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DKB Einlagensicherung

DKB Einlagensicherung

Über die gesetzliche deutsche Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH) sind Beträge bis 100.000 EUR pro Person abgesichert. Im Falle einer Pleite der DKB würde die Einlagensicherung das Guthaben der Anleger innerhalb von 7 Tagen zurückzahlen. Der Entschädigungsprozess wird automatisch initiiert, sodass Sie nicht selbst aktiv werden müssen.

Grundsätzlich besteht gegenüber der gesetzlichen Einlagensicherung ein Rechtsanspruch auf Entschädigung, allerdings nicht gegenüber dem Staat. Dieser kann die Einlagensicherung zwar im Notfall stützen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Einlagengesichertes Tages- und Festgeld gehört noch immer zum sichersten, was wir Anleger zur Verfügung haben. Man sollte jedoch auch hier das Thema Diversifikation nicht komplett vernachlässigen, um auf mögliche Turbulenzen vorbereitet zu sein.

Über das Einlagensicherungssystem der öffentlichen Banken sind Guthaben bei der DKB in theoretisch unbeschränkter Höhe abgesichert. Dabei wird zwischen zwei Ebenen unterschieden. Die erste Ebene deckt die gesetzlichen Anforderungen einer Entschädigung bis 100.000 € ab und wird von der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) gewährleistet. Die zweite Ebene betrifft Entschädigungen oberhalb der gesetzlichen Grenze von 100.000 €. Hierfür sammelt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (ESF) Gelder der Mitgliedsbanken ein, um im Notfall Anleger entschädigen zu können. Während die gesetzliche Absicherung theoretisch einklagbar ist, handelt es sich bei der Absicherung über 100.000 € eher um eine Art freiwillige Leistung, die Anleger vor Gericht nicht einklagen könnten.

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