Ich hätte eine Frage zu den begeisterten Kunden von dem guten bunq Angebot.
Wenn ich zwei Wochen (z.Bsp.) 10.000,- anlege, bekomme ich bei wöchentlicher Zinszahlung rund 17 Euro gutgeschrieben und muss die dann nächstes Jahr nach Erhalt der Jahressteuerbescheinigung von bunq über die Anlage KAP in meiner Steuererklärung angeben und entsprechend gegenüber dem Finanzamt beweisen.
Richtig?
Lohnt sich dieser Aufwand für die paar Euro eurer Meinung nach?
Schaut nicht das Finanzamt bei ausländischen Kapitalerträgen dann besonders genau auf die Erklärung?
Wenn ich eigentlich meine Steuererklärung sonst schon im Januar abgebe, muss ich dann extra wegen der bunq noch mit der Abgabe warten?
Wenn ich eigentlich garkeine Erklärung mehr abgeben muss (kleine Rente), müsste ich nun wegen der paar Euro für fünfzig plötzlich doch eine abgeben....
Zu guter Letzt: wenn ich bei irgendeiner Bank (nur) drei Prozent Zinsen bekomme, aber diese Bank bereits die Steuern für mich anonymisiert abführt, bzw meinen Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungs Bescheinigung berücksichtigt, bin ich da nicht viel sicherer, unbeschwerter und im Endeffekt besser dran? Oder mache ich da einen Denkfehler?
Wir ist der Vorteil bei bunq?
Deine Fragen lesen sich wie ein wirklich gut durchdachtes Plädoyer, für dein Vorhaben auf keinen Fall bunq zu wählen. Und du hast sogar schon bessere Alternativen gefunden. Aber du scheinst dir selbst nicht zu trauen ;-)
Ich kann nicht beurteilen, was sich für dich dramatisch ändert, wenn du 17€ mehr oder weniger hast - aber es klingt mir doch eher wenig dramatisch.
Der Vorteil von bunq ist, dass 4,5% ein hoher Zinssatz ist. Mehr Vorteile gibt es aus meiner Sicht nicht, aber das ist natürlich sehr verkürzt argumentiert.
Vielleicht möchtest du das aber auch gar nicht von mir hören, denn ich bin kein begeisterter bunq-Kunde.
Danke @Ernie für deine außerordentlich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Heinz W.
Es ist natürlich schwierig, Deine Fragen zu beantworten, ohne den Gesamtüberblick über Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen etc. zu haben. Ich kann Dir aber dennoch gerne einige Informationen geben, die Dir vielleicht weiterhelfen.
- Es trifft zu, dass bei ausländischen Kapitalerträgen die Verpflichtung besteht, diese unabhängig von der Höhe mittels der Anlage KAP bei der Steuererklärung dem Finanzamt zu melden, damit dort geprüft werden kann, ob ggf. noch Steuern hierfür abzuführen sind. Ich habe in den letzten Jahren überwiegend ausländische Kapitalerträge gehabt und diese somit mit meiner Einkommensteuererklärung nachträglich erklärt und ggf. nachversteuern müssen. Ob sich der Aufwand lohnt oder nicht, hängt natürlich von der Höhe der Erträge und den Einkünften aus Kapitalvermögen insgesamt ab.
- Dass das Finanzamt bei ausländischen Kapitalerträgen genauer schaut, habe ich bisher nicht feststellen können. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind ohnehin sowohl von deutschen als auch von ausländischen Banken der Steuerbehörde zu melden. Die Steuerbescheinigungen sind bei mir, seitdem man sie nicht mehr zwingend mit der Steuererklärung einreichen muss, noch nie nachgefordert worden. Entweder glauben sie mir oder überprüfen die Höhe der angegebenen Kapitalerträge etc. intern.
- Wenn Du ansonsten keine Anlage KAP ausfüllst, da Deine Kapitalerträge voll durch Freistellungsaufträge von der Besteuerung befreit sind bzw. ansonsten mit den Pauschalsteuern von den Banken abgeführt werden, dann ist der Aufwand, allein für 17 € ausländische Kapitalerträge eine Anlage KAP ausfüllen zu müssen, sicherlich unnötig. Dann würde ich in dem von Dir geschilderten Fall auch auf ein Konto bei Bunq verzichten.
- Auch bei deutschen Banken müssen die Steuerbescheinigungen erst bis Ende März den Kund(inn)en zugehen. Ob sich die Einreichung der Anlage KAP nicht trotzdem lohnt, kann ich natürlich nicht beurteilen, ohne Deine Gesamteinkommensverhältnisse zu kennen. Das zu beurteilen, wäre aber dann auch eher die Aufgabe eines Steuerberaters.
- Wenn Du aber - wie Du angibst - eigentlich gar keine Steuererklärung abgeben musst, dann wäre es natürlich absolut unnütz wegen 17 € ausländischer Kapitalerträge eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Mir ist aber nicht bekannt, ob es hier ggf. auch eine Geringfügigkeitsgrenze gäbe.
Ich hoffe, ich habe die Intention Deiner Fragen mit meinen Antworten einigermaßen getroffen.
VG Hans-Jürgen
"Schaut nicht das Finanzamt bei ausländischen Kapitalerträgen dann besonders genau auf die Erklärung? "
Wieso sollte das FA da genauer hinschauen? Füge der Erklärung die Bescheinigung bei und schon ist es dem FA gleich, wo die Erträge herkommen.
Hast Du im Allgemeinen etwas vor dem FA versteckt oder noch etwas zu verstecken?
So verstehe ich Dein Kommentar.
@Hans-Jürgen"Dass das Finanzamt bei ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Fred
Genau das habe ich gesagt (gemeint), auch wenn ich es nicht so perfekt ausgedrückt habe, wie Du es jetzt getan hast (Bundesamt für Finanzen).
Irgendwelche Einkünfte nicht anzugeben, würde ich selbstverständlich auch niemandem raten, da das dann ggf. böse Folgen haben könnte. Da versteht das Finanzamt sicherlich keinen Spaß!