zufällig gerade beim Einloggen im Konto gelesen:
3,00 % p.a. Aktionszins für Ihr Tagesgeld
Wie nehme ich teil?
Erhöhen Sie Ihr Gesamtguthaben um mindestens 5.000,00 € zwischen 05.05.2026 und 27.05.2026
Wann profitiere ich?
Ab dem 30.05.2026 bis zum 30.08.2026
Wie wird mein Guthaben verzinst?
1,75 % p.a. zusätzlich zu dem aktuellen Tagesgeldzins auf Ihr gesamtes Guthaben bis 150.000,00 €
Es gibt für diese Bestandskunden-Sonderaktion auch eine eigene Unterseite auf der Webseite der Bank of Scotland:
https://www.bankofscotland.de/sparen/bonuszinsaktion
Eine echt tolle Aktion. Das ist schon die 3 Bestandskunden Aktion in Folge:
30.09 bis 30.12.25 2,60% p.a.
30.01. bis 30.04.26 2,50% p.a.
30.05 bis 30.08 3,00% p.a. (diese Aktion)
Abweichend von den vorherigen Aktionskonditionen, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Markus :
gerade beim Kundenservice telefonisch nachgefragt : zur Aktivierung müssen "nur" die 5.000€ über das Gesamtguthaben bis zum 27.05.2026 eingezahlt werden.
Danach kann vom 27.05. bis zum Ende am 30.08.26 weiter ein- und ausgezahlt werden für die Verzinsung von 3% , dann ab dem 30.05.2026 - zuvor 1,25% ohne Bonuszins.
Damit fairer als andere Aktionen (Postbank, DKB) , die bis zu 10 Tage auf den Gesamtbetrag mit niedriger Verzinsung bis zum Beginn des Aktionszins schnorren :-( ...
@FieberDocX
In der Tat gilt es diese Aktionsangebote, mit Saldostichtagsregelung mit darauf aufbauender kumulierter Mindesteinlage, in Verbindung mit einem folgenden Zeitraum X mit schwachem variablem Zinssatz mit scharfem Bleistift genauestens zu berechnen. Teilweise beginnt der höher verzinste Aktionszinszeitraum, wie Du schon genannt hattest, unpassend in der Zukunft.
Die Postbankaktion 2,50% p.a. für Neugeld bis 100.000€ im Einzahlungszeitraum 30.06. bis 11.08.2025 mit Aktionszinsphase 15.08. bis 14.02.2026 empfand ich konkurrenzfähig. Ich muss Dir aber recht geben, daß hier der Aktionszins nur für die Höhe der Einzahlungen in der Einzahlphase galt. Bei dem aktuellen Angebot der Bank of Scotland gilt nur die Voraussetzung einer Mindesteinlage von 5.000€ über dem Stichtagsguthaben. Folgende Einzahlungen in der Aktionsphase nehmen an dem Sonderzins teil. Dieses Verfahren ist kundenfreundlicher als das Vorgehen der Postbank. Dieses Angebot werde ich, genau wie die vorherigen Aktionen der Bank of Scotland und auch das oben genannte Postbankangebot, mit gutem Gewissen wahrnehmen.
Derzeit unterbreitet mir die 1822direkt ein Tagesgeldangebot ebenfalls mit einer Mindesteinlage von 5.000€ an. Bis auf den schwächeren Zinssatz in Höhe von 2,25 p.a. für 6 Monate, ähnelt es sehr stark in den Abläufen dem der Bank of Scotland. Siehe https://www.kritische-anleger.de/1822-direkt/tagesgeldkonto/besserer-zinssatz-nach-ablauf-der-zinsgarantie-bei-der-1822direkt/#Beitrag_35748
@FieberDocX
Abweichend von Deiner Auskunft „Danach kann vom 27.05. bis zum Ende am 30.08.26 weiter ein- und ausgezahlt werden für die Verzinsung von 3% , dann ab dem 30.05.2026 - zuvor 1,25% ohne Bonuszins.“ erfordern die Teilnahmebedingungen mit Stand 05.05.2026 in der Ziffer 3.3 „Die Erhöhung des Gesamtguthabens muss bis zum Start der Bonuszinsphase am 30.05.2026 bestehen bleiben. Externe Ein- und Auszahlungen werden miteinander verrechnet.“
Siehe https://www.bankofscotland.de/dam/jcr:31fd3587-e173-4b0b-8058-004267c48d03/Sonderbedingungen_Fresh%20Money%20Bonus_DE_050526.pdf
Ich ermutige lieber den Teilnahmebedingungen, als Auskünften von Bankenmitarbeitern, zu folgen. Meine Einlage werde ich mindestens bis zum 30.05.2026 halten. Das Abziehen der Mindesteinlage zwischen dem 28.05. und dem/am 30.05.2026, gefährdet den Bonuszins in Höhe von 1,75% p.a. für alle folgenden Einzahlungen während der Bonusphase.
