Neue AGB sind heute rausgekommen und man soll sie akzeptieren. Hat jemand sie gecheckt und kann man bedenkenlos bestätigen?
Guten Abend Alf Edel,
gerade habe ich direkt auf der bunq Webseite geschaut.
Die "Nutzungsbedingungen bunq Privat V24" sind vom 19.12.2023.
Du kannst dort die PDF-Datei herunterladen.
Liebe Abendgrüße
Sonnenschein
P. S.: @ Alf Edel, Du schreibst, dass heute neue AGB herausgekommen sind.
Mich wundert es gerade, dass die AGB auf der bunq Webseite vom 19.12.2023 sind!?
Der Zinssatz ist dort schon angepasst:3,5 %, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ja, sie sind vom 19.12.23 und ich würde heute in der App aufgefordert, sie zu akzeptieren. Jetzt nochmal meine Frage: Hat sie schon jemand durchgelesen und kann man sie bedenkenlos bestätigen? Ich habe nämlich keine Lust auf den Schmöker...
@ Alf Edel
Du schreibst:
"Jetzt nochmal meine Frage: Hat sie schon jemand durchgelesen und kann man sie bedenkenlos bestätigen? Ich habe nämlich keine Lust auf den Schmöker..."
Verstehe sehr, dass Du keine Lust hast diese Litanei zu lesen, doch ...
Puh ...
Wenn ich bei dieser Bank Geld angelegt hätte, würde ich die AGB lieber selbst lesen.
Zum einen empfindet wahrscheinlich jeder Mensch anders, was für ihn "bedenkenlos" ist, zum anderen würde ich mich nicht auf andere Menschen verlassen.
Die Verantwortung liegt bei jedem Anleger selbst.
Wenn "Hinz" Dir bsp. sagt: "Kannst Du blind unterschreiben ..." und "Kunz" sagt im Gegenzug: "Um Gottes Willen, nein, dort darfst Du nur 2 mal pro Monat Held abheben ..."
Und ich sage Dir: "Einen telefonischen Service gibt es gar nicht. Die durchschnittliche Dauer auf eine schriftliche Anfrage dauert 9 Tage ..."
Jeder empfindet ziemlich anders.
Magst Du die AGB nicht zumindest quer lesen?
Sicher ist sicher - gerade bei finanziellen Angelegenheiten!
Liebe Grüße
Sonnenschein am Abend
@SonnenscheinIch finde es sehr gut, dass Du ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Junge, Junge, also irgendwas läuft hier falsch!
Ich hatte nur gefragt, ob irgendjemand schon diese allerwelts AGB durchgelesen hat und für unbedenklich hält. Konnte ja nicht ahnen, dass hier die "Anzeigenhauptmeister" unterwegs sind.
Übrigens, geholfen, hat niemand...
Hallo Alf,
ich kann im hiesigen Thread nirgendwo erkennen, wo besagte "Anzeigenhauptmeister" gewesen sein sollen. Die anderen Nutzer wie Sonnenschein, Atzerix und Hans-Jürgen sind alle höflich geblieben und insbesondere Sonnenschein hat dir aus meiner Sicht definitiv maximalmöglich geholfen: Diese Frage deinerseits kannst nur du selbst beantworten, ob sie für dich "bedenkenlos" ist, auch wenn du "keine Lust auf den Schmöker" hast.
Das hat Sonnenschein schon sehr gut auf den Punkt gebracht. Das wird dir bei dieser so allgemein gehaltenen Frage niemand abnehmen können, insofern wirst du wahrscheinlich auch keine Antwort bekommen können (was nicht mit allgemeiner Hilfsbereitschaft zu tun hat, die hier recht eindeutig vorhanden ist - erneut, v. a. bei Sonnenschein).
Von daher: Nachdem du mit deiner völlig berechtigten Frage wohl leider kein Glück hattest, wirst du nicht drumherum kommen, die AGB selbst durchzugehen, wenn es dir wirklich wichtig ist. Und ansonsten gern auf Bezeichnungen wie "Anzeigenhauptmeister" verzichten, damit das Forum weiterhin sachlich und angenehm nutzbar bleibt, danke Dir :-)
Viele Grüße,
David
die Aufregung verstehe ich nicht. Warum checkt keiner die AGB's und beantwortet die Frage von Alf Edel?
Ein paar Gegenfragen:
Was hindert Alf Edel daran, die AGBs selbst zu checken? Warum soll diese Aufgabe jemand für ihn erledigen? Und welchen Nutzen sollte er für sich daraus ziehen, selbst wenn jemand anderes das für ihn übernehmen würde?
Was für den einen "bedenkenlos" ist, kann für den anderen gar nicht so "bedenkenlos" sein.
@Alf,gleich wie die AGB sich geändert haben, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!