
im Kundenstammvertrag sind eingetragen:
2.2Verfügungshöchstbetrag
Es gelten folgende Verfügungshöchstbeträge:
ç Verfügungen sind begrenzt auf:
Geschäftsvorfall (z. B. Überweisung) EUR t=täglich/w=wöchentlich/m=monatlich
Überweisungslimit 2.500,00 t
ç Auftragslimit sonstige Aufträge
(max. Betrag je z.B. Dauerauftrag/Terminüberweisung): 2.500,00 EUR
Kundeninternen Umsatz anrechnen: Nein
hat das jmd gelesen und verstanden?
Sind das nicht die Standard AGBs aller VR Banken? Sozusagen die Start-Limits, die man jederzeit via Online Banking ändern kann?
Für Meine Bank bei Volksbank Mittelhessen kann ich das für Beträge kleiner 100T€ per Online-Änderung bestätigen. Ändern und anschließend überweisen. Falls es nicht funktioniert ändert die Hotline sofort und anschließend kann überwiesen werden.
Grüße aus DO HFJ
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