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Probleme bei Erbschaftsabwicklung von Festgeldkonten bei CACF

Probleme bei Erbschaftsabwicklung von Festgeldkonten bei CACF

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 17.06.2023

Du meinst, wenn du über ein Vermittlungsportal abschließt? Denn direkt bei der Credit Agricole kann man die automatische Verlängerung bequem im Online-Account deaktivieren.

Registriertes Community-MitgliedMousel am 17.06.2023

Betrifft CACF Festgeld:
Sobald ich ein FG abgeschlossen habe, schreibe ich sofort eine e-mail ..."im Vorgriff auf das Ablaufdatum XY kündige ich das FG Nr. XY und bitte um Überweisung auf das Referenzkonto".
Das hat bisher immer gut geklappt.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 23.03.2023

Das ist in der Tat ärgerlich! Merke daher für andere Anleger: Direkt zusammen mit der Kontoeröffnung die Kündigung zum Laufzeitende aussprechen!

Registriertes Community-MitgliedEckmarie am 23.03.2023

Bei der CACF wird das halbjährlich festgelegte Festgeld automatisch prolongiert, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb einer Woche vor Ablauf dem widerspricht. Da die/der Tote selbst ja nicht widersprechen kann, verbleibt das Festgeld in einer Endlosschleife oder die Erben müssen widersprechen / kündigen mit den zuvor geschilderten Folgen.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 21.03.2023

Das ist in der Tat ärgerlich. Habe selber mit dem Thema zu tun gehabt und kann Ihnen garantieren, dass das bei vielen Banken der Horror ist. Ich vermute, hier wurde das Festgeld nicht gekündigt, denn dann legt die CACF das Geld erneut an. Entsprechend braucht es dann den Papierkram, sonst hätte sie automatisch und ohne Rückfragen ausgezahlt. Will das nicht schönreden, denn es ist je nach Bank bei Sterbefällen wirklich ein Kampf, nicht nur bei der CACF :-(

Registriertes Community-MitgliedEckmarie am 21.03.2023

Momentane Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Neuanlagen durch Überforderung sind das eine Problem der CACF.
Schlimmer wird es allerdings dann, wenn der Festgeldkonteninhaber irgendwann vor Ablauf der Festgeldanlage verstirbt. Dann wird selbst nach Ende der Festlegungsfrist das Guthaben nicht auf das noch vorhandene Referenzkonto überwiesen, sondern ein gewaltiger bürokratischer Aufwand mit Vorlage desOriginal Erbscheins, Postident für alle Miterben sowie Mitteilung der Bankverbindung für alle Erben betrieben. Andere Festgeldanbieter mit dem "Institut Referenzkonto" überweisen direkt auf das hinterlegte Referenzkonto und verlagern die Erbauseinandersetzung auf die sowieso involvierte Reverenzbank.