Die Postbank startet ab heute die nächste Neugeldaktion für Neu- und Bestandskunden. Neukunden müssen das neue Tagesgeldkonto bis zum 18.03.2025 eröffnen.
Als Einzahlungszeitraum für neues Geld von einer Fremdbank gilt die Zeit vom 02.02.2026 bis zum 25.03.2026. ab dem 01.04.2026 bis zum 31.07.2026 wird dann auf das Neugeld ein Aktionszins in Höhe von 2,80% für Beträge von mindestens 2.500 € bis maximal 250.000 € gewährt.
Die Einzelheiten der Aktionsbedingungen finden sich unter https://www.postbank.de/privatkunden/produkte/wertpapiere-sparen/sparen/tagesgeld-aktion.html .
VG Hans-Jürgen
Ungeeignet für alle, die an der vorherigen Aktion teilgenommen haben, die bis 14.2.26 läuft, da man das Geld nicht abziehen darf, da es unweigerlich das Neugeld verringert.
Bleibt allerdings die Frage ob man das Altgeld nach Ende der Einzahlungsphase (26.3.26) abziehen darf und das Neugeld dann mit 2,8% ab 1.4.26 verzinst wird?
Also z.B. Aktuell sind 10.000€ in der Aktion bis 14.2.26 angelegt.
Am 15.2. die 10.000€ abziehen und woanders aufs Tagesgeld legen.
Am 25.3. dann 20.000€ aufs neu eröffnete Tagesgeld, am 26.3. 10.000€ wieder abziehen.
Werden dann 10.000€ mit 2,8% versinkst?
@ LarsLarsenMaßgeblich für die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Die Postbank schreibt aber unter
„Was ist Neugeld“:
„…. Verfügungen von dem teilnehmenden Tagesgeldkonto im Einzahlungszeitraum reduzieren zuerst den Neugeldbetrag.“
Es wird nirgends davon gesprochen, dass Verfügungen außerhalb des Einzahlungszeitraumes den Neugeldbetrag ändern.
Wenn ich am 26.3. verfüge, wäre das außerhalb des Einzahlungszeitraumes.
Die Postbank spricht bei der Definition des Neugeldes immer vom Einzahlungszeitraum.
Vielleicht bleibt nur ausprobieren, mit dem Risiko von Zinsverlust vom 25.3. bis zum Zeitpunkt des Erhalts des Schreibens.
@ LarsLarsen
Ich verstehe Dein Problem nicht wirklich.
Nach dem 25.03.2026 stellt die Postbank fest, welcher Betrag bei Dir als Neugeld gilt und teilt Dir dieses wohl auch noch schriftlich mit. Vom 26.03.2026 bis zum 31.03.2026 wird Dein Gesamtguthaben (Neugeld und nicht als Neugeld geltendes Guthaben) auf dem Tagesgeldkonto mit 0,75% verzinst. Ab dem 01.04.2026 erhältst Du dann für das Neugeld den Aktionszins und für das andere Geld den Standardzins.
Jede Abhebung vom Tagesgeldkonto liegt ab dem 26.03.2026 außerhalb des Einzahlungszeitraums und reduziert somit den Betrag, der im Aktionszeitraum mit dem Aktionszins verzinst werden kann, da das Geld ja nicht mehr auf dem Tagesgeldkonto ist.
Damit beende ich aber jetzt den Versuch, Dir das Ganze verständlich zu machen. Ich hoffe, es ist jetzt auch für Dich nachvollziehbar.
VG Hans-Jürgen
Hallo, ich habe eine ähnliche Frage, denn jetzt gibt es wieder eine Aktion und die Problematik ist ähnlich.
ich habe genau den Aktionszins von oben bis zum 31.7. auf Tagesgeld. Gehen wir von 11.111 Euro aus.
Der neue Einzahlungszeitraum für einen neuen Aktionszins geht bis zum 10.8.
Da es sich um Neugeld handeln muss, kann ich nicht das Geld, dessen Aktionszins nach dem 31.7. ausläuft (11.111), dafür hernehmen, sondern ich muss neues Geld von einer anderen Bank überweisen. Nehme ich also 22.222 neue Euro für ein neu eröffnetes Tagesgeldkonto, werde ich im Aktionszeitraum 15.8. bis 14.2. 3,2 Prozent Zinsen für diese 22.222 erhalten. Auf der Postbank sind dann insgesamt 33.333 (plus Zinsen).
