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Bonuszinsen steuerlich als sonstige Einkünfte behandelt.

Bonuszinsen steuerlich als sonstige Einkünfte behandelt.

Anonymer PosterDagobert (Gast) am 01.06.2023

Die 1,2% p.a. Bonus scheinen aber nicht als regulärer Zinsertrag sondern als Bonus (wie z.B. ein Neukundenbonus beim Girokonto, Kreditkarte etc.) berechnet zu werden, bzw. werden steuerlich so behandelt.

"Steuern: Für in Deutschland steuerlich Ansässige kann der Bonus steuerfrei sein, sofern Ihre Sonstigen Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG (einschließlich dieser Bonus) weniger als 256 EUR im Kalenderjahr betragen. Scalable Capital erbringt keine Steuerberatung. Bitte stimmen Sie sich bei Fragen mit einem Steuerberater ab."

Anonymer PosterUdo_Der_Ältere (Gast) am 02.06.2023

Die werden es dann nicht auf der Steuerbescheinigung ausweisen und abführen. Ich denke da kauft man sich Ärger ein. Das sind Kapitalerträge. Bei den Bausparkassen gabs doch ein paar Urteile zu dem Thema Bonuszinsen. Das waren es dann Kapitalerträge.