax3 (Gast) am 12.01.2024

Die Crédit Agricole führt ja keine Kapitalertragssteuer ab; wie ist das, wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird, der Grundfreibetrag aber nicht - muss dann trotzdem eine Einkommensteuererklärung gemacht werden?

Registriertes Community-MitgliedGerd8 am 12.01.2024

Eine Steuererklärung musst du immer machen, wenn die Bank keine Steuern abführt. Bringt dir hier aber den Vorteil, dass deine Kapitaleinkünfte nicht mit 25% + Soli versteuert werden, sondern mit deinem Einkommenssteuersatz. Und der liegt eindeutig unter 25 % und Soli fällt auch nicht an.

Registriertes Community-MitgliedUdo1 am 13.01.2024

Es einfacher zu erklären als zu warten bis die Jahre später kommen und dann doch Nachweise wollen.
Wenn du eh keine Einkünfte als das hast als die Zinsen ist die Erklärung ja in 5 Minuten ausgefüllt. Geht per Elster sogar online.
Von was auch immer du lebst so ohne Einkünfte

Anonymer PosterSparer3 (Gast) am 13.01.2024

Er lebt vom Ersparten.
Wenn keine weiteren Einnahmen außer aus Kapitalvermögen, dann eine NV (Nichtveranlagung) Bescheinigung beim Finanzamt beantragen und diese dann bei den Banken vorlegen.

Anonymer PosterMax3 (Gast) am 13.01.2024

Bin Student und lebe von BAföG, daher die Konstellation. Mein Verständnis ist, dass ich keine Steuererklärung abgeben muss, wenn meine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Die Höhe der Kapitaleinkünfte müsste in dem Fall doch irrelavant sein, oder? Wäre die Crédit Agricole eine deutsche Bank, würde ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Bei einer französischen Bank geht das aber nicht.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 13.01.2024

Bei einer NV ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Ohne die Erklärung keine NV.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 13.01.2024

@Max,
"Wäre die Crédit Agricole eine deutsche Bank, würde ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Bei einer französischen Bank geht das aber nicht."
---
Da hast Du recht. Wäre es eine deutsche Bank, entweder den FSA ausreizen bis zum Gehtnichtmehr, oder was darüber hinausgeht, mit der KAB versteuern.
Wären ca. 30 % Steuern über den 1000 € oder 2000 € hinausgeht.
Bei einer ausländischen Bank kannst Du keinen FSA abgeben und die Zinsen werden brutto ausgezahlt. Damit hättest Du die Zinsen versteuert.
Die ausländische Bank informiert die nationale zentrale Steuerverwaltung über die Zinszahlung, diese meldet es wieder der hiesigen zentralen Steuerverwaltung.
Heißt mit anderen Worten, das FA ist über den Zinsbetrag elektronisch informierte.
Da musst Du Dir jetzt die Frage stellen, verzichte ich auf die ca. 30 % oder nicht, willst Du nicht so musst Du eine Erklärung abgeben, auch wenn Dein Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Frei nach der Aussage von Steinbrück, lieber einen Teil als nichts.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 13.01.2024

Falsch platziert, hoffe, dass der Kommentar jetzt richtig platziert ist. -)

@Max,
"Wäre die Crédit Agricole eine deutsche Bank, würde ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Bei einer französischen Bank geht das aber nicht."
---
Da hast Du recht. Wäre es eine deutsche Bank, entweder den FSA ausreizen bis zum Gehtnichtmehr, oder was darüber hinausgeht, mit der KAB versteuern.
Wären ca. 30 % Steuern über den 1000 € oder 2000 € hinausgeht.
Bei einer ausländischen Bank kannst Du keinen FSA abgeben und die Zinsen werden brutto ausgezahlt. Damit müsstest Du die Zinsen versteuert.
Die ausländische Bank informiert die irrige nationale zentrale Steuerverwaltung über die Zinszahlung, diese meldet es wieder der hiesigen zentralen Steuerverwaltung.
Heißt mit anderen Worten, das FA ist über den Zinsbetrag elektronisch informierte.
Da musst Du Dir jetzt die Frage stellen, verzichte ich auf die ca. 30 % oder nicht? Willst Du nicht, so musst Du eine Erklärung abgeben, auch wenn Dein Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Frei nach der Aussage von Steinbrück, lieber einen Teil als nichts.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 13.01.2024

Korrektur, Tastatur kaputt.-)
musst Du eine Erklärung abgeben
----
musst Du keine Erklärung abgeben

Besonders engagiertes MitgliedUli am 13.01.2024

Zinspilot hatte die Crédit Agricole als Treuhandmodell letztes Jahr glaube ich im Angebot. Ich bin mir da sicher, weil ich dort über die Sutor Bank angelegt hatte.

Weltsparen hat da kaum etwas im Angebot.

Anonymer PosterMax3 (Gast) am 13.01.2024

Jetzt bin ich verwirrt...
Was ich verstanden habe:

Kapitaleinkünfte über Sparer-Pauschbetrag
-> Steuererklärung muss gemacht werden

Gesamteinkünfte unter Grundfreibetrag
-> Steuererklärung muss nicht gemacht werden

Was gilt nun, wenn beides zutrifft?

Anonymer PosterSparer3 (Gast) am 13.01.2024

@Fred
Bei vorliegen einer NV Bescheinigung ist die Abgabe der Steuererklärung nicht mehr notwendig! Nur bei Überschreitung der "Grenzen" (das FA erhält Info von deutschen KI u. a. über freigestellte Einnahmen)

Besonders engagiertes MitgliedARe am 13.01.2024

Zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung und geringe bis keine weiteren Einkünfte hier ein Link mit konkreten Informationen: 
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/nv-bescheinigung/
Und die bei Buhl halte ich für verlässlich. Immerhin stellen die Steuersoftware her.