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Meldepflicht für ausländische Festgeldanlagen über 12.500 Euro?

Meldepflicht für ausländische Festgeldanlagen über 12.500 Euro?

Anonymer PosterDetlefrobin (Gast) am 04.01.2024

Wie ist das eigentlich, müssen wir Festgeldanlagen im Ausland, die über 12500 Euro liegen und länger als 1 Jahr laufen, bei der Bundesbank melden?

Mitglied der RedaktionDavid Stahmann am 04.01.2024

Hallo Detlef,

in dem Fall, wie du es beschreibst (mehr als 12.500 EUR für eine Festgeldanlage im Ausland sowie länger als 1 Jahr Laufzeit): Ja.

Siehe hierfür z. B. die Angaben der Bundesbank (https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf) oder auch vom Handelsblatt (https://www.handelsblatt.com/tagesgeld-vergleich/meldepflicht-tagesgeld-ausland/).

Viele Grüße,
David

Anonymer PosterZagor (Gast) am 04.01.2024

Nur bei direkter Anlage bei der ausländischen Bank. Wenn das Festgeld jedoch bei der ausländischen Bank über DB Zinsmarkt angelegt wurde muss man es nicht melden, so wie ich das mitgekriegt habe.

Mitglied der RedaktionDavid Stahmann am 04.01.2024

Hallo Zagor,

hier würde ich vorsichtshalber auf Spookys Kommentar vom 11.12. vergangenen Jahres verweisen: https://www.kritische-anleger.de/forum/festgeld/fragen-zur-festgeldanlage-bei-credit-agricole-ueber-db-zinsmarkt/#Beitrag_11614

"Sowohl WeltSparen (https://www.weltsparen.de/faq/bedeutet-awv-meldepflicht/ ) als auch der DB ZinsMarkt (siehe Kap. 1, Nr. 10 der Anlage- und Geschäftsbesorgungsbedingungweisen) weisen explizit auf die AWV-Meldepflicht ihrer Kunden hin. Dort steht nirgends, dass das jeweilige Vermittlungsportal einem diese Aufgabe abnimmt oder eine Meldung bei Treuhandanlagen nicht erforderlich ist."

Anonymer PosterDetlefrobin (Gast) am 04.01.2024

@David@Zagor, danke für euer Feedback. Ich persönlich denke wie "Zagor" , da ja in meinem Auftrag gehandelt wird und ich nicht direkt an den Transaktionen beteiligt bin.

Anonymer PosterDetlefrobin (Gast) am 04.01.2024

Hallo David, ich habe mir den Hinweis von Weltsparen :"Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“angesehen. Solange ich diesen Hinweis nirgends finde betrifft mich das auch nicht, oder?

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 04.01.2024

Habt ihr etwas zu verbergen oder wieso scheut ihr euch, eurer Transaktion ins Ausland zu melden?

Anonymer PosterDetlefrobin (Gast) am 04.01.2024

Hallo Kathrin, die Bundesbank möchte keinen Namen bei der Meldung hören, es interessiert nur die Summe. Du könntest meine Summe gleich mit melden und gut ist. Aber wenn man es nicht meldepflichtig ist warum dann diese Mühe ?

Mitglied der RedaktionDavid Stahmann am 04.01.2024

Hallo Detlef,

da verweise ich auf Stefans Kommentar vom gleichen Tag wie Spookys zitierter Kommentar: Die Meldepflicht besteht grundsätzlich. Wie genau du es auf Basis bestimmter Details oder eigenen Interpretationen dann schlussendlich umsetzt (oder eben nicht), ist am Ende deine ganz persönliche Entscheidung. Das kannst du für dich handhaben, wie du magst, während andere es eben anders machen.

Du musst halt nur dann auch mit dem entsprechenden Ergebnis oder ggf. Konsequenzen leben, falls einmal welche auftreten sollen. Wie jeder selbstverantwortliche Erwachsene halt :-)

Viele Grüße
David

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 04.01.2024

Bei allem Respekt, Herr Detlef Robin, was ist denn daran Mühe, 2 Minuten mit der Bundesbank zu telefonieren? Ich bin doch sehr erstaunt ...

Anonymer PosterDetlefrobin (Gast) am 04.01.2024

@Kathrin@David. Upps jetzt bin ich total verunsichert. Ich hatte letztes Jahr wegen Tagesgeld Malta mit Hinweis auf Überweisung dort angerufen,was nicht notwendig war. Aber nach euren Ansagen und den nicht eindeutigen Hinweisen im Netz wird mir schon anders. Wann muss ich das denn melden ? Festnetz habe ich auch nicht mehr.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 05.01.2024

Bei der KKI ist aber keine Meldung nötig, denn diese hat eine deutsche Zweigstelle

Anonymer PosterDetlefrobin (Gast) am 05.01.2024

Ich habe jetzt die Bundesbank angerufen, man muss nur Datum, Land und Summe durchgeben und bei der Auszahlung später noch einmal. Dient nur statistischen Zwecken. Danke für eure mahnenden Hinweise.

Mitglied der RedaktionDavid Stahmann am 05.01.2024

Immer gerne und wieder ein schönes Beispiel, wie schnell man mit einem direkten Anruf in dem Fall bei der Bundesbank in kürzester Zeit manche Frage beantworten (lassen) kann, anstelle eine längere theoretische Diskussion in diversen Foren zu führen ;-)

Lieben Dank Dir, Detlef, für das Teilen der Infos aus dem Telefongespräch - das hilft sicherlich manchen Nutzern weiter.

Anonymer PosterOnkelTom (Gast) am 21.04.2024

Da es sich bei der Überweisung um eine IBAN Nummer handelt,die mit DE anfängt,handelt es sich um eine Inlandsüberweisung. Ist mir neu, dass ich sowas melden müsste. Steht so auch ganz klar bei der Bundesbank beschrieben.