Aber nun meine Frage: Wann darf ich das erste Geld (11.111) wieder von der Bank nehmen, damit das zweite Geld noch die Bedingung "Neugeld" erfüllt und 3,2 Prozent Zinsen bringt? (Denn das Neugeld muss ja immer das Gesamtvermögen zum Einzahlungszeitraum übersteigen.) Am bzw ab dem 11.8. oder erst nach Ende des Aktionszinses am 15.2.? VG Ulrike
@UlliLanziIch kann Deine Sichtweise ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@UlliLanzi: Die Erläuterungen auf der Postbank-Webseite scheinen diesen speziellen Fall nicht explizit abzudecken.
Was klar ist:
- Während der Einzahlphase darf parallel kein Geld von der Postbank abgezogen werden, ansonsten verringert das den Neugeldbetrag.
- Für die Aktionsphase gilt dann, dass Abbuchungen vom an der Aktion teilnehmenden Tagesgeldkonto den mit 3,2% verzinsten Betrag verringern.
Was aber nicht klar beschrieben ist, ist, was während der Aktionsphase für Geld auf dem Tagesgeldkonto, das nicht an der neuen 3,2%-Aktion teilnimmt, gilt.
Es klingt so, als sollte es möglich sein, NACH der Einzahlphase von dort abzuziehen.
Im Zweifelsfall lohnt es sich vielleicht, dazu direkt bei der Postbank nachzufragen.
Hallo Ulrike, sorry wenn ich das so direkt (mit ein wenig Ironie) sage, wenn ich die Problematik so durchlese bekomme ich Hitzewallungen! Es ist ja jedem selbst überlassen, wie er seine Takken so anlegt und ich möchte da auch niemanden von meiner Meinung überzeugen. Aber was ist denn so verkehrt an z.B. Festgeld, aktuell 12/24 Monate für 3 bzw. 3,2 % Zinsen?
Klar, du kommst jederzeit an das Tagesgeld ran, bekommst dann aber auch keine Zinsen dafür und auch klar es gibt noch zig andere Anlagemöglichkeiten für jeden Kurz-Mittel-Langfristanleger.
Wenn es der Aufwand wert ist, sich mit Neugeld, Aktionszeitraum,Einzahlungszeitraum, Aktionszins, Tagesgeldkonto 1 u. 2, Einzahlung Fremdbank ….. auseinander zu setzen, dann ist alles gut! Hut ab, wer da durchsteigt (bzw. durchsteigen will)!
LG Micha
@ UlliLanzi
Für mich klingen die Bedingungen für die aktuelle Neugeldaktion eigentlich ziemlich schlüssig.
Da Du Dich noch bis zum 31.07.2026 mit einem Tagesgeldkonto in einer Aktionszinsphase befindest, musst Du ein neues weiteres Tagesgeldkonto eröffnen, auf das Du dann in der Einzahlungsphase Neugeld einzahlen musst, ohne Dein Guthaben auf anderen Konten der Postbank (bzw. Deutsche Bank AG) zu reduzieren. Nach Abschluss der Einzahlungsphase sehe ich aber keinen Hinderungsgrund, die von Dir angegebenen 11.111 € vom aktuellen Tagesgeldkonto abzuziehen. Eine Reduzierung des als Neugeld mit 3,20% zu verzinsenden Guthabens kann dadurch m. E. nicht entstehen.
Eine Bestätigung durch den Kundenservice könnte Dir natürlich ggf. mehr Sicherheit geben.
VG Hans-Jürgen
wieso Hitzewallungen?! Meine Frage bezog sich nicht darauf, was ich mit Geld machen will sondern ob ich das Geld überhaupt abziehen kann um damit etwas zu machen, ohne dass ich die Zinsen, um die es gerade geht, zu verlieren.
vielen Dank für die gute Antwort. Ja, ich frage ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Danke für die gute Antwort. Diese überlappenden Einzahlungsphasen gibt es ja schon länger. Ich vermute, das hat einfach System. So landet immer mehr Geld bei der Postbank, weil man sich nicht abheben traut...
Danke für die gute Antwort. Ich vermute es auch. Und ich werde nochmal offiziell nachfragen
Merkmale des Angebots:
- Das Neugeld muss im Zeitraum 14.09. bis 26.10.26 auf ein bestehendes oder neues Tagesgeldkonto eingezahlt werden
- Ab dem 1.11.26 wird dann für sechs Monate eine Verzinsung von 3,20 % p. a. gewährt
- Der Neugeldbetrag muss zu einem Zuwachs des Gesamtguthabens bei der Postbank führen.
