Menü
Tagesgeld 3,50%Festgeld 3,50%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Bank11  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Tatsächliches Überweisungslimit der Bank11

Tatsächliches Überweisungslimit der Bank11

Registriertes Community-MitgliedErnie am 30.01.2026

Offiziell scheint das tägliche Überweisungslimit bei der Bank11 aktuell auf maximal 50.000€ begrenzt zu sein.
Entspricht das auch euren Erfahrungen oder wird das anders gehandhabt?

Mir war es 2024 trotz dieser offiziellen Angabe möglich, auch 100.000€ zu überweisen. Bei anderen Banken, die Atruvia nutzen (z.B. Berliner VB), gibt es ja ebenfalls Unterschiede zwischen offiziell eingestellten und tatsächlich existierenden Limits.

Registriertes Community-MitgliedPatrick_BW am 31.01.2026

Also konkrete Erfahrungen habe ich mit diesen Summen bei der Bank11 nicht... Es gibt aber im Bank11 Onlinebanking 2 Stellen, wo Limits geändert werden können. Unter "Service und Mehrwerte" ist da zum einen der Punkt "Echtzeitüberweisungslimits", zum anderen ist bei "Weitere Services" der Punkt "Online-Überweisungslimit befristet ändern". Bei mir ist an beiden Stellen nicht ersichtlich, ob da aktuell ein Limit besteht. Ich hab keins festgelegt.
Meine Hausbank (auch VB) hat ein sehr ähnliches Online-Banking. Dort nutze ich die Option mit der temporären Erhöhung regelmäßig und das funktioniert auch einwandfrei. Vielleicht hilfts... :-)

Registriertes Community-MitgliedWombi am 31.01.2026

Hallo Ernie, das Standardlimit für Überweisungen vom Tagesgeldkonto ist tatsächlich 50.000,- (lt. Sonderbedingungen) Es kann aber problemlos, wie Patrick_BW bereits erwähnt hat, im Onlinebanking temporär erhöht werden. Das wahlweise Limit für Sofortüberweisungen nutze ich nicht, es ist eine zusätzliche Option. Entgegen anderen Banken mit dem Attruvia Onlinebanking gab es zumindest bisher keine Option zur Bestätigung des eingerichteten Limits. Daher habe ich mir kurz vor der beabsichtigten Überweisung telefonisch nochmal das erhöhte Limit bestätigen lassen.

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 31.01.2026

@ErnieMein in 03/2020 eröffnetes und noch ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 29.04.2026 um 23:54 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarkus am 13.03.2026

Ergänzend zu meinem Kommentar vom 31.01.2026

Eine Überweisung größer 50.000€ war mir gestern im Onlinebanking der Bank11 nicht mehr möglich. Auch eine manuelle Limiterhöhung half nicht ab. Daß die Bank an einem Bankenarbeitstag schriftliche oder telefonische Aufträge der Limitänderung zeitnah umsetzt, ist unstrittig. In 2024 wurden Überweisungsaufträge größer 50.000€ unproblematisch ausgeführt.

Ich habe in 2025 begonnen, die Limits meiner gesamten Atruvia agree21 Banken auf 0€ herabzusetzen. Rückwirkend betrachtend, traten nach erstmaligen Limitänderungen Unstimmigkeiten auf. Die begrenzten Limits stimmen zwar mit den Angaben der Kontenverträge überein, dennoch war vor der „Limitrumfummelei“ mehr möglich. Mein Bauchgefühl kann ich mit validen Kontoumsätzen nicht mehr belegen. „Hände weg!“ vom Limit kann hier zweckmäßig sein.

Erstmalig ist mir die Unstimmigkeit bei der Berliner Volksbank aufgefallen.


Festnetznummer Kundenstammvertrag

Mir ist aufgefallen, daß die Atruvia Banken im Kundenstammvertrag optional die Festnetznummer hinterlegen. Bei Anruf über Festnetz, konnte ich ohne weitere Angaben als Kunde festgestellt werden. Grundsätzlich nenne ich zu Gesprächsbeginn meinen Nachnamen. In Verbindung mit der Festnetznummer und der Namensnennung erteilten die Banken mir kundenspezifische Auskünfte. Verfügungen habe ich auf diesem Wege noch nicht beauftragt.

Dieser Post wurde am 29.04.2026 um 23:53 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedUli am 13.03.2026

@Margus,
alle Banken die, die Software Atruvia agree21 benutzen sind eigenständige Institute.
Jedes Institut passt die Limits nach eigenen Richtlinien an, deshalb liegt es nicht an der Software.
Auch die Procedere wie das Limit verändert werden kann legen die Banken nach ihren Kriterien an.
Deshalb kann dies nicht verallgemeinert werden.

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 13.03.2026

@Uli
Mir ist bekannt, daß die Genossenschaftliche Gruppe geschlossen mit weiteren privaten Banken als eigenständige Institute das Kernbankensystem agree21 nutzt. Einzelne subsidiäre Insellösungen, die zukünftig auslaufen werden, lasse ich außer Betracht.

Auffällig war in meinen Geno-Geschäftsbeziehungen, daß erst nach dem niederschwelligen Selbst-Beantragen im OnlineBanking, mit Hilfe von Formularen oder durch schriftliche oder fernmündliche Anträge über einen Mitarbeiter - Limitänderungen zu Verhinderungen von Verfügungen führen konnten. Zuletzt ist dieses gestern bei der NIBC, vorgestern bei dem VerbundVolksbank OWL und in 11/2025 bei der Berliner Volksbank (siehe https://www.kritische-anleger.de/berliner-volksbank/tagesgeld/ende-der-tagesgeld-zinsaktion-der-berliner-volksbank/#Beitrag_29429) in Erscheinung getreten.

Im Falle der NIBC wurde der Auftrag, aufgrund der Beschränkung im Kontovertrag vertragskonform nicht ausgeführt. Nichtsdestotrotz war in der Vergangenheit eine Verfügung auch oberhalb der Beschränkung des Kontovertrages möglich.

Man könnte hier unsaubere Programmcodes unterstellen, die für den Kunden nicht schädlich sind, sondern zu einer Bevorteilung führen können. Die Ereignisse lassen sich leider nicht reproduzieren und unter anderen Parametern ist der Auftrag wieder möglich. Vor meinen beauftragten Limitänderungen sind solche Unstimmigkeiten nicht vorgefallen. Grundsätzlich schließe ich einen Bedienungsfehler aus.

Dennoch empfinde ich die Benutzeroberfläche und das intuitive Bedienen der ähnlichen Atruvia-Onlinebankingkundenzugänge als angenehm und zielführend. Zusammenfassend wurden alle meine Aufträge im Kernbankensystem agree21, bis auf wenige Ausnahmen, zufriedenstellend ausgeführt.

Dieser Post wurde am 29.04.2026 um 23:58 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedErnie am 29.04.2026

Nun kann ich aktuelle Erfahrungen zu meiner Frage ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 30.04.2026 um 09:59 Uhr geändert.