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Vollmachtsformular bei Chase einreichen

Vollmachtsformular bei Chase einreichen

Registriertes Community-MitgliedTageshopper am 20.06.2026

Hallo zusammen,
habe Anfang Juni ein Konto eröffnet, Anlage überwiesen und hat alles super schnell geklappt per Video-Ident. Normalerweise mache ich das nicht gerne auf diesem Weg - war äußerst skeptisch, aber es gab keinen anderen Zugang.

Per App habe ich danach am 5.6.26 das bankeigene Vollmachtsformular für meinen Ehemann ausgefüllt hochgeladen. Die Datei zeigt es an, aber die Bestätigungsmail für die noch notwendige Identifizierung kommt nicht.
Auf telefonische Nachfrage nach 1 Woche hieß es, es würde noch ca. 5 Tage dauern. Auf erneute Chat-Nachfrage kam folgende Antwort: "... Wir haben aktuell technische Schwierigkeiten beim Einpflegen der Kontovollmachten. Das zuständige Team ist bereits dabei, es auf hochtouren zu regeln. Ich gebe es aber selbstverständlich weiter, dass es dringend ist."

Jetzt warte ich bereits 15 Tage und nichts passiert. Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder ging es bei jemandem durch?

Ich bin in Kürze im Krankenhaus und möchte sicherstellen, daß über meine Gelder im Notfall schnell verfügt werden kann. Generalvollmacht habe ich sicherheitshalber verfügt, aber jede Bank will bekannterweise ihre eigenen Formulare. Nun habe ich natürlich starke Bedenken, daß im Ernstfall kein Zugriff für mich möglich wäre, wenn deren eigenes Vollmachtsformular schon nicht vollzogen wird...

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 21.06.2026

Ich kann dir leider nichts dazu sagen jedoch möchte ich mal bezüglich eventueller Notfälle den Weg der terminieren Überweisung in den Raum werfen. Statt (oder auch zzgl zur) Vollmacht terminiert man eine Überweisung des gesamten Betrags z.B. 3 Monate auf ein Konto das auf den Namen z.B. des Ehepartners, der Kinder oder eben der Person des absoluten Vertrauens. Bei einem Notfall (auch dem allerschlimmsten) landet das Geld auf dessen Konto. Tritt kein Notfall ein und man ist weiterhin munter und gesund dann wird die Terminüberweisung rechtzeitig gelöscht bzw. auf ein neues Datum in der Zukunft verlegt.
Nur so eine Idee. Mich würde hierzu auch die Meinung der Forengemeinde inteteresieren.

Dieser Post wurde am 21.06.2026 um 21:00 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 21.06.2026

@ Tageshopper

Mein Vorschlag wäre das vollständig ausgefüllte Formular (mit allen Personalien und Unterschriften) direkt per Post an die folgende Adresse, ggf. als Einschreiben, zu schicken: 

J.P. Morgan SE
Postfach 11 03 65
10833 Berlin

Das könnte Ihre Bedenken ausräumen.

Anonymer PosterTrine (Gast) am 21.06.2026

Zugangsdaten für den Partner bereitlegen.Und ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedTageshopper am 22.06.2026

Zusätzlich noch Per Post schicken... gute Idee. Danke!
Handytausch mit Zugriffsrecht auf meine Passwörter... wäre zwar für mich persönlich ok, aber nur mal in den Raum gestellt: Ist denn solch eine Überweisung nach dem schlimmsten Ernstfall Tod überhaupt rechtsgültig oder muss man seitens der Bank mit Betrugs-Anschuldigung rechnen? Denn immerhin loggt sich jemand bewusst als andere Person ein... (erbrechtlich mal völlig außen vor gelassen)

Registriertes Community-MitgliedRoland am 22.06.2026

@Tageshopper: Wenn die Bank vom Tod erfährt, dann sind alle Transaktionen danach ohne Vollmacht illegal. Ausnahme: Es gibt zB eine notarielle Vollmacht, die über den Tod hinaus geht.

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 22.06.2026

Auch ohne Todesfall dürfte es, was die Bank-AGB angeht, mindestens in der Grauzone sein, die eigenen Zugangsdaten an andere Personen weiterzugeben.

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 22.06.2026

@RolandIst bekannt wie es mit der von mir ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 22.06.2026 um 11:02 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRoland am 22.06.2026

@ Dennis G.: Normalerweise werden Konten im Todesfall eingefroren. Dann geht nichts mehr raus. Auch keine Daueraufträge etc. Denn die Bank haftet gegenüber dem Erben.

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 23.06.2026

@Roland
Beginnen wir besser keine Diskussion darüber wie lang es dauert bis die Bank das Ableben mitbekommt und das Konto einfriert und was wenn in der Zwischenzeit die Überweisung schon raus ist *lach*

Übrigens habe ich festgestellt dass die Chase -anders als die meisten Banken- gar keine Terminüberweisung zulässt

Registriertes Community-MitgliedRoland am 24.06.2026

@Dennis G.: Natürlich merkt es eine Bank nicht so schnell, manchmal gar nicht. Aber wir bewegen uns ohne irgendeine Vollmacht im Bereich Strafrecht für den Initiator der Überweisung. Bei terminierte Überweisungen sehe ich dies nicht. Sollte aber das Erbe dadurch geschmälert werden gibt es Konsequenzen im Zivilrecht.

Registriertes Community-MitgliedM.v.K. am 24.06.2026

> Übrigens habe ich festgestellt dass die Chase -anders als die meisten Banken- gar keine Terminüberweisung zulässt

Es handelt sich um ein Tagesgeldkonto und für solche Konten bieten die meisten Banken auch keine Terminüberweisung an.

