Hallo Forum!
Ich habe vergessen eine Anlage zu kündigen, die jetzt auch verlängert wurde.
Habe heute im Postfach die Dokumente dazu erhalten inkl. Widerrufsbelehrung. Kann ich wirklich widerrufen? Google sagt nö, weil ja ein bestehender Vertrag "erweitert" wurde, dessen Widerrufsfrist schon abgelaufen ist.
Weiß jemand mehr darüber?
Grüße an alle...
Gerne berichten, ob es geklappt hat! Könnte mir ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Blacky: Bezieht sich das speziell auf diese Bank? Denn mein Kenntnisstand ist, dass es bei Prolongationen KEIN Widerrufsrecht gibt. Oder gab es da in letzter Zeit eine Änderung?
Die CA hat vor einigen Monaten (?) die Möglichkeit eingeführt, ein Festgeldkonto direkt im Banking-/Verwaltungsbereich kündigen zu können.
Eine aktivierte "Kündigung" wir klar ersichtlich mittels eines Hakens (in einem Kreis) in der Tabelle "Finanzstatus" angezeigt. Zusätzlich wird eine Kündigungsbestätigung als pdf im Postfach hinterlegt.
Wer also keine Verlängerung bei der CA wünscht, sollte nach der Konto-Eröffnung sofort die Kündigung aktivieren.
Neuigkeiten:
Heute eine Mail vom Kundenservice erhalten mit folgenden Inhalt:
"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
danke, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an uns wenden.
Mit Verlängerung der Anlage beginnt für Sie ein neues 14-tägiges Widerrufsrecht. Da Sie die Verlängerung nicht wünschen, schließen wir Ihr Festgeldkonto rückwirkend ab.
Den Anlagebetrag überweisen wir Ihnen umgehend auf Ihr Referenzkonto."
Im Online-Bereich / Finanzstatus wird mir das Festgeldkonto auch als widerrufen angezeigt.
Glückwunsch Atzerix. → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Sparer (der Ältere):
Das 14tägige Widerrufsrecht der Prolongation bezieht sich ausschließlich auf Verträge die dem Fernabsatzgesetz unterliegen (also z. B. Online oder am Telefon abgeschlossen wurden). -Bei Verträge die vor Ort beim Anbieter ( z. B. Filialbank) abgeschlossen wurden gilt dieses nicht.
Danke. Dann war das im Internet offenbar nicht exakt beschrieben, vor Jahren hieß es, dass es generell kein Widerrufsrecht gäbe, weil kein neuer Vertrag geschlossen wurde, sondern es sich immer noch um den alten Vertrag handele.
Eine Seite im Internet, welches dieses ganz gut erklärt lautet:
finanzverstehen.de>widerrufsrecht-bei-festgeldvertrag
Ich finde da gar nichts zum Widerruf bei ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Sparer(der Ältere):
Hab jetzt auch noch unter Anwalt.de nachgeschaut!
Gib das so in die Suchmaschine ein:
anwalt.de/rechtstipps/wann-ist-der-widerruf-einer-prolongation -moeglich_131289.html
Auf dieser Seite gehst Du runter.
Unter II. steht dann:
Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme
Das was Du wissen willst! :)