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Unterschiedliche Informationen zur Zahlungsfrist bei Crédit Agricole

Unterschiedliche Informationen zur Zahlungsfrist bei Crédit Agricole

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 09.10.2024

Finde die 4-Monats-Frist auch positiv, aber möchte das aktuell eher ungern separat einpflegen, weil wir dann schnell in die Bredouille kommen, das auch bei anderen Anbietern einpflegen zu müssen und das generiert dann wieder mehr Pflegeaufwand ... grad haben wir eh schon genug zu tun und dadurch, dass es im Forum steht, halte ich es aktuell für ausreichend präsent :-) Danke Euch fürs Verständnis! :-)

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 06.10.2024

@Hans-Jürgen

Klar hab ich gemacht. Lass es mir trotzdem zuschicken (Druckertinte sparen, von nischt kommt nischt)... ;-)

Schönen Abend...

Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2024

Hallo Atzerix!
Gern geschehen! Falls Du es nicht ohnehin schon mit beantragt hast, möchte ich Dir noch empfehlen, auch das - wenn auch eingeschränkte - Online-Banking zu aktivieren. Dort kannst Du z. B. bei nicht gewünschter Laufzeitverlängerung ganz einfach die Kündigung erfassen (Bestätigung mit mTAN). Und im Online-Postfach erhältst Du alle notwendigen Unterlagen (Kontoeröffnungsbestätigung, Anlagebestätigung, Jahressteuerbescheinigung und bisher bei Neuanträgen auch die auszudruckenden und einzusenden Antragsunterlagen). Außerdem konnte man aus der kürzlich einsehbaren künftigen neuen Homepage entnehmen, dass man demnächst vielleicht Festgelder direkt online eröffnen kann. Auf diese Vereinfachung bin ich persönlich auch sehr gespannt.
Noch einen schönen Restsonntag.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 06.10.2024

@Hans-Jürgen

Ehrlich gesagt, hatte ich schon den Gedanken das man das doch überall einpflegen könnte. ;-)
Fand es jetzt aber bei der CACF doch als etwas Besonderes.

Habe heute ein FG beantragt um zu schauen wie der Anlegeprozess allg. vonstatten geht. Danke nochmal für den Tipp... :-)

Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2024

@Atzerix
Der von Dir zitierte Absatz ist eine Standardformulierung, die vermutlich bei allen Festgeldern so hinterlegt ist. Bei den meisten Festgeldern ist es wohl auch so, dass der Zinssatz am Tag des Eingangs des Geldes bei der Bank maßgeblich ist, so dass dieser allgemeine Hinweis grundsätzlich o.k. ist.
Dennoch hast Du natürlich recht, dass diese sehr positive Zahlungsfrist, die natürlich nur in Zinssenkungsphasen von Interesse ist, etwas Besonderes bei Credit Agricole ist. Das auch irgendwo bei den Erläuterungen herauszustellen, wäre sicherlich angemessen.
Wenn man bei Credit Agricole aber damit anfängt, dann müsste man aus Gründen der Gleichbehandlung dann aber auch bei anderen Banken, die z B. eine Zahlungsfrist von 10 Tagen oder 30 Tagen einräumen, entsprechend verfahren. Ob sich der Pflegeaufwand lohnt, kann ich nicht beurteilen.
Schauen wir mal, wie die Redaktion das sieht.
Wenn entsprechende Zinssenkungen bei der Credit Agricole angekündigt werden, werde ich - soweit keine Änderung erfolgt - gerne wieder auf die 4-Monats-Frist hinweisen.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 06.10.2024

@Stefan, @David

Im Austausch mit @Hans-Jürgen wurde bekannt, das die CACF nach Bestätigung eine viermonatige Zahlungsfrist einräumt. In Eurem Text steht dagegen:
"Beachten Sie dabei, dass die Crédit Agricole jederzeit Zinssenkungen (oder auch Zinserhöhungen) vornehmen kann und häufig nicht die Zinsen am Tag der Kontoeröffnung relevant sind, sondern am Tag der tatsächlichen Anlage des Festgeldkontos. Diese können bei Zinsänderungen abweichen. Sollten Sie sich daher für ein Festgeldkonto bei der Crédit Agricole entscheiden, dann empfehlen wir eine zeitnahe Abwicklung der Kontoeröffnung."

Konnte man evtl. anpassen... ;-)