Halloi ch hoffe hier eine Antwort zu finden.
Da man als Kunde bei Scalable kaum schlüssige Antworten erhält habe ich eine wichtige Frage.
Vorab;ich bin wegen der sehr geringen Kosten bei Scalable Kunde.
Meine Frage.
Man erhalte ja jedes Jahr eine Steuerbescheinigung für das zurückliegend Jahr.
Darin ist ja -Höhe der Kapitalerträge.....
-Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes........
-Kapitalertragssteuer.............
-Solidaritätszuschlag.............
Bescheinigt.
Wie verhält es sich mit der "Fortschreibung "der ausgewiesenen Beträge?
Aus einem andere dato weis ich das ich diese Steuerbescheinigung extra anfordern mussteund dadurch der "Gewinn-Verlusttopf" auf Null gestellt wurde.
Wie ist das bei Scalable, wenn ich zwar immer "unaufgefordert die Steuerbescheinigung erhalte sie aber nicht explizit angefordert habe?
Wird dann alles weiterhin "Fortgeschrieben"?
Ich wäre für eine Antwort dankbar
Hallo, ich habe da mal Fragen zu der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Dafür bist du zu spät dran, eine Verlustbescheinigung muss noch in dem Jahr beantragt werden. Bei Scalable war der 15. Dezember Fristablauf: https://help.scalable.capital/steuern-de12f868/wie-erhalte-ich-eine-verlustbescheinigung-d4a7946c/?DTStep=01J8F1BPVCCX7ZH29CDHJE2AWR&
Wie du schon richtig erkannt hast, wird der Verlusttopf deshalb nicht zurückgesetzt. Die Verluste gehen somit nicht verloren, sondern werden einfach mit künftigen Gewinnen in diesem Jahr (bzw. auch der Vorabpauschale) verrechnet.
Eine Verlustbescheinigung für einen Verlustvortrag brauchst du daher nicht. Die wird eigentlich nur benötigt, falls du Kapitalerträge bei anderen Bank hattest und das damit verrechnen willst.
@Mick: eine Steuerbescheinigung muss ohne Aufforderung erstellt werden und setzt keine Verlusttöpfe zurück. Eine Verlustbescheinigung setzt die Töpfe zurück und wird nur auf Antrag erstellt. Das Ergebnis ist immer ein fast identisches Dokument. Bei letzterem wird der Verlust mit ausgewiesen. Wenn man keine Gewinne zum verrechnen hat, zB bei anderen Banken, verliert man den Verlust für die künftigen Jahre. Alles weitere kann ein StB oder das FA selbst besser erklären.
Hallo Roland,diese Auskunft hilft mir schon weiter.Danke.
Nun da ich es lese begreife ich es etwas Besser.
Eine Verlustbescheinigung muß angefordert werden und löscht somit den Inhalt des Verlusttopfes.
Die Steuerbescheinigung ist eine "Information" der Bank und löst keinerlei Reaktionen aus.
Danke nochmal!
Hallo Males,vielen Dank für die Mühe und die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Nur zum Verständnis...jeder kann es ja handhaben wie er will...aber was hättest du mit der Verlustbescheinigung vor ? Miese bei Depot A mit den Gewinnen von Depot B ausgleichen ? Dann wärs schlüssig, ansonsten unnötig. Der Verlusttopf einer Bank (bei der das Depot ist) bleibt bis in alle Ewigkeit bestehen...äh naja ok, hoffentlich nur solange im "Plus" bis er durch (eben steuerfreie) Gewinne anderer Positionen aufgezehrt wird.