Liebe Damen und Herren,
ich habe leider eine etwas "dumme" Diagnose bekommen.
Nun steht mein Festgeld über Raisin von der CA zur Auszahlung bereit und deren Angebot für eine 1-jährige Neuanlage finde ich so, dass ich es gerne nutzte.
Nur mal hypothetisch - mal angenommen, ich überstehe die nächsten neun Monate nicht, hat dann der Erbe Zugriff auf das Festgeld bzw. kann/könnte es umgehend kündigen?
Oder in dem Fall doch lieber bei Tagesgeld bleiben?
Danke vorab.
@Coryne
In einer so "unsicheren" Situation und den aktuell guten Tagesgeldaktionen würde ich da ja Tagesgeld anlegen.
Wobei ich persönlich mir weniger Gedanken um die Erben machen würde...
Dir alles Gute!
Allgemein: Wer etwas zu vererben hat, sollte sich überlegen, was er schon mit der warmen Hand geben kann.
Ganz lieben Dank @QweIch war nie der Zinshopper ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Coryne: Ich möchte wirklich nicht taktlos sein, sondern lediglich auf die gestellte Frage(n) antworten:
- Ja, gemäß § 314 BGB besteht grundsätzlich das Recht, sog. Dauerschuldverhältnisse (wie z.B. Festgeld) "aus wichtigem Grund" ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In der Praxis wird i.d.R. auch der Tod des Kontoinhabers als ein solcher "wichtiger Grund" anerkannt, wodurch die Erben das Festgeldkonto kündigen und die Auszahlung beantragen können. Inwieweit das auch für Konten bei ausländischen Banken wie der CA gilt, müsste allerdings im Einzelfall geklärt werden. Generell gibt es vergleichbare Regelungen aber auch in anderen (EU-)Staaten.
Wenn die Anlage ohnehin über Raisin laufen sollte, dürfte der Fall einfacher sein. Dann wäre die Kündigung dort zu beantragen. Nähere Informationen hierzu gibt es auf dieser Seite: https://www.raisin.com/de-de/festgeld/festgeldkonto-kuendigen/
- Der Ablauf der Kündigung dürfte sich bei Tages- und Festgeldkonten nicht groß unterscheiden. Zwar können Erben - sofern sie die Zugangsdaten haben - ein Tagesgeldkonto sicherlich schneller "abräumen" und das Geld auf ein Konto umbuchen, auf das sie direkten Zugriff haben (z.B. aufgrund einer Vollmacht), aber um rechtssicher an das Geld zu gelangen, ist auch hier der Weg zu beschreiten, wie er auf der o.g. Raisin-Seite beschrieben ist. Es kann also so sein, dass man am Ende genauso lange auf ein noch auszuzahlendes Tagesgeld wie auf ein länger laufendes Festgeld warten muss.
Abgesehen davon sollte man allerdings bedenken, dass man bei einer schwerwiegenden Erkrankung - unabhängig von deren Ausgang - möglicherweise kurzfristig höhere Geldbeträge benötigt (z.B. für zusätzliche häusliche oder stationäre Pflege, bedarfsgerechte Wohnungsumbauten, nicht von der Kasse übernommene Therapie-Leistungen, "letzte Wünsche/Geschenke", etc.), so dass es grundsätzlich sinnvoll erscheint, den hierfür benötigten "Notgroschen" in Form von Tagesgeld rechtzeitig entsprechend anzupassen. Es wäre schließlich sehr ärgerlich, wenn z.B. die Installation einer dringend benötigten Rollstuhlrampe für mehr Mobilität und individuelle Freiheit oder auch eine letzte, intensive Urlaubsreise mit geliebten Menschen an einen besonderen Ort allein daran scheitern würde, dass man nicht rechtzeitig an seine Ersparnisse kommt, weil diese noch für X-Jahre auf irgendeinem Festgeldkonto gebunden sind.
In diesem Sinne: Alles Gute!
@Spooky78:
Vielen Dank für diesen gelungenen Beitrag. In der Sache sehr hilfreich und mit Weitblick formuliert. Zwischen den Zeilen mitfühlend und mit Verständnis für die menschlichen Bedürfnisse in einer schwierigen Zeit.
Die besten Genesungswünsche an Coryne!
