Bei Raisin steht im Produktinformationsblatt, dass automatisch keine deutsche Steuer abgeführt wird.
Was stimmt nun?
@Kale: Wer behauptet denn etwas anderes?
Hier im Festgeldvergleich steht, dass kein Steuerabzug stattfindet, wobei sich diese Information auf eine Direktanlage bei Credit Agricole bezieht, nicht auf eine Anlage über Raisin.
@ Stefan Erlich: Da die Crédit Agricole nicht das Treuhandmodell von Raisin nutzt, dürfte hier tatsächlich kein Steuerabzug durch Raisin erfolgen. Insofern wäre der entsprechende Hinweis im FG-Vergleich nicht korrekt und sollte geändert werden.
Zitat aus dem PIB:
„Durch die Anlagebank und die Raisin Bank AG (Servicebank) erfolgt für dieses Anlageprodukt keine Abführung der deutschen Steuer.“
Die Crédit Agricole führt in Frankreich keine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Also zieht jetzt Raisin die ZAS ein?
Das machen die eigentlich nur bei Treuhandkonten z.B.aus Malta.
Ansonsten bei allen Franz Banken bisher manuelle Versteuerung und dann Steuervorauszahlung.
Ich habe bei Raisin ein Ticket deshalb aufgemacht.
In der Produktbeschreibung steht eindeutig kein deutscher Steuerabzug.
uellensteuer
Partnerbanken in Frankreich führen auf Zinserträge keine Quellensteuern
ab und zahlen die Zinserträge brutto an das Raisin-Konto bei der Raisin
Bank AG aus.
Besteuerung in Deutschland
Zinserträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer, dem
Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer. Durch die Anlagebank
und die Raisin Bank AG (Servicebank) erfolgt für dieses Anlageprodukt
keine Abführung der deutschen Steuer.
Bitte beachten Sie Ihre Verpflichtung zur Angabe von ausländischen
Zinserträgen in der Steuererklärung.
Zusätzliche Steuerinformationen finden Sie auf unserer Webseite:
https://www.raisin.com/de-de/steuern/.
Die Besteuerung richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältni
@All: Das scheint tatsächlich ein Fehler meinerseits zu sein. Oder Raisin hatte das früher mal über das Treuhandmodell drin. Vermute aber eher ersteres :-( Sorry dafür :-( ... Ist hiermit korrigiert :-) Richtig ist also: Kein automatischer Steuerabzug und manuelle Versteuerung per Steuererklärung.