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Probleme mit Formularlink zur Befreiung von belgischer Quellensteuer

Probleme mit Formularlink zur Befreiung von belgischer Quellensteuer

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 29.11.2022

Ja top, dann änder ich das in der Beschreibung der Steuermethodik entsprechend ab! Machts ja dann echt einfach für die Anleger :-)

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 29.11.2022

ja, kann ich so bestätigen. Mit der Kontoeröffnung wird die Ansässigkeit bestätigt. Es bedarf keiner zusätzlichen Bescheinigung. Ist also alles ganz easy, wenn man z.B. deutscher ist...
Habe bereits andere Erfahrungen mit belgischen Banken bei ZINSPILOT gesammelt. Dort musste in zusätzliches Formular eingereicht werden. Aber eine Bescheinigung durch das Finanzamt oder Stadtverwaltung ist für das Belgien grundsätzlich nicht erforderlich, um den Quellensteuerabzug zu vermeiden. Also wirklich alles ganz easy!

Besonders engagiertes MitgliedSonnenschein am 29.11.2022

Bei mir gab es kein auszufüllendes Formular zur Quellensteuer und in den Vorvertraglichen Informationen steht dazu Folgendes:

"Hinweis auf vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten

Die belgische Quellensteuer fällt nicht an, wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und Sie nicht in Belgien steuerlich ansässig sind.Erträge des Tagesgeldkontos können in Deutschland steuerpflichtig sein. Steuern werden nicht automatisch von Ihren Zinsen einbehalten, da die Suresse Direkt Bank keine deutsche Bank ist, sondern Sie müssen Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, die Ihnen von den deutschen Steuerbehörden (und jedem anderen Land, in dem Sie steuerpflichtig sind) auferlegt werden."

Auf der Webseite der Bank habe ich alle Daten online ausgefüllt und anschließend eine E-Mail mit PDF Dateien des Vertrages erhalten:

- Antrag auf Eröffnung eines Einzel-Tagesgeldkontos

- Anhang 1 Formular für die steuerliche Selbstauskunft für natürliche Personen

- Anhang 2 Bescheinigung über die Befreiung von der belgischen Quellensteuer und ich erkläre außerdem, dass:

- ich die Datenschutzhinweise der Bank im Voraus erhalten habe,

– ich das Informationsblatt zur Einlagensicherung an dem in Anhang II zu diesem Vertrag angegebenen Datum erhalten habe,

– ich die Vorvertraglichen Informationen zum Online-Tagesgeldkonto an dem in diesem Vertrag angegebenen Datum erhalten habe

– ich der wirtschaftliche Eigentümer des/der auf meinen Namen eröffneten Kontos/Konten bei der Bank bin und erkläre, dass alle meine Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind.

Nach der Legitimation über Web-ID erhielt ich gestern Nachmittag eine E-Mail mit meiner IBAN für dieses Konto, auf das ich jetzt Geld einzahlen kann.Nach einer Einzahlung ist das Konto endgültig eröffnet.

Wird nach Erhalt der Bankverbindung nicht innerhalb von 45 Tagen Geld auf das Konto eingezahlt, muss der gesamte Anmeldeprozess inklusive Web-ID neu durchlaufen werden.

Gestern habe ich erstmal nur 10 Euro überwiesen und schaue, ob es heute gebucht wird und wie die Login-Seite dann ausschaut.

Das kann ich bis jetzt dazu beitragen.

Weiteres folgt gerne.

Stefan, möchtest Du Genaueres, schreibe es mir gerne, könnte es Dir dann persönlich zu Deiner Beurteilung schicken.Hier online werde ich freilich keine persönlichen Dinge einstellen!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 29.11.2022

Per E-Mail habe ich folgende Antwort bekommen: "Es gibt keine Quellensteuer, so dass unsere Kunden keine Abzüge an der Quelle vornehmen müssen." ... im Preis-Leistungsverzeichnis heißt es dagegen "Die belgische Quellensteuer fällt nicht an, wenn der Kunde nicht in Belgien steuerlich ansässig ist - siehe Nr. 1.5 der AGB" ... Und in den AGB dann: "wonach Zinsen in Belgien steuerfrei sind, wenn der Kunde nicht in Belgien steuerlich ansässig ist und die dem Kontoeröffnungsantrag beigefügte Bescheinigung über die Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen abgegeben hat." ... Meine Interpretation: Im Zuge der Kontoeröffnung ist bei den Kontoeröffnungsunterlagen das Formular mit dabei und man muss es ausfüllen. Frage ist: Stimmt das? Kann jemand aus seiner eigenen Erfahrung berichten?

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 28.11.2022

Könnte sein, dass es dieses Dokument hier ist oder?: https://www.suressedirektbank.de/sites/default/files/2022-10/bescheinigung-uber-die-befreiung_suresse-direkt-bank.pdf ... Findet sich nach einem Klick auf Impressum, durch den sich eine Seite mit dem Titel "Dokumente" öffnet. Nicht ganz, was man erwartet, aber immerhin. Ich bin mir selbst noch nicht ganz sicher, ob man dieses Formular wirklich ausfüllen muss. Hatte jetzt erst auf den zweiten Blick gesehen, dass in Belgien eigentlich 30 % Quellensteuer fällig werden, von der man sich aber bei Ansässigkeit in DE befreien lassen kann. Ich werd das mal versuchen, in Erfahrung zu bringen.

Anonymer PosterUdo_Der_Ältere (Gast) am 28.11.2022

Bei anmelden gibt es ein Formulartlink "Befreiung von der belgischen Quellensteuer" der nicht funtioniert. Wer kann was zur belgischen Quellensteuer sagen.