
Die Bank hatte mit einer Email mein Einlagenkonto per Email beendet, obwohl es noch bis zum 6.6 laufen sollte: "....die vertragliche Beziehung in Bezug auf Ihr Einlagenkonto mit sofortiger Wirkung gemäß Klausel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Einlagenkonto zu beenden. " Insofern wurden auch die 3 Monate Zinsgarantie nicht eingehalten. Dies ist umso unerfreulicher, da ich extra Tagesgeld von einem anderen Tagesgeld-Konto umgeschichtet habe. Dort kann ich aber nicht mehr zurück einsteigen. Ich würde sagen: Besser Finger weg!!
@USP: Das ist leider nach AGB deren Recht. Irgendwo hat ein Sicherheitsfeature bei der Bank angeschlagen. Kann auch nur eine simple Namensgleichheit sein.
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Telefonisch den Kundenservice anrufen und nachhören weshalb, wieso.
Evtl. liegt das Kind noch nicht im Brunnen.
Der Telefonservice ist sehr freundlich und kompetent.
Ich schätze mal das einige Fragen über die Herkunft der Gelder nicht beantwortet wurden.
@55510081: Die Bank bietet auch aktuell weiterhin 3.35% Zinsen für 3 Monate für Neukunden an, daher ist ihr wohl weder der Zinssatz noch die Garantiezeit "zu teuer".
Wir wissen nicht, was der Grund für die Kündigung im konkreten Fall war.
Was besagt denn die genannte "Klausel 13 der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Zur Information:
Die Ziffer 13. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Tagesgeldkonto bei der Advanzia Bank lautet, wie folgt:
"13. Kündigung
Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Kunden, für die keine zeitliche Beschränkung festgelegt worden ist, kann jede der Parteien die gegenseitigen Beziehungen jederzeit schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung beenden. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen."
VG Hans-Jürgen
Es hilft kein Jammern oder Zettern. Die Bank darf auch ihrerseits eine Geschäftsbeziehung beenden. Die hat sicherlich Gründe dafür, die sie nicht nennen wird. Banken haben gerade bei Geldeinlagen die Risiken aus Geldwäsche, Sanktionsregime und Terrorismusfinanzierung. Ebenso ist jeder US Bezug des Geldanlegers für Banken höchst riskant. Da genügt schon eine Namensähnlichkeit um zu kündigen. Die Berücksichtigung der berechtigten Belange wäre zB ein Zinsausfall bei vorzeitiger Kündigung von Festgeldern. Tagesgeld ist da problematischer.