Ich hätte eine Frage zu den begeisterten Kunden von dem guten bunq Angebot.
Wenn ich zwei Wochen (z.Bsp.) 10.000,- anlege, bekomme ich bei wöchentlicher Zinszahlung rund 17 Euro gutgeschrieben und muss die dann nächstes Jahr nach Erhalt der Jahressteuerbescheinigung von bunq über die Anlage KAP in meiner Steuererklärung angeben und entsprechend gegenüber dem Finanzamt beweisen.
Richtig?
Lohnt sich dieser Aufwand für die paar Euro eurer Meinung nach?
Schaut nicht das Finanzamt bei ausländischen Kapitalerträgen dann besonders genau auf die Erklärung?
Wenn ich eigentlich meine Steuererklärung sonst schon im Januar abgebe, muss ich dann extra wegen der bunq noch mit der Abgabe warten?
Wenn ich eigentlich garkeine Erklärung mehr abgeben muss (kleine Rente), müsste ich nun wegen der paar Euro für fünfzig plötzlich doch eine abgeben....
Zu guter Letzt: wenn ich bei irgendeiner Bank (nur) drei Prozent Zinsen bekomme, aber diese Bank bereits die Steuern für mich anonymisiert abführt, bzw meinen Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungs Bescheinigung berücksichtigt, bin ich da nicht viel sicherer, unbeschwerter und im Endeffekt besser dran? Oder mache ich da einen Denkfehler?
Wir ist der Vorteil bei bunq?
Danke @Ernie für deine außerordentlich differenzierte Antwort. 4,5 Prozent sind durchaus ein gutes Angebot und die Eröffnung traue ich mir auch locker zu ;)
Auch wenn ich schon das ein oder andere Jährchen auf dem Buckel habe.
Trotzdem werde ich den Verdacht nicht los, dass du meine Frage entweder nicht gelesen hast, oder nicht verstanden hast.
Oder bin ich der einzige der die manuelle ausländische Versteuerung wie von mir ausführlich beschrieben, etwas kritisch sieht als kritischer Anleger?
@Heinz W.Es ist natürlich schwierig, Deine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
"Schaut nicht das Finanzamt bei ausländischen Kapitalerträgen dann besonders genau auf die Erklärung? "
Wieso sollte das FA da genauer hinschauen? Füge der Erklärung die Bescheinigung bei und schon ist es dem FA gleich, wo die Erträge herkommen.
Hast Du im Allgemeinen etwas vor dem FA versteckt oder noch etwas zu verstecken?
So verstehe ich Dein Kommentar.
@Hans-Jürgen
"Dass das Finanzamt bei ausländischen Kapitalerträgen genauer schaut, habe ich bisher nicht feststellen können. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind ohnehin sowohl von deutschen als auch von ausländischen Banken der Steuerbehörde zu melden."
Diese Daten liegen doch eh dem Bundesamt für Finanzen bereits vor, meine Erfahrung mit der Suresse Bank, Belgien.
Die Bank ist verpflichtet, die Erträge der Finanzbehörde in Belgien mitzuteilen und diese meldet die Daten wiederum dem Bundesamt für Finanzen weiter, Name, Kontonummer, Höhe des Ertrags.
Da die Erträge nicht anzugeben, das könnte Folgen haben.
@Fred
Genau das habe ich gesagt (gemeint), auch wenn ich es nicht so perfekt ausgedrückt habe, wie Du es jetzt getan hast (Bundesamt für Finanzen).
Irgendwelche Einkünfte nicht anzugeben, würde ich selbstverständlich auch niemandem raten, da das dann ggf. böse Folgen haben könnte. Da versteht das Finanzamt sicherlich keinen Spaß!