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Unzufriedenheit mit Zinssenkung bei Crédit Agricole Vertragsverlängerung

Unzufriedenheit mit Zinssenkung bei Crédit Agricole Vertragsverlängerung

Anonymer PosterNeverEver (Gast) am 09.11.2024

Am Tag der vertraglichen Verlängerung meiner Einlage bei der Crédit Agricole lag der Zins bei 3,4% p.a., was mir auf Nachfrage bestätigt wurde.
Zwei Wochen später erhielt ich eine mail mit dem Hinweis, es lägen neue Nachrichten in meinem Postfach vor. Dort erfuhr ich dann, dass die Vertragsverlängerung mit einer 14-tägigen Verzögerung erfolgte zu einem auf 3,1% gesenkten Zinssatz! Seriös ist anders, diese Bank kann ich auf gar keinen Fall weiterempfehlen. Selbstverständlich habe ich das Konto gekündigt!

Star der CommunityHans-Jürgen am 10.11.2024

@NeverEver
Dafür, dass Du enttäuscht bist, weil die Verlängerung eines Festgeldes offensichtlich genau in den Zeitpunkt einer Zinssenkung bei der Credit Agricole (CA) gefallen ist und man Dir vermeintlich eine falsche Information gegeben hat, habe ich Verständnis.
Dennoch kann ich Deine Aussagen nicht nachvollziehen bzw. finde sie teilweise fragwürdig. Dein Pseudonym "NeverEver" ist da auch nicht gerade vertrauenserweckend. Aber ich möchte nicht unbedingt persönlich werden, sondern lieber die Sachlage deutlicher beleuchten, damit andere Anleger/innen aus Deinem "Pech" ggf. etwas lernen können.
Die CA hatte den Zinssatz für einjähriges Festgeld (= Verlängerungszeitraum für Festgelder ab einem Jahr) ab dem 13.02.2024 auf 3,40% gesenkt. Spätestens nach den Zinssenkungen der EZB im Juni und September sowie der erwarteten Zinssenkung für Oktober musste man damit rechnen, dass auch im Oktober eine Zinssenkung der CA erfolgen könnte. Du hättest somit im September Dein im Oktober fälliges Festgeld zum Laufzeitende kündigen können und gleichzeitig ein neues Festgeld zu 3,40% abschließen können. Da man bei der CA ab Vertragsabschluss vier Monate Zeit für die Einzahlung hat, hättest Du bei Auszahlung des fälligen Festgeldes den Anlagebetrag wieder zurücküberweisen können und hättest ggf. einen Tag Zinsverlust gehabt. Ich bin so z. B. auch mit einem Festgeld verfahren, das erst im Januar 2025 fällig ist.
Aufgrund Deiner Angaben gehe ich davon aus, dass Dein Festgeld vermutlich am 10.10.2024 fällig war. Dass man Dir an diesem Tag noch gesagt haben soll, dass der Zinssatz bei der Verlängerung ab dem 11.10.2024 noch 3,40% betragen soll, erscheint mir fragwürdig, da bereits an diesem Tag (nachmittags) die neuen Zinssätze ab dem 11.10.2024 auf der Homepage der CA veröffentlicht wurden. Dass die Vertragsverlängerung mit einer 14-tägigen Verzögerung erfolgt ist, trifft sicherlich nicht zu. Es kann m. E. allenfalls nur der Fall sein, dass die neue Anlagebestätigung ggf. mit einer solchen Verspätung in das Online-Postfach eingestellt wurde. Ich gehe aber eigentlich davon aus, dass bei Fälligkeit des Festgeldes in der Online-Übersicht die neue Laufzeit direkt mit dem korrekten Zinssatz eingepflegt worden sein müsste. Da ich aber erst einmal von der automatischen Verlängerung Gebrauch gemacht habe, kann ich das nicht sicher behaupten.
Zusammenfassend kann ich somit sagen, dass Du bei rechtzeitigem Handeln den geringeren Zinssatz hättest vermeiden können. Ich persönlich bin aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen mit der CA sehr zufrieden und habe bisher in keinster Weise einen Grund, etwas zu beanstanden.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 10.11.2024

@NeverEver: Warum hast Du Dich nicht nachträglich schriftlich (!) bei der CA beschwert, wenn Du Dich im Recht fühlst? Am 10.10.2024 ist nach wie vor dokumentierbar (!) übers Internet (z. B. hier*) nachvollziehbar, dass bei der CA noch ein Zinssatz von 3,4 % für 12 Monate galt. Wenn das der Termin für den Beginn Deiner Verlängerung war (siehst Du im Online-Banking), bist Du im Recht. Sollte jedoch Dein Fortsetzungsvertrag erst am 11.10.2024 gestartet sein, hast Du leider Pech gehabt.
(*https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Finanzen-Dieses-top-Festgeld-Angebot-gilt-nur-noch-heute-starke-Zinsen-sichern-39023069.html)