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Frage zur Nachrangabrede beim VW Plus Sparbrief

Frage zur Nachrangabrede beim VW Plus Sparbrief

Anonymer PosterSpeedy (Gast) am 14.10.2023

Guten Tag,
in Ihrem interessanten Bericht fehlt der Hinweis, ob de Plus Sparbrief von VW mit oder ohne Nachrangabrede ist. In den Vertragsbedingungen von VW konnte ich dies auch nicht finden.
Für die Sicherheit ist dies von großer Bedeutung.
Viele Grüße
Speedy

Anonymer PosterDagobert (Gast) am 14.10.2023

@Speedy:

Bei der VW Bank zählt für den Sparbrief aktuell die gesetzliche Einlagensicherung ("Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Volkswagen Bank GmbH auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.") somit also ohne Nachrangabrede!

"Welche Guthaben werden von der Einlagensicherung abgedeckt?

Die Absicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:

- Kreditkartenkonto

- Girokonto

- Plus Konto/Plus Konto TopZins/Plus Konto Business

- Festgelder/Festgelder Business

- Sparpläne und Sparbriefe/Sparbriefe Business

- Sparkonto

- Kapitalkonto Business"

Anonymer PosterSpeedy (Gast) am 15.10.2023

Danke Dagobert. Ich habe nachgefragt, weil bei Sparbriefen mit Nachrangabrede bei einer Insolvenz oder Abwicklung kein Erstattungsanspruch aus der gesetzlichen Einlagensicherung besteht.

Anonymer PosterdieHessen (Gast) am 11.06.2026

Bei Sparbriefen "mit" Nachgangabrede greift die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 11.06.2026

Warum kommt das Thema eigentlich immer wieder hoch? Der Sparbrief der VW Bank hat definitiv keine Nachrangabrede. Es greift ganz klar die gesetzliche Einlagensicherung. Dass die BaFin warnt, ist ja in Ordnung und richtig, allerdings sollte man realistisch bleiben, denn das Gros der Sparbriefe, die ich so kenne, sind alle ohne Nachrangabrede.

Anonymer PosterdieHessen (Gast) am 11.06.2026

Hallo Herr Erlich,
Danke für die Antwort.
Wo wird bei VW "schriftlich" aufgeführt, dass die Sparbriefe definitiv OHNE Nachgangabrede sind
?
Es gibt nur zwei Sorten von Sparbriefen:
MIT oder ohne Nachgangabrede.
Bei den VW-Sparbriefen finde ich NULL Angaben dazu auf der Homepage.
Seriöse Anbieter sollte darauf hinweisen !

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 11.06.2026

Das kann ich Ihnen spontan nicht sagen, aber wie in meinem Post schon geschrieben, sind Sparbriefe mit Nachrangabrede meiner Erfahrung nach die absolute Ausnahme und Sparbriefe OHNE Nachrangabrede der absolute Standard. Insofern stellt sich die Frage nach dem "Wo kann ich das nachlesen?" nur bedingt. Sie fragen nach einem Sonderfall, der entsprechend erklärt werden muss (mit Nachrangabrede), aber der Standard (ohne Nachrangabrede) muss eigentlich nicht erklärt werden.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 11.06.2026

@dieHessen: Bitte nicht das gleiche Thema in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 11.06.2026

Die Einlage auf einen Sparbrief unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung.

Siehe Sonderbedingungen Sparbrief Ziffer 13.1 unter https://www.volkswagenbank.de/content/dam/bluelabel/valid/www-volkswagenbank-de/dokumente/geldanlage-sparen/sparbrief/sonderbedingungen-sparbrief.pdf

Dieser Post wurde am 11.06.2026 um 11:21 Uhr geändert.
Anonymer PosterdieHessen (Gast) am 11.06.2026

Ihre "Erfahrungen" helfen mir jetzt wirklich nicht weiter. Ich benötige eine Garantie.

Andere seriöse Anbieter weisen Kunden darauf hin um welche Art von Sparbriefen es sich handelt. VW tut dies nicht ! Warum ?
Es muss ganz klar in der Produktübersicht aufgeführt sein. Ist es aber nicht.
Sonst habe ich KEINE Garantie ob es sich um Pfandbriefe mit Nachgangabrede handelt ?

Bei Pfandbriefen MIT Nachrangabrede greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht, wie auch die BaFin schreibt: BaFin - Sparbrief

„Bei einem solchen Sparbrief greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Wenn das Kreditinstitut insolvent wird, werden Ihnen deshalb auch die im Normalfall „garantierten“ 100.000 Euro nicht zurückgezahlt. Außerdem werden Ihre Ansprüche aus der Insolvenzmasse nachrangig behandelt. Das heißt, dass andere Gläubiger vor Ihnen entschädigt werden. Für das höhere Risiko erhalten Sie allerdings in der Regel auch höhere Zinsen.“

Sie bezeichnen sich als "kritische" Anleger. Davon merke ich jetzt aber nicht viel.

Anonymer PosterdieHessen (Gast) am 11.06.2026

Hallo Markus,
danke für die Nachricht.
In den Sonderbedingungen Sparbrief Ziffer 13.1 ist rein gar nichts zum Thema Nachgangabrede zu lesen ?!

Sparbriefe "mit" Nachgangabrede unterliegen NICHT der gesetzlichen Einlagensicherung, wie auch die BaFin schreibt: BaFin - Sparbrief.
Das sollte bei den "kritischen" Anlegern doch ein Thema sein, oder ?

