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Probleme mit Formularlink zur Befreiung von belgischer Quellensteuer

Probleme mit Formularlink zur Befreiung von belgischer Quellensteuer

Anonymer PosterUdo_Der_Ältere (Gast) am 28.11.2022

Bei anmelden gibt es ein Formulartlink "Befreiung von der belgischen Quellensteuer" der nicht funtioniert. Wer kann was zur belgischen Quellensteuer sagen.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 28.11.2022

Könnte sein, dass es dieses Dokument hier ist oder?: https://www.suressedirektbank.de/sites/default/files/2022-10/bescheinigung-uber-die-befreiung_suresse-direkt-bank.pdf ... Findet sich nach einem Klick auf Impressum, durch den sich eine Seite mit dem Titel "Dokumente" öffnet. Nicht ganz, was man erwartet, aber immerhin. Ich bin mir selbst noch nicht ganz sicher, ob man dieses Formular wirklich ausfüllen muss. Hatte jetzt erst auf den zweiten Blick gesehen, dass in Belgien eigentlich 30 % Quellensteuer fällig werden, von der man sich aber bei Ansässigkeit in DE befreien lassen kann. Ich werd das mal versuchen, in Erfahrung zu bringen.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 29.11.2022

Per E-Mail habe ich folgende Antwort bekommen: "Es gibt keine Quellensteuer, so dass unsere Kunden keine Abzüge an der Quelle vornehmen müssen." ... im Preis-Leistungsverzeichnis heißt es dagegen "Die belgische Quellensteuer fällt nicht an, wenn der Kunde nicht in Belgien steuerlich ansässig ist - siehe Nr. 1.5 der AGB" ... Und in den AGB dann: "wonach Zinsen in Belgien steuerfrei sind, wenn der Kunde nicht in Belgien steuerlich ansässig ist und die dem Kontoeröffnungsantrag beigefügte Bescheinigung über die Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen abgegeben hat." ... Meine Interpretation: Im Zuge der Kontoeröffnung ist bei den Kontoeröffnungsunterlagen das Formular mit dabei und man muss es ausfüllen. Frage ist: Stimmt das? Kann jemand aus seiner eigenen Erfahrung berichten?

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 29.11.2022

Bei mir gab es kein auszufüllendes Formular zur ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 29.11.2022

ja, kann ich so bestätigen. Mit der Kontoeröffnung wird die Ansässigkeit bestätigt. Es bedarf keiner zusätzlichen Bescheinigung. Ist also alles ganz easy, wenn man z.B. deutscher ist...
Habe bereits andere Erfahrungen mit belgischen Banken bei ZINSPILOT gesammelt. Dort musste in zusätzliches Formular eingereicht werden. Aber eine Bescheinigung durch das Finanzamt oder Stadtverwaltung ist für das Belgien grundsätzlich nicht erforderlich, um den Quellensteuerabzug zu vermeiden. Also wirklich alles ganz easy!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 29.11.2022

Ja top, dann änder ich das in der Beschreibung der Steuermethodik entsprechend ab! Machts ja dann echt einfach für die Anleger :-)