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Postbank startet Neukundenaktion mit 2,50% Zinsen für Neugeld.

Postbank startet Neukundenaktion mit 2,50% Zinsen für Neugeld.

Star der CommunityHans-Jürgen am 30.06.2025

Die Postbank bietet ab heute wieder eine Neukunden- bzw. Neugeldaktion wie auch schon in der Vergangenheit an.
Als Einzahlungszeitraum gilt die Zeit vom 30.06.2025 bis zum 11.08.2025. Der Aktionszins in Höhe von 2,50% wird dann für sechs Monate für die Zeit vom 15.08.2025 bis zum 14.02.2026 gezahlt. Die Aktion gilt für Neugeldbeträge von mindestens 2.500 € und maximal 100.000 €.
Gleichzeitig wird ab morgen der Bestandskundenzins beim Tagesgeld auf 0,75% reduziert, was im Tagesgeldvergleich schon eingearbeitet ist.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedHento am 30.06.2025

Prinzipiell nicht schlecht, vor allem wegen der langen Zeit von 6 Monaten. Gibt trotzdem ein paar Haken.
Eingezahlt werden muss bis 11.8, mit 2,5% verzinst wird erst ab 15.8 bis 14.2, wobei der 14.2 ein Samstag ist.
Es werden also 4 Tage nur die 0,75% gezahlt. Gut bei 4 Tagen von 6 Monaten fällt das nicht so stark ins Gewicht. Ist aber trotzdem mit Geschmäckle...

Besonders engagiertes MitgliedHento am 30.06.2025

Nachtrag: Die Postbank bietet nur Videokasper an. Das ist leider KO Kriterium für mich und das Angebot hat sich erledigt.

Registriertes Community-MitgliedSoenkeHH am 30.06.2025

Danke für die Info Hans Jürgen,
Eine Nachfrage, weil ich das noch nicht ganz verstanden habe.
Einzahlungen vom 30.6. Bis 11.8. Werden ab 15.8. Mit 2,5% verzinst.

Was ist, wenn ich nach dem 15.8 noch einen Betragdazu überweis3 ( FG wird 1.9. fällig ). Wird dieser Betrag auch mit 2,5% verzinst ?

Star der CommunityHans-Jürgen am 30.06.2025

@ SoenkeHH
So wie ich das verstehe, ist der Betrag, um den man sein Guthaben bei der Postbank etc. in der Zeit vom 30.06.2025 bis zum 11.08.2025 erhöht hat, der Maximalbetrag der mit dem Aktionszins von 2,50% verzinst wird. Wenn Du aber später Beträge abziehst und später wieder einzahlst, dann werden auch die Wiederauffüllungen bis zum v. g. Maximalbetrag wieder mit dem Aktionszins verzinst.
Man muss also - wenn man die Möglichkeit hat - am 11.08.2025 so viel Geld wie möglich (max. 100.000 €) auf dem Tagesgeldkonto, damit man einen möglichst hohen Betrag während des Aktionszeitraum entsprechend verzinst bekommt. Wenn man aktuell anderswo noch bessere Zinsen (> 0,75% = aktueller Bestandskundenzins bei der Postbank) erzielt, dann sollte man natürlich erst Anfang August die Einzahlungen bei der Postbank vornehmen.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedHGWW am 01.07.2025

@Hento: Unter dem Service Button kann man den Suchbegriff „Legitimation“ eingeben. Es erscheint die Frage: Wie kann ich mich legitimieren. Eine der Antworten ist PostIdent. Schau es Dir mal an, vielleicht hilft es Dir ja bei Deinem ursprünglichen Vorhaben (2,5 % Aktion).