„Bei einem solchen Sparbrief greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Wenn das Kreditinstitut insolvent wird, werden Ihnen deshalb auch die im Normalfall „garantierten“ 100.000 Euro nicht zurückgezahlt. Außerdem werden Ihre Ansprüche aus der Insolvenzmasse nachrangig behandelt. Das heißt, dass andere Gläubiger vor Ihnen entschädigt werden. Für das höhere Risiko erhalten Sie allerdings in der Regel auch höhere Zinsen.“
www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/nachrangabrede.html

Als "kritische" Anleger sollten Sie naive Kunden daruf hinweisen.

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 11.06.2026

Hallo @die Hessen!

Des Pudelskern wird Ihre Anfrage an den vermeintlichen Vertragspartner Volkswagen Bank sein. Die Vertragsunterlagen gilt es zu prüfen und das Angebot abzuwägen. Für beide Parteien gibt es keinen Kontrahierungszwang. Wo ist hier die Gefahr für Sie?

Ich verweise nochmals auf die Ziffer 13.1 der Sonderbedingungen. Da keine Nachrangabrede vereinbart wird, ist sie nicht genannt.

Abweichend von Ihrer Wahrnehmung, empfinde ich dieses Forum als sehr kritisch. Dennoch stimme ich in Gänze keineswegs allen Erfahrungen und Bewertungen zu. Meine Anlageentscheidungen kann ich mündig auch ohne Bauschmerzen mit den vertragsrelevanten Unterlagen der Anbieter abwägen. Kritische Anleger spielt hier nur subsidär eine Rolle.

Dieser Post wurde am 11.06.2026 um 11:48 Uhr geändert.
Anonymer PosterdieHessen (Gast) am 11.06.2026

Hallo Markus,ich habe erst gestern beim ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedDoEn am 11.06.2026

Hallo,
ich bin jetzt ein bißchen verwirrt, sicher wie einige andere auch, was hier für eine Diskussion geführt wird.

Im Produktinformationsblatt zum VW Sparbrief heißt es unter Punkt 5: kein Risiko.
Beträge bis 100.000 Euro sind über die Grundabsicherung abgesichert, Beträge darüber über den freiwilligen Einlagensicherungsfond bis max. 3 Mio Euro.

Für mich ist das eindeutig oder liege ich falsch?

Nachtrag:
Und auch in der verlinkten Bafin-Mitteilung heißt es im 2. Satz:
"Sie eignen sich für eine mittelfristige Geldanlage – sofern die Einlagensicherung greift."
Und lt. VW greift die Einlagensicherung.

Dieser Post wurde am 11.06.2026 um 12:47 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 11.06.2026

@DoEn: Für mich ist das auch eindeutig, für andere User aber offenbar nicht.

Star der CommunityHans-Jürgen am 11.06.2026

@ dieHessen
Die Art und Weise, wie Sie glauben die "Kritischer Anleger" hier kritisieren zu können, wirkt schon ziemlich befremdlich. @Markus hat versucht, Ihnen klar zu machen, dass die Sparbriefe der Volkswagen Bank keine Sparbriefe mit Nachrangabrede sind, da ansonsten auf der Homepage darauf hingewiesen werden müsste. Auch in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Link zur Bafin wird unter "Sparbriefe mit Nachrangabrede: Das sollten Sie beachten" klar herausgestellt, dass man bei den Produktinformationen auf Begriffe wie "Nachrang" oder "nachrangig" achten soll. Im Umkehrschluss bedeutet dieses dann aber, dass es sich, wenn auf die Nachrangigkeit nicht ausdrücklich hingewiesen wird, auch keine Sparbriefe mit Nachrangabrede vorliegen.
Ich persönlich habe schon mehrere Sparbriefe bei der Volkswagen Bank abgeschlossen und kann Ihnen bestätigen, dass auch in der Anlagebestätigung (natürlich) nicht auf eine Nachrangabrede hingewiesen wird und auf die geltende Einlagensicherung hingewiesen wird.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 11.06.2026 um 12:48 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 11.06.2026

@ dieHessen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 11.06.2026 um 14:00 Uhr geändert.
Anonymer PosterdieHessen (Gast) am 16.06.2026

@stefan Ehrlich @dagobert @markus @Doen @Hans-Jürgen @Sebastian

Ich habe in der Vorwoche per Email eine schriftliche Bestätigung von VW angefordert, das die Sparbriefe "ohne" Nachgangabrede sind.
Heute erhielt ich einen Anruf von der Volkswagenbank, da ich dort auch Kunde bin mit Tagesgeldkonto. Mir wurde mitgeteilt, dass wenn die Sparbriefe "mit" Nachgangabrede sind, (also ohne Einlagensicherung + Risiko) MUSS dies explizit schriftlich vom Anbieter in den Produktonfos aufgeführt werden.
Wenn die Sparbriefe ohne Nachgangabrede und Risiko sind ist dies auch nicht anzugeben. Also ist alles in bester Ordnung !
Der Grund meiner (unnötigen) Kritik war folgender:
In den letzten 10 Jahren habe ich einige Angebote von Sparbriefen mir genauer angesehen. Auch von skandinavischen Banken, die auch eine Lizenz in hier haben. In diesen Angeboten wurde schon in der Werbung oft darauf hingewiesen, das die Sparbriefe "ohne" Nachgangabrede sind. Daher war ich jetzt der Meinung, dass diese Angabe grundsätzlich verpflichtend ist. Damit lag ich falsch.
Nur wenn ein Risiko besteht, ist diese Angabe verpflichtend.
Also sorry für die "unnötige" Verwirrung. Beim nächsten mal werde ich besser
aufpassen. Da ich Eure Plattform in der Vergangenheit sehr wenig genutzt habe, habe ich Euch leichtfertig kritisiert. Das Ihr trotz allem, meine Post immer veröffentlich habt, spricht für Euch als ehrliche Plattform für kritische Anleger.
Danke.