Grüße
Matteo
@Coryne.Ich sehe das alles ganz anders. Ich würde fragen, was mir noch wichtig ist im Leben. Was kann ich noch tun für mich und vielleicht für die für mich wichtigsten Menschen. Welche Wünsche kann ich mir noch erfüllen, egal was es kostet, erfülle sie einfach. Zum Beispiel Reisen oder andere schönen Dinge des Lebens. An die Liebsten einfach verschenken, bis 20k sind steuerfrei. Bin selbst Ü70 und mache noch immerTG Hüpfen aus Gewohnheit . Bin nun dabei schon vor einer schlechten Diagnose, die ja bald unausweichlich kommen wird, in grossem Stil anzufangen so zu verfahren. Nun ja, wir haben uns in den letzten Jahren zu 90% schon aktiv verarmt und dafür gesorgt, dass unsere Kinder schon zu Lebzeiten bedacht werden und wir das noch erleben dürfen. Für Eventualitäten ist noch etwas da. Bloss kein Festgeld mehr!!!!!!
Ich danke euch Beiden bzw. allen, die geschrieben ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Liebe Coryne,
von ganzem Herzen alles erdenklich Liebe und Gute!
"Ich will damit sagen, dass man selbst in solchen Situationen bemüht ist, irgendwie aufzuräumen, um kein Chaos zu hinterlassen."
100 % meine eigene Lebensphilosophie! Da ich selbst mehrere "dumme" Diagnosen habe, räume ich schon seit einigen Jahren auf und verkaufe alles, was ich nicht mehr wirklich brauche!
Aufräumen und so wenig Arbeit wie möglich hinterlassen. Das Geld durch die Verkäufe lege ich an und es geht an die Deutsche Krebshilfe als Alleinerbe.
Alles, alles Liebe und viel Zuversicht und Kraft für Dich!
Liebe Coryne,
gestern Abend habe ich vergessen zu schreiben, dass ich selbst nur Tagesgeld anlege, weil Erkrankungen einfach unberechenbar sind - ebenso das Leben im Allgemeinen - und ich nicht weiß, ob und wann ich vielleicht sogar Geld benötige!
Ein sonniges Wochenende und liebe Grüße
Tautropfen
> Wenn die Anlage ohnehin über Raisin laufen sollte, dürfte der Fall einfacher sein.
In diesem Zusammenhang: Raisin (damals noch Weltsparen) war vor 3 Jahren von Comdirect, Consors, PSA/Stellantis, Renault Bank und NIBC die Bank, die sich mit Abstand am meisten Zeit mit der Nachlaßabwicklug genommen hat. Nicht nur die Korrespondenz war unsäglich träge, ich wurde u. a. auch aufgefordert, die beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde hinzuschicken (was völliger Käse ist weil SU nicht beglaubigt werden). Stattdessen habe ich ein Original und eine Kopie hingeschickt. Dann haben sie behauptet, nur eine Kopie erhalten zu haben. Also habe ich ihnen nochmal ein Original der SU geschickt. Dann wollte man 2 Mal den Erbschein (bzw. die Abschrift) haben. Da ich davon nicht soviele Abschriften hatte, als daß ich sie jedem mehrfach hätte hinterherwerfen können, habe ich Ihnen stattdessen einen deutlichen Brief geschrieben und die Einschaltung eines Anwalts angekündigt. Dann war die Sache nach weiteren 4 Wochen auf einmal durch.
Immerhin haben sie mir dann beide(!) SU-Originale und die Erbschein-Abschrift zurückgeschickt.
Der Erhalt der Jahresübersicht war dann auch wieder eine zähe Aktion - hier mußte zwar kein Papier mehr hin- und hergeschickt werden aber es hat 6 Wochen gedauert.
Ich hatte letztes Jahr eine Erbangelegenheit bei Raisin mit französicher Einlage (nicht CA).
Diese wurde seitens der Bank um den Todestag aufgelöst, die Zinsen wurden von der französischen Bank bis zur Auflösung bezahlt und es wurde die darauf entfallende Kapitalertragsteuer inkl. Soli einbehalten.
Soweit seitens der französischen Bank in Ordnung.
Bürokratisch im Verhältnis zu anderen deutschen Banken war Raisin. Sie wollen einen Erbschein, den man in der Regel nicht so schnell bekommt.
Ich hatte eine Vollmacht, die ich dann im Original vorlegen konnte/musste, woraufhin die Angelegenheit abgeschlossen wurde.
Die Abwicklung war bei den deutschen Banken einfacher und schneller.
Ab Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers wurde das Konto sofort gesperrt. Es gibt absolut keinen Zugriff mehr. Also nicht zu früh melden, m.W. gibt es hierfür keine Frist. Sondern erst alles runterladen, denn man benötigt die Kontenstände für den Erbscheinsantrag.
> Sondern erst alles runterladen...Setzt ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!