Registriertes Community-MitgliedTom8 am 01.07.2025

Der Aktionszins in Höhe von 2,50% gilt auch für Altkunden allerdings nur wenn mann einen neuen Antrag stellt und nur für neues Geld das mann einzahlt.Der Haken den neuen Antrag muss / soll man ineiner Postbank vor Ort unterschreiben.Das war bisher nicht der Fall. Da werde ich nochmal nachfragen.
Habe also das Geld abgezogen und bei Weltsparen angelegt bis August ist ja noch etwas Zeit und dort gibt es ca. 2 %

Registriertes Community-MitgliedTom8 am 01.07.2025

!!Eingezahlt werden muss bis 11.8.!was danach kommt wird NURmit 0,75 % oder dem dann gültigen Satz verzinst, so ist es mir bei der letzten Aktion ergangen,

Anonymer PosterBlau (Gast) am 01.07.2025

Ab heute schon

Besonders engagiertes MitgliedHento am 02.07.2025

@HGWW:

Die Homepage ist wohl veraltet. Laut telefonischer Auskunft, ist sonst nur die Eröffnung in der Filiale möglich

Registriertes Community-MitgliedHGWW am 02.07.2025

@Hento:Korrekt! Habe soeben die schriftliche Bestätigung vom Kundenservice der Postbank erhalten, dass man an der Zinsaktion (2,5 % ab 15.8.) gegen Vorlage des Personalausweises teilnehmen kann.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 02.07.2025

Danke Dir Hans-Jürgen für den Hinweis! Ist jetzt auch hier endlich live :-)

Registriertes Community-MitgliedKönig_Holger am 09.07.2025

Ab 25.000€ wird ein Verwahrentgeldvon 0,5 % erhoben! Das ist der Haken!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 09.07.2025

Ich bezweifle sehr stark, dass die Postbank ein Verwahrentgeld auf das Tagesgeldkonto erhebt. Vielleicht ist das noch ein veralteter Passus im Preis-Leistungsverzeichnis?

Wo hast du diese Angabe denn gefunden?

Dieser Post wurde am 09.07.2025 um 12:31 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJörg am 09.07.2025

Ich interessiere mich auch für das Tagesgeldkonto. Das mit dem Verwahrentgelt ist eine definitv veraltete Info. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2/2025 entschieden, dass Verwahrentgelte für Guthaben auf Tagesgeld- und Sparkonten grundsätzlich unzulässig sind.

Im aktuellen Postbank Preis-und Leistungsverzeichnis vom 27.6.2025 steht deshalb lediglich (S. 26):
"Verwahrentgelte für Guthaben auf privat geführten Konten: Für die Verwahrung von Einlagen auf privat geführten Girokonten und Anlagekonten zum Wertpapierdepot zahlt der Kontoinhaber ein variables Entgelt („Verwahrentgelt“) in Höhe von derzeit 0,0 % p. a...."
Quelle: https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Preis-und-Leistungsverzeichnis-923-959-000-0625.pdf

Star der CommunityHans-Jürgen am 09.07.2025

Im aktuellen Preisaushang (Stand: 2. Juli 2025) ist das Verwahrentgelt mit einem Prozentsatz von 0,0% und einem Freibetrag von 50.000 € ausgewiesen.
-> https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/privatkunden/Postbank-Preisaushang-678-147-007-0725.pdf
Es wäre natürlich sinnvoller gewesen, diese Regelung komplett herauszunehmen.
VG Hans-Jürgen

PS: Ich finde es sehr gut, dass der Kommentar, auf den man antwortet, jetzt immer vor dem Antwortkasten steht, da man damit auch genau sieht, worauf man antwortet. Im alten Forum war das so, dass sich der Antwortkasten, wenn man z. B. auf den 10. Unterkommentar antwortete, vor dem Erstkommentar befand, was dann schon einmal ein mehrfaches Rauf- und Runterscrollen notwendig machte.

Registriertes Community-MitgliedLarsLarsen am 12.07.2025

Die Postbank möchte neues Geld.

Habe ein Tagesgeld aus der letzten Aktion was am 14.8. (einen Tag bevor die Verzinsung des Tagesgelds aus der neuen Aktion startet) ausläuft.