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 24.06.2026

@M.v.KErfahrungsgemäß bieten die ING, Bank of ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 26.06.2026 um 21:40 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedTageshopper am 01.07.2026

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Update:
Auch nach mehrmaliger Kontaktaufnahme per Chat oder tel. komme ich nicht weiter: immer noch ignorieren der Vollmacht. Diese ist lediglich als hochgeladenes Dokument sichtbar.
Ich hatte um eine schriftliche Bestätigung seitens der Bank gebeten, daß Vollmacht anerkannt wird. Ich wurde wieder vertröstet, daß der Vorgang im Team besprochen wird - wieder "nichts passiert". Dies löst starke Zweifel an Vertrauenswürdigkeit von Chase bei mir aus. Kommen Erben dann trotz Generalvollmacht im Ernstfall überhaupt ans Geld? Ein Fall für eine Beschwerde an die BAFIN?

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 01.07.2026

@Tageshopper
Die Bank nimmt die Willenserklärung des Kunden, in der Form einer Vollmacht nicht zeitgerecht an. Diese einfachen internen Verwaltungsprozesse sollten nicht das Problem des Kunden sein. Wegen solcher Kinderkrankheiten habe ich, trotz attraktiver Kondition, bisher von einer Geschäftsbeziehung abgesehen. Wohl doch ein verfrühter und unausgereifter Kaltstart im deutschen Privatkundengeschäft? Im Gegensatz dazu verfügt das Mutterhaus in Deutschland im Investmentbanking und für institutionelle Anleger über ausgereifte Prozesse.

Ich betone die hohe Bedeutung und Anforderung an eine Vollmacht, die in diesem Fall noch zeitkritisch vorliegen muss. Dieses muss bruchfrei und sofort greifen. Über eine eventuelle Beanstandung von z.B. Zinsberechnungen, kann der Kunde sich mit der Bank noch im Nachhinein streiten.


Fazit: Die Geschäftsbeziehung ist gestört. Sich nicht weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen und die Einlage unmittelbar abzuziehen, wäre hier meine Absicht. Anschließend eine Beschwerde bei der Bank einreichen.

Die Bafin ist in dieser Sache nicht zuständig.

Dieser Post wurde am 02.07.2026 um 09:07 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedPHK am 01.07.2026

Meine Frau und ich haben beide Konten bei Chase und haben uns jeweils gegenseitig bevollmächtigt.
Die Bearbeitung dauerte ein paar Tage und wurde uns dann per E- Mail bestätigt.
Die Vollmachten sind allerdings nicht in der App sichtbar.

Registriertes Community-MitgliedBernd E. am 01.07.2026

Das kann ich auch bestätigen. Allerdings ist es ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedTageshopper am 01.07.2026

@PHK
Die Bestätigungsmail habe ich und mein Mann nun nach meinem Update hier im Forum und offizieller Beschwerdeeinreichung über den Chat bei Chase auch endlich prompt erhalten nach 25 Tagen :-( . "Wir bestätigen hiermit, dass diese Vollmacht nun aktiv ist und du die Person in finanziellen Angelegenheiten unterstützen kannst – wie in der Vollmacht festgelegt."
(Diese gilt lt. Formular über den Tod hinaus...)
Aber damit hat der Vollmachtnehmer im Ernstfall immer noch keinerlei Zugriffsmöglichkeit!!! Faktisch - es ist nichts und niemand abgesichert. Achso, man sollte in der Anleitung von Chase auf der Hilfeseite noch richtig lesen: "Was passiert, nachdem ich eine Vollmacht erteilt habe? Nachdem du uns eine Vollmacht geschickt hast, erhält die bevollmächtigte Person eine E-Mail mit Informationen zu den nächsten Schritten.
Die Person muss sich dann entweder über die Chase App oder unseren Support identifizieren. Danach kann die bevollmächtigte Person über einen begrenzten Zugang zur App oder über unseren Support Bankgeschäfte für dich
tätigen." Heißt... der Vollmachtnehmer muss das Team kontaktieren... und das in mehr oder weniger verständlichem/gebrochenem Deutsch und in einer Notfallsituation...

In dem Moment, wo Sie ein eigenes Konto angelegt hatten, ist Ihre Handy-Nr. Und App diesem Konto zugeordnet und nur diesem! Eine weitere (gleichzeitige) Zuordnung Ihrer App und der Handy-Nr. (Vom Vollmachtsnehmer) auf das Konto der Vollmachtgeber ist nicht möglich. Hier hat Chase eben das "technische System-Problem" mit der Einbindung und wurde uns vom Serviceteam auch so bestätigt.

@Markus
Ich gebe Dir vollständig Recht

Anonymer PosterUR (Gast) um 19:34 Uhr

Habt Ihr beide dann damit jeweils auch den vollen direkten Zugriff auf das Konto des anderen?

Registriertes Community-MitgliedPHK um 19:51 Uhr

Nein, das wurde aber auch vorher bekannt gegeben. Ich muss mich mit dem Kundendienst in Verbindung setzen und kann dann über das Konto meiner Frau verfügen.
Haben wir aber noch nicht ausprobiert.
Davon ab haben wir natürlich auch so gegenseitig die Möglichkeit auf die Partnerkonten zuzugreifen.
Die Vollmacht soll das lediglich legitimieren.

Dieser Post wurde am 06.08.2026 um 19:52 Uhr geändert.