Selbst schriftliche Auskünfte von unterschiedlichen Mitarbeitern weisen teils Unstimmigkeiten auf. Die Banken weisen Spitzenkräfte mit fundierten Kenntnissen und Fähigkeiten und halt leider auch - ähem, Spezialagenten auf. Trotzdem telefoniere und schreibe ich gerne mit unbekannten Banken und filtere mit Bauchgefühl das Richtige heraus. Wenn’s passt, werde und verbleibe ich Kunde.
Ich habe auch diese Aktion gesehen und mir gerade ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Chaser
Der Begriff „Haltefrist“, wie in der Ziffer 4.3 a) genannt, wird in keiner weiteren Stelle erwähnt noch definiert. Eventuell kann hier ein Blick in die Nr. 10 „Kündigung“ der „Bedingungen Tagesgeldkonto“ mit Stand 05.11.2025 weitere Einblicke schaffen.
Siehe https://www.bankofscotland.de/dam/jcr:d0501e86-5cf1-42c3-a532-5068640970c3/Bedingungen%20Tagesgeld.pdf
Nach meiner Lesart ist es unschädlich für den Bonuszins das Konto jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ausnahmen sind hier I. das Tagesgeldkonto gilt als Verrechnungskonto und II. das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ferner kann auch die Bank mit angemessener Frist das Konto kündigen, wobei auch hier wieder I. und II. gelten sollten. Daher sollte nach der Aussprache der Kündigung mit dem Datum X auch der Bonuszins bis Datum X gewährt werden. Es gilt die actual/actual-Zinsmethode. Dem Beispiel der Kündigung zum 20.07. folgt eine Verzinsung mit zusätzlichem Bonus bis zum 20.07.
Der Bonuszins wird entfallen, wenn der Tagesgeldkontovertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen wird (eventuell mit Wertersatz für erbrachte Leistungen) oder fristlos aus wichtigen Grund, denkbar auch rückwirkend z.B. bei Täuschung, gekündigt wird.
Das den Bonuszins ermöglichende Guthaben (Saldo am Stichtag 05.05.2026 plus 5.000€), kann sogar am 31.05.2026 in Gänze abgezogen werden. Der Bonuszins wird unverändert für Guthaben bis 150.000€, folglich auch 0,00€, bis zum 30.08.2026 gewährt. Auch zwischenzeitliche Umsätze sind jederzeit möglich und unschädlich.
Sollte die Bank of Scotland mit „Haltefrist“ den Zeitraum von dem Ende des Einzahlungszeitraum 27.05.2026 bis zum Aktionsbeginn 30.05.2025 betiteln, ist eine Kündigung in diesem Zeitraum für die Gewährung des Bonus selbstverständlich schädlich. Es wird nach der Kündigung überhaupt keine Wertstellung mit Bonuszins, noch mit variablem Zins erfolgen können. Daher wäre eine Kündigung aus Kapitalertragssicht nicht sinnvoll.
@ Chaser
Nach meiner Meinung siehst Du das absolut richtig. Die Guthabenerhöhung um 5.000 € muss bis zum 27.05. auf dem Konto sein und bis zum 30.05. (Haltefrist) auf dem Konto bleiben. Was Du ab dem 01.06. ein- oder auszahlst ist völlig unschädlich. Für das Gesamtguthaben bis maximal 150.000 € erhältst Du vom 30.05. bis zum 30.08. den Bonuszins.
VG Hans-Jürgen
@Markus :
stimmt!
Natürlich sollte es "nach dem 30.05."heissen. So war auch die Hotline-Auskunft.
War mein Fehler, mea culpa!
Bisher war es so, dass eine Erhöhung (in diesen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!