Die Bank hatte mit einer Email mein Einlagenkonto per Email beendet, obwohl es noch bis zum 6.6 laufen sollte: "....die vertragliche Beziehung in Bezug auf Ihr Einlagenkonto mit sofortiger Wirkung gemäß Klausel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Einlagenkonto zu beenden. " Insofern wurden auch die 3 Monate Zinsgarantie nicht eingehalten. Dies ist umso unerfreulicher, da ich extra Tagesgeld von einem anderen Tagesgeld-Konto umgeschichtet habe. Dort kann ich aber nicht mehr zurück einsteigen. Ich würde sagen: Besser Finger weg!!
@USP: Das ist leider nach AGB deren Recht. Irgendwo hat ein Sicherheitsfeature bei der Bank angeschlagen. Kann auch nur eine simple Namensgleichheit sein.
Wie bitte? Warum sollte man ein Einlagenkonto kündigen, welches ohnehin nur auf Guthabenbasis geführt wird? Welches Risiko besteht denn für die Bank dabei? Diese Konten werden keiner Schufa gemeldet und warum sollte sparen bestraft werden? Habe ich noch nie gehört und kann es gar nicht nachvollziehen. Müssen auch andere Kunden damit rechnen täglich gekündigt zu werden? Einfach Unglaublich…
Wenn der Bank der Zinssatz zu teuer ist, sollen diese niedrigere Zinsen oder kürzere Garantiezeiten anbieten. Das riecht stark nach einseitigem Vertragsbruch…
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Ich schätze mal das einige Fragen über die Herkunft der Gelder nicht beantwortet wurden.
@55510081: Die Bank bietet auch aktuell weiterhin 3.35% Zinsen für 3 Monate für Neukunden an, daher ist ihr wohl weder der Zinssatz noch die Garantiezeit "zu teuer".
Wir wissen nicht, was der Grund für die Kündigung im konkreten Fall war.
Was besagt denn die genannte "Klausel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen"? Kennt ihr die alle auswendig?
Zur Information:Die Ziffer 13. der Allgemeinen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Es hilft kein Jammern oder Zettern. Die Bank darf auch ihrerseits eine Geschäftsbeziehung beenden. Die hat sicherlich Gründe dafür, die sie nicht nennen wird. Banken haben gerade bei Geldeinlagen die Risiken aus Geldwäsche, Sanktionsregime und Terrorismusfinanzierung. Ebenso ist jeder US Bezug des Geldanlegers für Banken höchst riskant. Da genügt schon eine Namensähnlichkeit um zu kündigen. Die Berücksichtigung der berechtigten Belange wäre zB ein Zinsausfall bei vorzeitiger Kündigung von Festgeldern. Tagesgeld ist da problematischer.