Gerade hat bei mir die Volkswagen Bank eine echtzeit Überweisung auf meine Tagesgeldkonto abgelehnt.
Kann mir jemand sagen ob der neue regelungen die ab heute Pflicht ist auf Girokonten beschränkt ist.
Ab heute sind die Banken nur verpflichtet, Echtzeitüberweisungen zu empfangen. Das Ausführen von Echtzeitüberweisungen ist erst ab 09. Oktober Pflicht.
So wie ich es verstehe, weist die VW-Bank eine eingehende Echtzeitüberweisung ab.
@Kinso:
Ob die ab heute gültige Regelung auch Tagesgeldkonten betrifft, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde mich direkt bei der Bank erkundigen.
Ich habe eine echtzeit Überweisung von meinem ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Scheinbar gilt die Pflicht nicht für Tagesgeldkonten:
- VW-Bank-TG wird abgelehnt
- Wüstenrot auch
- Opelbank nimmt erst keine an (Stellantis auch nicht)
Nach meinem Verständnis müssen alle Konten, mit denen SEPA-Überweisungen möglich sind, die Echtzeitüberweisung unterstützen. Möglicherweise gibt es bei manchen Banken Konstrukte für Tagesgeldkonten, die nicht per SEPA erreichbar sind; die wären dann von der Pflicht zur Unterstützung von Echtzeitüberweisungen vielleicht ausgenommen?
Quellen:
EU-Verordnung 2024/886 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0886):
"Artikel 5a Echtzeitüberweisungen
(1) Zahlungsdienstleister, die ihren Zahlungsdienstnutzern die Versendung und den Empfang von Überweisungen anbieten, bieten allen ihren Zahlungsdienstnutzern auch die Versendung und den Empfang von Echtzeitüberweisungen an.
Die in Unterabsatz 1 genannten Zahlungsdienstleister stellen sicher, dass alle für Überweisungen erreichbaren Zahlungskonten auch an jedem Kalendertag rund um die Uhr für Echtzeitüberweisungen erreichbar sind,"
Dabei gelten laut Artikel 4 Begriffsbestimmungen der EU-Richtlinie 2015/2366 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2366):
12. „Zahlungskonto“ ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer(s) lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird;
5. „Zahlungsvorgang“ die bzw. den vom Zahler, im Namen des Zahlers oder vom Zahlungsempfänger ausgelöste(n) Bereitstellung, Transfer oder Abhebung eines Geldbetrags, unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger;
Die VW-Bank akzeptiert jetzt (seit heute?) doch auch eingehende Echtzeit-Überweisungen (von zwei Banken erfolgreich getestet) Die Opelbank weiterhin nicht.
Scheinbar sind Tagesgeld-Konten für manche Banken keine "Zahlungsverkehrskonten" und daher nicht von der Pflicht betroffen.
Auch komisch: Von der Norisbank kann ich in Echtzeit zur Barclays Bank (Kreditkartenkonto) überweisen, bei der Commerzbank wird angezeigt, das Konto würde diese Überweisungsart nicht unterstützen (passiert so auch bei anderen Banken zur Barclays).
Die VW Bank weist seit heute übrigens auf ihrer ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich finde es positiv, dass die Volkswagen Bank eingehende Echtzeit-Überweisungen annimmt, da man bei Umbuchungen direkt prüfen kann ob alles funktioniert.
Die Begründung der Volkswagen Bank für nicht ausführbare ausgehende Echtzeit-Überweisungen dagegen ist zwar nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz korrekt.
Die Raiffeisen Bank (Meine Bank)bietet sowohl für eingehende als auch für ausgehende Zahlungen auf dem Tagesgeldkonto bereits seit letztem Jahr Sofortüberweisungen kostenlos als Service an.
Aber gut, besser wenigstens eingehende Zahlungen in Echtzeit akzeptieren, als gar nichts wie die anderen Autobanken von Opel, Renault etc
@Bankkunde1: "Die Begründung der Volkswagen Bank für nicht ausführbare ausgehende Echtzeit-Überweisungen dagegen ist zwar nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz korrekt." warum ist die Antwort nicht korrekt? Sie sind gesetzlich dazu nicht verpflichtet. AUs und fertig. Man kann ihnen eventuell vorwerfen, dass dies kundenunfreundlich ist, aber sie müssen nicht, also machen sie es nicht. Punkt.
@Roland
Nein, bei Tagesgeld- und Festgeldkonten besteht für die Banken keine Verpflichtung, Echtzeitüberweisungen zu akzeptieren beziehungsweise auszuführen.
Beide Kontenarten sind keine Zahlungskonten.
Hat er doch geschrieben. → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!