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Jährliche Steuerbescheinigung bei Scalable Capital - Tragweite?

Jährliche Steuerbescheinigung bei Scalable Capital - Tragweite?

Registriertes Community-MitgliedMick am 10.01.2026

Halloi ch hoffe hier eine Antwort zu finden.

Da man als Kunde bei Scalable kaum schlüssige Antworten erhält habe ich eine wichtige Frage.
Vorab;ich bin wegen der sehr geringen Kosten bei Scalable Kunde.

Meine Frage.
Man erhalte ja jedes Jahr eine Steuerbescheinigung für das zurückliegend Jahr.
Darin ist ja -Höhe der Kapitalerträge.....
-Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes........
-Kapitalertragssteuer.............
-Solidaritätszuschlag.............
Bescheinigt.

Wie verhält es sich mit der "Fortschreibung "der ausgewiesenen Beträge?

Aus einem andere dato weis ich das ich diese Steuerbescheinigung extra anfordern mussteund dadurch der "Gewinn-Verlusttopf" auf Null gestellt wurde.

Wie ist das bei Scalable, wenn ich zwar immer "unaufgefordert die Steuerbescheinigung erhalte sie aber nicht explizit angefordert habe?

Wird dann alles weiterhin "Fortgeschrieben"?

Ich wäre für eine Antwort dankbar

Registriertes Community-MitgliedMick am 10.01.2026

Sorry für die vielen Fehler in meinem Beitrag -Steuerbescheinigung-.

Registriertes Community-MitgliedMick am 10.01.2026

Hallo, ich habe da mal Fragen zu der Steuerbescheinigung die ja jährlich erstellt wird.

Scalable dokumentiert ja das was an Gewinnen angefallen ist aus allen zurückliegenden Jahren zusammenadiert.
Und die einbehaltene Steuer und den Soli.

Und wenn Verluste endstanden sind wird dann der Verlust ausgewiesen.

Um die Summen derletzten Steuerbescheinigung bei meiner Steuererklärung geltend zu machen muss ich doch eine besondere Anforderung an Scalable senden.

Einfach die letzte Steuerbescheinigung beim FA einreichen würde ja nicht den "Verlusttopf" auf Null setzen. Obwohl ich ja den Verlust beim FA geltend machen würde.Oder wird da etwas zwischen dem FA und Scalable an Informationen ausgetauscht.Nicht falsch verstehen:Ich will nur alles richtig machen, keine Probleme produzieren!

ES ist für mich völlig verwirrend.
Vielleicht ist mein Denkansatz ja auch völlig daneben.
Eine Antwort würde mir sehr helfen

Registriertes Community-MitgliedMalwas am 10.01.2026

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Registriertes Community-MitgliedRoland am 11.01.2026

@Mick: eine Steuerbescheinigung muss ohne Aufforderung erstellt werden und setzt keine Verlusttöpfe zurück. Eine Verlustbescheinigung setzt die Töpfe zurück und wird nur auf Antrag erstellt. Das Ergebnis ist immer ein fast identisches Dokument. Bei letzterem wird der Verlust mit ausgewiesen. Wenn man keine Gewinne zum verrechnen hat, zB bei anderen Banken, verliert man den Verlust für die künftigen Jahre. Alles weitere kann ein StB oder das FA selbst besser erklären.

Registriertes Community-MitgliedMick am 11.01.2026

Hallo Roland,diese Auskunft hilft mir schon weiter.Danke.

Nun da ich es lese begreife ich es etwas Besser.
Eine Verlustbescheinigung muß angefordert werden und löscht somit den Inhalt des Verlusttopfes.
Die Steuerbescheinigung ist eine "Information" der Bank und löst keinerlei Reaktionen aus.
Danke nochmal!

Registriertes Community-MitgliedMick am 11.01.2026

Hallo Males,vielen Dank für die Mühe und die Erklärung.

Somit ist meine Frage und Ungewissheit aufgeklärt.

Gruß.

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 11.01.2026

Nur zum Verständnis...jeder kann es ja handhaben ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!