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Auszahlung von Sparbriefen erfordert aktive Anweisung des Kontoinhabers.

Auszahlung von Sparbriefen erfordert aktive Anweisung des Kontoinhabers.

Registriertes Community-MitgliedHGWW am 18.05.2024

Guten Tag zusammen,Kritische Anleger schreibt, dass man das angelegte Geld aus dem Sparbrief der Hanseatic Bank „ automatisch „ am Laufzeitende zurück erhält. Das ist nicht ganz korrekt. Unter Punkt 5. der Sonderbedingungen für Sparbriefe steht explizit, dass die Auszahlung vom Kontoinhaber angewiesen werden muss. Falls diese nicht erfolgt, bleibt das Guthaben unverzinst auf dem Sparbrief , bis eine Anweisung erfolgt. Man muss also dran denken, das Sparbriefguthaben aktiv anzufordern, durch Anweisung an die Bank. Man sollte dies also am Besten direkt nach Abschluss des Sparbriefes erledigen, damit es nicht vergessen geht.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 18.05.2024

@HGWW: Das mit "aktiven Anfordern des Sparbriefguthabens" kann ich nicht (ganz) nachvollziehen. Die Formulierungen in den pdf-Infos und in den FAQ auf der Webseite klingen für mich nach automatischer Rückzahlung, falls man bei der Eröffnung eine Kontoverbindung angegeben hat:
((ZITAT))
1. Wie erhalte ich meinen Anlagebetrag zurück?
Solltest Du uns keinen anderen Wunsch mitteilen, zahlen wir das Guthaben aus dem SparBrief auf das Konto aus, das du bei der Eröffnung angegeben hast. Falls du kein Konto bei der Eröffnung angegeben hast, erteile uns bitte einen Auftrag. Falls Du ein TagesGeld bei uns hast, reicht hierzu ein formloser Auftrag zur Umbuchung auf dein TagesGeld. Wenn du die Auszahlung auf ein Konto bei einer anderen Bank wünschst, benötigen wir hierfür einen schriftlichen Auftrag von dir per Post."

2. Was muss ich am Laufzeitende tun?
Du kannst bereits bei der Kontoeröffnung eine Bankverbindung für die Fälligkeit angeben. Diese Bankverbindung kannst du jederzeit während der Laufzeit des SparBriefs ändern.
Ab dem Fälligkeitstag wird der SparBrief nicht mehr verzinst. Du kannst zur Fälligkeit auch gern eine Neuanlage bei uns beauftragen.

Anonymer PosterBanknutzerHanseatic (Gast) am 28.07.2025

Genau so ist es - und man muss sogar die Überweisung ausschließlich per BRIEF anweisen, obwohl Eröffnung etc. alles Online funktioniert. Außerdem war der Bank das Referenz-Konto durchaus bekannt, trotzdem wurde die schriftliche Angabe per Post verlangt. Die Überweisung dauert dann auch noch mal 8 Werktage. Über die Entwicklung bzw. Existenz des Kontos gibt es während der Laufzeit keine Informationen, keine Mails- und zum Ende hin ebenfalls nur eine leicht zu übersehende Mitteilung. Ich vermute bewusstes Handeln der Bank dahinter, um vergessene Beträge ohne Zinsen weiter einsetzn zu können.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 28.07.2025

Die Kritik von @BanknutzerHanseatic (Gast) kann ich nicht wirklich nachvollziehen:

1. Dass das "Referenzkonto durchaus bekannt sei", reicht eben nicht aus!
Im Antrag zur Sparbrief-Eröffnung heißt es eindeutig:
((ZITAT)) "5. Die Rückzahlung des Guthabens erfolgt ab Fälligkeit. Auszahlen wird die Bank auf Anweisung des*der Kontoinhaber*in. Diese Anweisung kann schon bei Abschluss oder im Laufe des Vertrags erteilt werden. Sollte bis zum Fälligkeitstag keine Anweisung vorliegen, verbleibt das Guthaben unverzinst auf dem SparBrief, bis eine Anweisung erfolgt..."
Ich habe in meinen Anträgen (in 2024 und 2025) das Auszahlungskonto explizit eingetragen - und das wird bei der Onlinebeantragung auch nicht "verschleiert"!

2. In meinem Online-Bankig tauchen die Sparbriefe mit einem Saldo auf. Details gibt es jedoch nicht. Die muss man dem Post-Brief zur Annahme des Antrags entnehmen und selbst im Blick behalten.