Wenn ich im beschriebenen Einzahlungszeitraum auf das zusätzlich eröffnete Tagesgeld einzahle ( und dabei das alte Tagesgeld unberührt lasse) ist das für die Postbank Neugeld.

Wenn ich dann das alte Tagesgeld von der letzten Aktion am 15.8. leere und schließe (um die Zinsen sofort zu erhalten), hat die Postbank von mir „neues Geld“, aber die Gesamtsumme wird bestenfalls gleich bleiben.

Was ist dann der Sinn dahinter?
Vielleicht die Zeit zwischen Einzahlungszeitraum Ende und Ende der höheren Verzinsung des alten Tagesgeldes, in der kurz mal altes und neues Geld bei der Postbank war?

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 12.07.2025

@LarsLarsen: Der Sinn ist, dass Du weiterhin Tagesgeld bei der Postbank parkst - im Idealfall mehr als bei Deiner alten Anlage. ;-))
Ohne Angebot würdest Du nicht einmal darüber nachdenken und Dein Tagesgeld am 14.8. komplett abziehen.
Zudem gibt es da ja noch ein paar niedrig verzinste Übergangstage (mind. vom 11.8 bis einschl. 14.8), bei der die Postbank bei den Neugeldanlagen "etwas" Geld verdient - zumal ja bis 11.8. der max. Betrag der Neugeldanlage für den Aktionszinssatz von 2,5 % eingezahlt werden muss. Und wer auf Nummer sicher gehen will, überweist vielleicht schon bis zum Fr. 8.8. oder noch früher ;-)).

Registriertes Community-MitgliedLarsLarsen am 12.07.2025

Wenn es der Bank nur darum ginge bei Auslauf der Zinsbindung keine Anleger zu verlieren, hätte die Bank aber auch Überweisungen innerhalb der Bank zulassen können.
Käme aufs Selbe raus.
Sie besteht aber auf „neues Geld“.

Anonymer Postersenior (Gast) am 12.07.2025

...wenn ich richtig gerechnet habe, machen vier Tage bei 50 T€ Anlage einen Zinsverlust vor Steuern von 22 Cent und nach Steuern von 16 Cent aus.
Es muss jeder für sich entscheiden, ob dieser Zinsverlust nicht so stark ins Gewicht fällt oder doch.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 12.07.2025

Da hast du definitiv falsch gerechnet. Ich komme bei 50K auf knapp 10€ Zinsverlust.

Anonymer Postersenior (Gast) am 13.07.2025

...zweiter Versuch: 9,72 € und7,16 €.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 13.07.2025

Ich hab das damals so ausgerechnet, dass es 2,45% statt 2,5% sind, wenn man den gesamten Zeitraum nutzt. Das ist eigentlich immer noch gut.

Anonymer PosterEdReb (Gast) am 19.07.2025

Kurze Nachfrage an alle, die schon ein Konto eröffnet haben (da widersprüchliche Angaben kursieren - sogar von der Postbank selbst): 

Wenn man sich auf der Webseite der Postbank komplett durch die Antragsstrecke für ein neues Tagesgeldkonto geklickt hat, welche Möglichkeiten zur Legitimation werden einem dann angeboten?

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 19.07.2025

Geht Post-Ident wirklich? Ich habe vor zwei Wochen mal durchgeklickt und mir wurde nur die Video-Legitimation angeboten. Und auf der Tagesgeld-Webseite steht bei "Einfach legitimieren" nach wie vor nur: "Per Video-Legitimation am Computer, mit dem Tablet oder Smartphone von 7:00 bis 22:00 Uhr."
https://www.postbank.de/privatkunden/produkte/wertpapiere-sparen/sparen/tagesgeld.html
Ich finde es ein Unding, dass ausgerechnet die Postbank wohl kein Post-Ident anbietet, zumal die auch noch eine passende App haben.

