
Wie ist das eigentlich, müssen wir Festgeldanlagen im Ausland, die über 12500 Euro liegen und länger als 1 Jahr laufen, bei der Bundesbank melden?
Hallo Detlef,
in dem Fall, wie du es beschreibst (mehr als 12.500 EUR für eine Festgeldanlage im Ausland sowie länger als 1 Jahr Laufzeit): Ja.
Siehe hierfür z. B. die Angaben der Bundesbank (https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf) oder auch vom Handelsblatt (https://www.handelsblatt.com/tagesgeld-vergleich/meldepflicht-tagesgeld-ausland/).
Viele Grüße,
David
Nur bei direkter Anlage bei der ausländischen Bank. Wenn das Festgeld jedoch bei der ausländischen Bank über DB Zinsmarkt angelegt wurde muss man es nicht melden, so wie ich das mitgekriegt habe.
Hallo Zagor,hier würde ich vorsichtshalber auf ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@David@Zagor, danke für euer Feedback. Ich persönlich denke wie "Zagor" , da ja in meinem Auftrag gehandelt wird und ich nicht direkt an den Transaktionen beteiligt bin.
Hallo David, ich habe mir den Hinweis von Weltsparen :"Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“angesehen. Solange ich diesen Hinweis nirgends finde betrifft mich das auch nicht, oder?
Habt ihr etwas zu verbergen oder wieso scheut ihr euch, eurer Transaktion ins Ausland zu melden?
Hallo Kathrin, die Bundesbank möchte keinen Namen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Hallo Detlef,
da verweise ich auf Stefans Kommentar vom gleichen Tag wie Spookys zitierter Kommentar: Die Meldepflicht besteht grundsätzlich. Wie genau du es auf Basis bestimmter Details oder eigenen Interpretationen dann schlussendlich umsetzt (oder eben nicht), ist am Ende deine ganz persönliche Entscheidung. Das kannst du für dich handhaben, wie du magst, während andere es eben anders machen.
Du musst halt nur dann auch mit dem entsprechenden Ergebnis oder ggf. Konsequenzen leben, falls einmal welche auftreten sollen. Wie jeder selbstverantwortliche Erwachsene halt :-)
Viele Grüße
David
Bei allem Respekt, Herr Detlef Robin, was ist denn daran Mühe, 2 Minuten mit der Bundesbank zu telefonieren? Ich bin doch sehr erstaunt ...
@Kathrin@David. Upps jetzt bin ich total verunsichert. Ich hatte letztes Jahr wegen Tagesgeld Malta mit Hinweis auf Überweisung dort angerufen,was nicht notwendig war. Aber nach euren Ansagen und den nicht eindeutigen Hinweisen im Netz wird mir schon anders. Wann muss ich das denn melden ? Festnetz habe ich auch nicht mehr.
Bei der KKI ist aber keine Meldung nötig, denn diese hat eine deutsche Zweigstelle
Ich habe jetzt die Bundesbank angerufen, man muss ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Immer gerne und wieder ein schönes Beispiel, wie schnell man mit einem direkten Anruf in dem Fall bei der Bundesbank in kürzester Zeit manche Frage beantworten (lassen) kann, anstelle eine längere theoretische Diskussion in diversen Foren zu führen ;-)
Lieben Dank Dir, Detlef, für das Teilen der Infos aus dem Telefongespräch - das hilft sicherlich manchen Nutzern weiter.