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UDI Erfahrungsbericht #2von Willibald

Negative Bewertung von UDI

Im November 2016 habe ich bei UDI das Produkt „Solar Sprint Festzins IV“ und im Oktober 2017 das Produkt „UDI Energie Festzins 12“ abgeschlossen. Ich entschied mich dafür, weil es Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien sind mit festen Vergütungen und normalerweise auskömmlichen Renditen.

Beim Abschluss wurde ich über die Risiken meiner Ansicht nach ausreichend aufgeklärt. Über die Entwicklung des Investments wurde ich während der Laufzeit nicht auf dem Laufenden gehalten. Ich weiß nicht, in welche Projekte der Fonds investiert hat. Diese Konzeption als „Blindpool“ finde ich rückblickend als besonders negativ, da man nicht weiß für welche Investitionen das Geld verwendet wird.

Beim Solar Sprint Festzins IV wurden im September 2017 und 2018 die Zinsen bezahlt. Die nächsten Zinsen wären also im September 2019 fällig. Da am 17.02.2019 über die BaFin für diese Gesellschaft eine Mitteilung gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz veröffentlicht wurde, ist die komplette Investition und die Zinsauszahlung gefährdet. Das heißt im September werden für diesen Fonds keine Zinsen bezahlt.

Beim UDI Energie Festzins 12 wurden im Juni 2018 die Zinsen bezahlt. Mit Schreiben vom 19.06.2019 wurde ich darüber unterrichtet, dass es dieses Jahr für den UDI Energie Festzins 12 keine Zinsen gibt und dafür Probleme aus dem Biogasbereich verantwortlich seien, die man mit verschiedenen Maßnahmen angehen möchte.

Für die steuerliche Behandlung gibt es meines Wissens keine Unterstützung. Es wird lediglich gesagt, dass die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben sind. Das ist aber kein Problem, wie ich finde.

Nachtrag vom 19.07.2019: Für den UDI Energie Festzins 12 wurde am 12.06.2019 über die BaFin für diese Gesellschaft eine Mitteilung gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz veröffentlicht. Demnach ist die komplette Investition und die Zinsauszahlung gefährdet. Der Grund dafür ist primär darin zu sehen, dass Gelder des Fonds u. a. in insolvenzgefährdete, schlecht laufende UDI-Biogasanlagen investiert wurden. Diese Investitionen mussten noch im gleichen Jahr wertberichtigt werden.

Das kann man auf test.de und investmentcheck.de nachlesen.

Über die Veröffentlilchung der Mitteilung gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz wurde ich nicht von UDI informiert, dies musste ich selbst recherchieren.

Auch zum Solar Sprint Festzins IV gibt es auf test.de nur Hiobsbotschaften zu lesen.

Diese negative Bewertung zu UDI wurde uns am 04.07.2019 vom Nutzer Willibald übermittelt.
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