Dieser Post wurde am 19.07.2025 um 14:26 Uhr geändert.
Anonymer PosterNeupostbankkunde (Gast) am 19.07.2025

Ein PostIdent wird nicht angeboten. Habe auch das aktuelle TG beantragt. Nur per Video!

Besonders engagiertes MitgliedHento am 19.07.2025

Es gibt nur Videoident oder Eröffnung in der Filiale

Anonymer PosterEdReb (Gast) am 19.07.2025

Kann man dann wenigstens mit dem (eigentlich fertigen) Antrag in eine Filiale gehen und muss sich da nur noch ausweisen?
Oder fängt man in der Filiale wieder von ganz vorne an?

Besonders engagiertes MitgliedHento am 19.07.2025

Man bekommt den Antrag nicht per email und kann den auch nicht ausdrucken. Das einzige was kommt ist eine email zum erneuten starten der Videoidentifikation.

Auf Nachfrage, das ich eine Postident Coupon benötige, kam die Antwort, das braucht man nicht, kann man einfach in der Filiale machen.

In der Filiale hatten die dann aber keine Daten von mir, so dass dort alles von neuem gemacht werden musste.

Irgendwie schon traurig. Die Filiale ist jetzt halt nicht so weit weg, sonst hätte ich das nicht gemacht.

Registriertes Community-MitgliedManfred am 24.07.2025

ich habe genau die gleiche Erfahrung machen müssen. Auf Deutsch, da sind Zeiträuber am Werk, die es nicht können. Dann gehe ich lieber zu einer seriösen Bank, die Ihren Namen Bank verdient hat.

Registriertes Community-MitgliedManfred am 24.07.2025

Wieviel Zeit ist denn für das Video-Ident was nicht funktioniert draufgegangen?

Registriertes Community-MitgliedManfred am 24.07.2025

Hervorragend geschrieben und leider wahr !

Postbank ohne Post-Ident :-) Ich lache mich so was von schlapp.
Tolle Manager ;-(

Registriertes Community-MitgliedRoland am 24.07.2025

Postbank gehört der Deutschen Bank und mit der Deutschen Post so gar nichts mehr zu tun. Einzig Postbankfilialen gibt es noch bei manchen Poststellen.

Registriertes Community-MitgliedUliv3 am 11.08.2025

Hans-Jürgen: "Wenn Du aber später Beträge abziehst und später wieder einzahlst, dann werden auch die Wiederauffüllungen bis zum v. g. Maximalbetrag wieder mit dem Aktionszins verzinst."

Postbank:
Das sind die Bedingungen für die Teilnahme an der Tagesgeld-Neugeld-Aktion:
[...]
2. [...] Soweit in der Aktionszinsphase Verfügungen vorgenommen werden, entfällt der Aktionszins nur für den verfügten Betrag ab dem Tag der Verfügung."
[...]

Also so klar steht da für mich nicht, dass erneut aufgefüllte Beträge wieder mit dem Aktionszins vergütet werden. Das hätte ich dann doch gerne schriftlich bestätigt.

Star der CommunityHans-Jürgen am 11.08.2025

@ Gast
Nach der Einzahlungsphase - also in den nächsten Tagen - soll man ja eine Information erhalten, für welchen Betrag der Aktionszins gewährt wird. Dort wird dann ggf. auch noch einmal über die Auswirkungen von Verfügungen informiert.
Auf der Homepage gibt es bei den Fragen zur Aktion aber auch folgende Frage und Antwort:
Verliere ich den Aktionszins wenn ich über einen Teilbetrag verfüge?
Der Aktionszins wird berechnet für das Neugeld, das wir Ihnen im Bestätigungsschreiben am Ende der Einzahlungsphase mitteilen. Dort teilen wir Ihnen auch Ihre individuellen Betragsgrenzen (Ober- und Untergrenze) auf dem Tagesgeldkonto mit, innerhalb derer Sie den Aktionszins erhalten. Soweit Sie daraus Verfügungen vornehmen, entfällt der Aktionszins nur für den verfügten Betrag, ab dem Tag der Verfügung. Sie können jederzeit wieder Zuzahlungen vornehmen. Diese werden bis zu der Ihnen mitgeteilten Obergrenze für den Aktionszins berücksichtigt. Darüber hinausgehende Zuzahlungen werden mit dem jeweiligen variablen Zins für Tagesgeldkonten gemäß aktuellem Preisaushang verzinst.
Hiermit müsste Deine Frage eigentlich klargestellt sein.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedUliv3 am 11.08.2025

