Also konkrete Erfahrungen habe ich mit diesen Summen bei der Bank11 nicht... Es gibt aber im Bank11 Onlinebanking 2 Stellen, wo Limits geändert werden können. Unter "Service und Mehrwerte" ist da zum einen der Punkt "Echtzeitüberweisungslimits", zum anderen ist bei "Weitere Services" der Punkt "Online-Überweisungslimit befristet ändern". Bei mir ist an beiden Stellen nicht ersichtlich, ob da aktuell ein Limit besteht. Ich hab keins festgelegt.
Meine Hausbank (auch VB) hat ein sehr ähnliches Online-Banking. Dort nutze ich die Option mit der temporären Erhöhung regelmäßig und das funktioniert auch einwandfrei. Vielleicht hilfts... :-)
Hallo Ernie, das Standardlimit für Überweisungen vom Tagesgeldkonto ist tatsächlich 50.000,- (lt. Sonderbedingungen) Es kann aber problemlos, wie Patrick_BW bereits erwähnt hat, im Onlinebanking temporär erhöht werden. Das wahlweise Limit für Sofortüberweisungen nutze ich nicht, es ist eine zusätzliche Option. Entgegen anderen Banken mit dem Attruvia Onlinebanking gab es zumindest bisher keine Option zur Bestätigung des eingerichteten Limits. Daher habe ich mir kurz vor der beabsichtigten Überweisung telefonisch nochmal das erhöhte Limit bestätigen lassen.
@Ernie
Mein in 03/2020 eröffnetes und noch bestehendes Tagesgeldkonto sagt im Kontenvertrag in der Ziffer I. Nr. 4 aus:
„Verfügungen sind auf die Höhe des Guthabens und auf einen täglichen Betrag bis 50.000,00€ EUR begrenzt (ausgenommen Kontoschließung bzw. Gesamtverfügung).“
Eine Gesamtverfügung mit größer 100.000€ wurde in der Vergangenheit durch die Bank ohne Limitänderung ausgeführt. Der Umsatz wird im Kontoauszug, trotz noch bestehendem Konto, seltsamerweise als „Gesamtkündigung“ bezeichnet.
Berliner Volksbank
Meine Limiterfahrungen mit der Berliner Volksbank teile ich in diesem Kommentar aus 12/2025 unter
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@Margus,
alle Banken die, die Software Atruvia agree21 benutzen sind eigenständige Institute.
Jedes Institut passt die Limits nach eigenen Richtlinien an, deshalb liegt es nicht an der Software.
Auch die Procedere wie das Limit verändert werden kann legen die Banken nach ihren Kriterien an.
Deshalb kann dies nicht verallgemeinert werden.
@Uli
Mir ist bekannt, daß die Genossenschaftliche Gruppe geschlossen mit weiteren privaten Banken als eigenständige Institute das Kernbankensystem agree21 nutzt. Einzelne subsidiäre Insellösungen, die zukünftig auslaufen werden, lasse ich außer Betracht.
Auffällig war in meinen Geno-Geschäftsbeziehungen, daß erst nach dem niederschwelligen Selbst-Beantragen im OnlineBanking, mit Hilfe von Formularen oder durch schriftliche oder fernmündliche Anträge über einen Mitarbeiter - Limitänderungen zu Verhinderungen von Verfügungen führen konnten. Zuletzt ist dieses gestern bei der NIBC, vorgestern bei dem VerbundVolksbank OWL und in 11/2025 bei der Berliner Volksbank (siehe https://www.kritische-anleger.de/berliner-volksbank/tagesgeld/ende-der-tagesgeld-zinsaktion-der-berliner-volksbank/#Beitrag_29429) in Erscheinung getreten.
Im Falle der NIBC wurde der Auftrag, aufgrund der Beschränkung im Kontovertrag vertragskonform nicht ausgeführt. Nichtsdestotrotz war in der Vergangenheit eine Verfügung auch oberhalb der Beschränkung des Kontovertrages möglich.
Man könnte hier unsaubere Programmcodes unterstellen, die für den Kunden nicht schädlich sind, sondern zu einer Bevorteilung führen können. Die Ereignisse lassen sich leider nicht reproduzieren und unter anderen Parametern ist der Auftrag wieder möglich. Vor meinen beauftragten Limitänderungen sind solche Unstimmigkeiten nicht vorgefallen. Grundsätzlich schließe ich einen Bedienungsfehler aus.
Dennoch empfinde ich die Benutzeroberfläche und das intuitive Bedienen der ähnlichen Atruvia-Onlinebankingkundenzugänge als angenehm und zielführend. Zusammenfassend wurden alle meine Aufträge im Kernbankensystem agree21, bis auf wenige Ausnahmen, zufriedenstellend ausgeführt.