
Ich wollte wegen der guten Zinsen ein Tagesgeldkonto eröffnen und habe in den Vereinbarungen was von Girocard gelesen. Ich brauche aber keine Girocard und will nicht womöglich auch noch was dafür bezahlen. Und muss ich dann womöglich auch noch einen Genossenschaftsanteil kaufen? Dann wäre mir das alles zu umständlich. Weiß jemand mehr darüber?
Wie @Uwe schon geschrieben hat, kannst du dort ein Tagesgeldkonto eröffnen, ohne dir ein Girokonto, eine Debitkarte oder gar eine Mitgliedschaft ans Bein zu binden.
Der Eröffnungsprozess läuft problemlos ab und auch bei der Kontoschließung sollte es keine Probleme geben.
Die Zinsen werde allerdings erst zum Jahresende gutgeschrieben.
https://www.meinebank.de/sparen_anlegen/tagesgeld.html
Oder man kündigt das Tagesgeldkonto, dann gibt es ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Bei mir war es genau anders rum:_ Ich wollte nur die Geschäftsanteile zeichnen und habe dann das kostenlose GIrokonto inkl. Kreditkarte mitgenommen, obwohl ich dieses kaum nutze…
Geno-Anteile sind weder Sondervermögen wie Aktien oder ETF's noch sind sie durch die Einlagensicherung geschützt. Ist die Bank pleite, sind die Geno-Anteile futsch. Die Kündigungsfrist von Geno-Anteilen beträgt spätestens 3 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres, Auszahlung erfolgt nach der Vertreterversammlung. Das heißt ein Geno-Anteil, der heute, 24.02.2025, gekündigt wird, kommt im Juni 2026 (in der Regel, ist der Juni der Monat für Vertreterversammlungen) erst zur Auszahlung. Was ich sagen möchte, lassen Sie sich nicht blenden vom Zinssatz. Wägen Sie die Risiken mit anderen Sparformen ab.
Allerdings kann ich nur JEDEM sehr empfehlen Genossenschaftsanteile zu kaufen. Oftmals sind Banken damit sehr zurückhaltend, und inzwischen leider auch die meine Bank. Es können aktuell nur max. 5.000 EUR gezeichnet werden, aber es werden 4,25% Dividende in Aussicht gestellt. Bei welchem Tages oder Festgeld bekommt man aktuell diesen Zinssatz? Ich bin grade wegen dieser Möglichkeit dort Mitglied geworden, und habe das kostenloses Girokonto als drittkonto mitgenommen. Aber das Tagesgeldkonto ist mir leider zu niedrig verzinst. Schade, ggf wird das nochmal besser? Dann bin ich auch gerne dabei…
@555108 Beitrag vom 24.02.2025. Ich will ihre ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Besten Dank lieber Wolfgang für den Hinweis, ich denke aber das Risiko von Geschäftsanteilen hält sich in Grenzen und ist doch niedriger als bei Einzelaktien, aber es stimmt, dass die Verfügbarkeit schwieriger ist, aber man weiß ja vorher, dass es entsprechende Kündigungsfristen gibt. Das steht in der Satzung unmissverständlich geschrieben. Und natürlich sollte man nicht sein gesamtes Kapital in einen Korb legen!Leider gibt es auch Banken die nur 1-2% Dividende ausschütten, aber es gibt auch welche die oberhalb 4% ausschütten (teilweise bis zu 15% schon gesichtet), und mit einem gekoppelten Bonusprogramm ist auch noch mehr möglich (muss man genau durchrechnen, ob man die dafür benötigten Produkte ohnehin braucht, falls ja: unbedingt zuschlagen!).
Ich bleibe dabei: Hochverzinste Genossenschaftsanteile (über 4%) sind die beste Anlageform der Welt! Aber oft muss man aktivund ggf mehrmals höflich aber mit Nachdruck nachfragen um diese zu erhalten und man muss ggf einen Kompromiss dabei eingehen.
Was ich noch bezüglich Geno-Anteile erwähnen möchte, ist das Haftungsrisiko. Mit Geno-Anteilen wird man Inhaber der Bank. Die Bank kann eine Nachschusspflicht in der Satzung vorsehen. Bis vor 3-4 Jahren war das die Regel!! Einige Banken haben sich davon abgewendet, aber längst nicht alle. Vor Erwerb von Geno-Anteilen sollte man daher ein Blick in die Satzung werfen.
Das heißt, wenn die Bank an die Wand gefahren wurde, verliert man nicht nur seine Genossenschaftsanteile, sondern man ist im Insolvenzfall der Bank verpflichtet(!) Geno-Anteile nachzukaufen und der Bank zur Verfügung zu stellen. Hierdurch soll die Bank mit Eigenkapital ausgestattet werden und aus dem Insolvenzfall geholt werden. Die Höhe der Nachschusspflicht ist in der Satzung geregelt. Dies kann unbeschränkt oder beschränkt (z.B. mit 2 Geno-Anteile) sein. Geregelt in § 105 Genossenschaftsgesetz. In einem Insolvenzfall wird es sicherlich nicht zu einer Dividendenausschüttung kommen. Das Risiko mag klein sein, aber man sollte dies bei der Anlage bedenken, wenn man seine Altersvorsorge denkbar in Sicherheit wähnt.
Der Hinweis auf 4,25% Dividende sofern die Vertreterversammlung zustimmt, wurde komplett von der homepage entfernt. Jetzt steht doch nur noch ganz nüchtern "Die Höhe der Dividende wird für das vergangene Geschäftsjahr in der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung, welche im 2. Quartal eines jeden Jahres stattfindet, festgelegt."
Es scheint an den Gerüchten und dem Ärger mit der BaFin doch etwas drann zu sein?
Die Höchstbeteiligung wurde aber schon vor längerer Zeit von max. 60.000 EUR auf 5.000 EUR zurückgefahren. Ggf auch eine (indirekte) Vorgabe der Bankenaufsicht? Schade, ich hätte gedacht die Meine Bank hätte es als Pionierbank drauf... ob man jetzt besser die Anteile kündigen sollte, oder auf die Fusion hoffen kann? Kann eigentlich auch eine Bank eine Teilkündigung zur Reduktion der Anteile aussprechen, auch wenn man den Geschäftsbetrieb nutzt, weil z.B. die Bankenaufsicht das fordert oder der neue Fusionspartner keine großen Summen erlaubt? Ggf hat jemand bereits eigene Erfahrungen gesammelt?