Hallo @ all
Hatte am Samstag im Chat nachgefragt ob es richtig ist, das man den Freistellungsauftrag für 2027 erst ab 1.1.2027 erteilen kann und nicht vorher schon wie bei anderen Banken. Dies wurde mir so bestätigt. Weiter wurde bestätigt das erst mal Kapitalertragssteuer und Soli abgeführt werden, wenn ich aber dann den Freistellungsauftrag erteile, diese mit der nächsten Zinsberechnung wieder gut geschrieben werden. Habe dann explizit noch nachgefragt was mit den Zinsen dafür ist, denn dann sind ja Kapitalertragssteuer und Soli nicht in meinem Guthaben für den Monat bis zur nächsten Abrechnung.
Es wurde bestätigt, das dies auch beachtet und bezahlt wird. Für Anlager mit sehr großen Beträgen ist evtl. interessant...ich war neugierig weil ich von anderen Banken gewöhnt war meinen Freisteller schon im Vorjahr für das folgende erteilen zu können.
MfG grip
Da die erste Zinsstellung, die den Freistellungsauftrag 2027 tangiert, erst am 01.02. erfolgt, hast du einen vollen Monat Zeit.
Davon abgesehen kannst du die Freistellung unbefristet einrichten.
Eine Steuerkorrektur nach Kontoeröffnung erfolgte umgehend nach Einrichtung des Freistellungsauftrags.
Danke Peterpeter aber das ist meiner Ansicht und Erfahrung nach falsch.
Chase berechnet die Zinsen am ersten Werktag der Folgemonats.
Also 1.1.2027 danach werden die Zinsen gut geschrieben. hier zählt das Zuflussprinzip. Hatte das auch erst so wie du gedacht aber von 2025 zu 2026 habe die Erfahrung gemacht und auch bei der damaligen Bank angefragt.
Für diesen Fall greift in Deutschland das Zuflussprinzip nach § 11 EStG.
Zinsen, die rechnerisch für den Monat Dezember 2026 anfallen, aber erst im Januar 2027 tatsächlich auf Ihrem Konto gutgeschrieben bzw. ausgezahlt werden, gelten steuerlich erst im Kalenderjahr 2027 als zugeflossen.
• Entscheidender Faktor: Es zählt nicht der Zeitraum, für den die Zinsen berechnet wurden, sondern der Tag der tatsächlichen Verfügbarkeit (die Gutschrift auf Ihrem Konto).
MfG grip
Hallo grip,das, was du schreibst, ist inhaltlich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Die sogenannte „10-Tages-Regel“ für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG) findet auf normale Bankzinsen im Privatvermögen nach ständiger Rechtsprechung keine Anwendung, da der genaue Auszahlungszeitpunkt und die Höhe vom variablen Guthaben abhängen und somit kein fester Fälligkeitstag im alten Jahr vorliegt.
Danke erstmal an Peterpeter und Roland für Eure Beiträge
@Peterpeter
Ich bin kein Steuerberater aber ich kann dazu folgende Fakten liefern:
Für November 2025 wurde auf die Zinsen meiner Tagesgeldanlage Kapitalertragssteuer und Soli direkt abgeführt von der VW Bank.
Für Dezember hatte ich das auch gedacht, als aber Im Januar 2026 für die Zinsberechnung für Dezember 2025 keine Kapitalertragssteuer von der VW Bank abgeführt wurden habe ich dort angerufen und mir wurde das mit dem Zuflusssprinzip, wie ich oben geschrieben habe, erklärt.
Zur Sicherheit habe ich gerade die Steuerbescheinigung der VW Bank für gesamt 2025 rausgesucht und da steht wirklich nur die abgeführte Kapitalertragssteuer, welche bis November 2025 abgeführt wurde.
Weiterhin hatte ich ja im Chat bei Chase angefragt wie es sich verhält mit dem
Freistellungsauftrag ab 1.1.2027. Und da wurde mir ebenfalls bestätigt, dass nachdem Chase die Kapitalertragssteuer für Dezember 2026 am 1.1.2027 abgeführt hat und ich den Freistellungsauftrag danach erteile ( weil es bei Chase nicht eher geht ), diese mir wieder gut geschrieben wird. Also auch nach Zuflussprinzip. Sonst würden Sie ja nicht zurück erstatten.
Nun stehen Deine Quellen gegen meine Fakten aber wir brauchen darüber nicht streiten. Schauen wir mal was im Januar 2027 passiert.Hast Du evtl. auch gerade eine Anlage über den Jahreswechsel bei der Kapitalertragssteuer abgeführt wird?
MfG grip