Hallo,
Ich habe auf der Internet Seite vom Meine Bank Festgeld über 7 bzw 10 Jahren für 4,5 bzw 5% gefunden.
Der Haken daran scheint zu sein, dass es sich um eine nachrangige Einlage handelt.
Wenn ich aber das, was sie in obigem Artikel über diese Bank geschrieben haben (Bonität und Deckungsquote), sollten doch auch diese beiden Angebote als relativ sicher eingestuft werden können.
Ich würde mich freuen von Ihnen eine Einschätzung zu hören
Hier der Link zu dem Angebot
https://www.meinebank.de/sparen_anlegen/nachrangige_einlage.html#tab=reiter_-885624380
MfG Achim Janders
Es gibt noch ein paar weitere (kleine) Haken: Zum einen beträgt der Mindestanlagebetrag 25.000 €, zum anderen kann die Anlage - anders als Tages- oder Festgeld - nicht direkt über das MeineBank-Onlinebanking getätigt werden, sondern man muss zunächst einen persönlichen Beratungstermin (geht auch per Video-Call) vereinbaren. Am wichtigsten ist jedoch, dass diese Art von Nachrangabrede laut dem "Kleingedruckten" bei einer Insolvenz der Bank weder der von der BVR Institutssicherung GmbH gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. unterliegt, d.h. es besteht hier - anders als z.B. bei Festgeld - kein Anspruch auf Entschädigung! Mit anderen Worten: Wenn die Bank pleitegeht, ist das Geld (höchstwahrscheinlich) futsch. Und wer weiß schon, was in 7 oder 10 Jahren ist, zumal die Bank zuletzt sehr aggressiv am Markt agierte und das auf Dauer durchaus auch mal "in die Hose gehen" kann. Es wäre schließlich nicht die erste VR-Bank, die ein "großes Rad drehen" will und sich am Ende übernimmt.
Stimme Spooky78 voll zu! :-)Ansonsten noch meine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Guten Tag,
wegen dem übergroßen Bedarf der Raiffeisenbank (meinebank.de) im Hochtaunus an haftendem Eigenkapital habe ich sehr große Bedenken. Diese werden unterfüttert durch diese Presse-Veröffentlichung:
https://finanz-szene.de/banking/raiffeisens-offene-flanke-warum-der-fall-der-maverick-bank-so-essenziell-ist/
Ich mache besonders auf den Punkt "3.) Die Mikro-Sicht: In einigen Fällen haften Kunden durchschnittlich mit Tausenden Euro" aufmerksam.
Ich füge hinzu, dass bei der Kündigung von Mitgliederanteilen eine massive Schlechtstellung des Mitglieds geschieht:
die Kündigung muss bis spätestens am 30.6. zum 30.12. geschehen - so weit verständlich und das wird auch offen kommuniziert. Aber am 1.1. geschieht - nichts! Das Kapital wird einbehalten und nicht ausgezahlt - bis nach der nächsten Mitgliederversammlung Ende Mai! Dass die Dividende der Zustimmung der Versammlung bedarf - geschenkt. Aber dass das Kapital überraschend einbehalten wird gehört abgeschafft.
Übrigens ab dem 1.1. _unverzinst_ und trotzdem als Eigenkapital haftend. Dazu sollte man sein Erspartes ganz bestimmt nicht hergeben.
Deine Beschreibung ist nicht falsch, allerdings bringst du "zwei paar Schuhe" durcheinander: In Achims Beitrag geht es um die nachrangige Einlage und in deinem Beitrag geht es um genossenschaftliche Mitgliederanteile. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Nachdem ich den Kommentar von @Hochtaunus gelesen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!