Ich hab im April 24 mehrere Festgelder bei der pbbdirect gemacht, über 2 bzw 3 Jahre Laufzeit. Laut Produktinfo werden die Zinsen jährlich gutgeschrieben. Bis heute seh ich aber nichts über eine Zinsgutschrift, weder direkt auf den Konten noch unter der Rubrik ausgeschöpfter Freistellungsbetrag. Weiß jemand, wie bei der Bank die Zinsgutschrift abläuft?
Du konntest bei der Anlage auswählen, ob die Zinsen jährlich, oder bei Anlageende (Zinseszinseffekt) ausbezahlt werden.
Hallo Hento,
ich hab die Variante Zinseszinseffekt gewählt. Ich dachte bislang, daß ich in diesem Fall nach einem Jahr, also im April 25, auf dem Festgeldkonto die Zinsgutschrift sehe. So wird es eigentlich überall gemacht, z.B. bei Weltsparen. Weicht die pbbdirect hiervon ab?
@ Maier MIch habe im April 2024 auch ein ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Hallo Hans-Jürgen
danke für die Info. Demnach fallen für mehrjährige Festgelder vom April 24 im Kalenderjahr 2025 noch keine Zinszahlungen an, auch nicht im steuerlichen Sinne. Anders gesagt: den Freistellungsauftrag für 2025 kann ich wieder zurücknehmen.
Das ist korrekt, bei mehrjährigen Festgeldern mit Zinszahlung bei Fälligkeit.
VG Hans-Jürgen
Lieber Hans-Jürgen,
neben der pbb direkt bietet auch die Kommunalkredit Invest diese Variante der Zinszahlung an (bei Endfälligkeit). Das läuft genau identisch wie bei der pbb direkt. Schöne Grüße von Kathrin.
@ KathrinDanke für die Info, aber bei der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Lieber Hans-Jürgen, Achso das liegt an der gleichen IT-Umgebung, dass pbb und Kommunalkredit dieselbe Art der Zinsthesaurierung bieten. Das wusste ich nicht. Ich dachte, das sei uns unabhängig von der IT. Liebe Grüße, Kathrin
Als Grund für dieselbe Art der Zinsthesaurisierung würde ich die IT-Umgebung nicht anführen. Das ist zunächst sicherlich eine unternehmerische Entscheidung. Aber wenn man die gleiche IT einsetzt, lässt sich diese etwas "unübliche" Zinsberechnung erst bei Fälligkeit sicherlich einfacher umsetzen.
VG Hans-Jürgen