Danke! Bei der Postbank muss man aufpassen, wie der sprichwörtliche Luchs. ;-)

Registriertes Community-MitgliedFrankK1 am 11.08.2025

Nö, bei der Postbank ist alles okay, nur bei manch anderem hakt es deutlich ... als wenn das nicht klipp und klar formuliert wurde.

Registriertes Community-MitgliedGetYourMoney am 12.08.2025

Hallo,

ich habe heute (12. August 2025) schriftlich nachgefragt, ob und wann die Bestätigung über den anwendbaren Betrag im Rahmen der Tagesgeld-Aktion verschickt wird.

Schriftliche Antwort: Nicht geplant.

Hat jemand von Euch das ausgelobte Bestätigungsschreiben erhalten, per Postbox oder Post/DHL?

VG!

Registriertes Community-MitgliedHestra am 13.08.2025

Ich hab bis jetzt nichts erhalten. Und kann auch online keinerlei aktuelle Zinsinfo zu meinem Tagesgeld finden. Ich wart jetzt noch bis nächste Wocheund wenn keine Bestätigung kommt, zieh ich das Geld wieder ab.

Update: Bestätigung war heute 14.08. im Postfach :-)

Dieser Post wurde am 14.08.2025 um 13:30 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedBernd E. am 14.08.2025

Hallo zusammen,
die Bestätigung war heute Morgen im Postfach.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 14.08.2025

Bei mir auch, wie versprochen

Registriertes Community-MitgliedGetYourMoney am 14.08.2025

Bei mir auch.

ABER: Gibt es die Möglichkeit einzustellen, dass man benachrichtigt wird bei neuen Dokumenten/Nachrichten in der PostBox?

Ich habe nichts dazu gefunden, weder Desktop noch mobile App.

Wäre schon schön ... ich schaue nicht jeden Tag in die PostBox.

VG

Registriertes Community-MitgliedAsche am 16.08.2025

In der mobilen App gibt es ein Postfach.

Registriertes Community-MitgliedAsche am 16.08.2025

Die Wateschleife betrug 1 Stunde und das Videoident ca. 5 Minuten

Besonders engagiertes MitgliedHento am 16.08.2025

Die Benachrichtigung kam auch automatisch. Nur halt etwas später aber am gleichen Tag noch.

Anonymer Posterbip_at (Gast) am 22.08.2025

Hallo. Ich bin Bestandskunde bei der Postbank und habe im Einzahlungszeitraum ein neues Tagesgeldkonto eröffnet. Auf dieses Konto habe ich im Einzahlungszeitraum einen Betrag von meinem bestehenden Poatbank-Konto überwiesen, dadurch ist mein Gesamtguthaben bei der Postbank selbstverständlich nicht gestiegen, es war also kein Neugeld.
Dennoch habe ich nun auf genau diesem Betrag den Aktionszins erhalten. Kann mir vielleicht jemand erklären, wie das möglich ist?

Registriertes Community-MitgliedSebastian2 am 23.08.2025

@bip_at: Vielleicht ein Software-Fehler. Es könnte sein, dass die Bank das noch korrigiert und es dann doch nur den normalen Bestandskundenzinssatz gibt, da die Bedingungen für den Aktionszins ja nicht erfüllt wurden.