- Jedes neue oder zuletzt eröffnete Tagesgeldkonto nimmt automatisch teil.
- Es muss mindestens 2.500 Euro und maximal 250.000 Euro Neugeld eingezahlt werden.
- Das Angebot gilt nur für natürliche Personen und privates Vermögen, das sich vor Beginn des Einzahlungszeitraums am 14.09.26 nicht auf Giro-, Spar-, Tagesgeldkonten oder sonstigen Konten oder Depots der Deutsche Bank AG (Marke Postbank und Marke Deutsche Bank) sowie norisbank befand.
- Verfügungen von dem teilnehmenden Tagesgeldkonto im Einzahlungszeitraum reduzieren zuerst den Neugeldbetrag. Soweit im Aktionszinszeitraum Verfügungen vorgenommen werden, entfällt der Aktionszins nur für den verfügten Betrag ab dem Tag der Verfügung.
- Tagesgeldkonten, die bereits an einer vorherigen Aktion teilnehmen oder über eine vom Standard abweichende Sonderkondition verfügen, sind von der neuen Aktion ausgeschlossen. In diesem Fall muss ein neues Tagesgeldkonto eröffnet werden, um an der neuen Aktion teilzunehmen.
Alle Infos zu dieser Aktion mit ausführlicher FAQ:
https://www.postbank.de/privatkunden/produkte/wertpapiere-sparen/sparen/tagesgeld-aktion.html
@Chris: Ein Angebot für ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Neugelddefinition
Zu der Neugeldaktion 3,20% p.a. ab dem 01.11.2026 für 6 Monate sei anzumerken: Erstmalig werden Guthaben bei der Norisbank, eine eigenständige Tochter der Deutschen Bank, nicht als Neugeld berücksichtigt. In den vorherigen Aktionen war dieses nicht der Fall, bzw. es wurde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen. Bei ähnlich aufgebauten Aktionen der Deutschen Bank wurde bisher immer auf den Ausschluss von Guthaben bei der Norisbank als Neugeld verwiesen.
Im Rahmen der letzten Neugeldaktion 3,20% p.a. vom 15.08.2026 bis 14.02.2026 teilte mir die Postbank auf Anfrage in 07/2026 mit: "Sie können mit Ihrem Tagesgeldkonto XXX XXXXXXXX XY an unserer Aktion teilnehmen. Das Angebot gilt nur für natürliche Personen und privates Vermögen, das sich vor Beginn des Einzahlungszeitraums am 29. Juni 2026 nicht auf Giro-, Spar- oder Tagesgeldkonten oder sonstigen Konten oder Depots der Deutsche Bank AG (Marke Postbank und Marke Deutsche Bank) befand. Konten bei der Norisbank werden nicht bei der Berechnung des Neugelds herangezogen."
Des Weiteren sollten Guthaben/Wertpapierwerte mit Stichtag 14.09.2026 bei der Deutschen Bank AG, in der Funktion als Treuhänder von Sammelkonten bei Raisin (Raisin StartZins) oder Revolut (Tagesgeldkonto) und bei unzähligen Neo-Banken/-Brokern, z.B. Trading212 oder weiteren Deutsche Bank Marken wie z.B. Fyrst, ebenfalls nicht als Neugeld berücksichtigt werden. Bei der Einbeziehung in die gesetzliche Einlagensicherung der Deutschen Bank weist die Norisbank als eigenständiges Institut, eine eigene von der Deutschen Bank unabhängige gesetzliche Einlagensicherung auf.
Ich persönlich nehme derzeitig bei der Postbank mit zwei Tagesgeldkonten an zwei sich zeitlich überschneiden Aktionen teil. Ich beabsichtige ferner ein drittes Tagesgeldkonto mit Aktionskondition zu beantragen. Dem Beitrag von @Marcus kann ich nur zustimmen. Die letzte Kondition wurde mir „abenteuerlich“ nur aus Kulanz gewährt. Die Postbank berücksichtigte nicht die Valuta eines Umsatzes im Einzahlungszeitraum, sondern verwies telefonisch auf das zeitlich spätere zu berücksichtigende Buchungsdatum. Das Postbank Tagesgeldkonto nimmt Echtzeitüberweisungen an.