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Neukunden-Status bei Konto-Widerruf: Geht er verloren?

Neukunden-Status bei Konto-Widerruf: Geht er verloren?

Registriertes Community-MitgliedGene am 25.06.2025

Betreff: Wird der Neukunden-Status durch Abschluss mit anschließendem Widerruf verloren gehen

Hallo zusammen,

eine vermutlich etwas komische Frage von mir - habe vorgestern das ING Extra-Konto eröffnet, würde es aber jetzt aus bestimmten Gründen widerrufen wollen (nicht kündigen, sondern widerrufen - fragt bitte nicht nach den Gründen). Also rechtlich gesehen - der Vertrag sei nie zustande gekommen. Nichtsdestotrotz hat ING das Konto bereits eröffnet und meinen Kundenstammdatensatz bereits angelegt. Würde ich durch den Widerruf meinen Neukunden-Status "verbrauchen"? Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation bzw. eine Einschätzung dazu? Danke!

VG, Gene

Star der CommunityHans-Jürgen am 25.06.2025

@Gene
Nach meiner Einschätzung ist das Kundenverhältnis, selbst wenn Du den Abschluss jetzt widerrufst, kurz zustande gekommen, da Du im Eröffnungsantrag vermutlich der Klausel zugestimmt hast, dass mit der Kontoeröffnung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden kann. So scheint die ING ja auch verfahren zu sein. Ich würde daher davon ausgehen, dass ein Widerruf nicht zur vollständigen Tilgung Deiner Daten führt und Du erst nach sechs Monaten wieder den Neukundenstatus erfüllst.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedGene am 25.06.2025

@Hans-Jürgen:
Danke für Deine Einschätzung!

Habe bei ING angerufen. Die Hotline-Mitarbeiterin war freundlich und hat recht lang (gute 8-10 Min.) die Rücksprache mit der Fachabteilung gehalten. Laut der Fachabteilung sei der Vertrag (auch, wenn es nur für kurze Zeit gewesen ist) wirksam zustande gekommen. Durch meinen Widerruf wären zwar beide Parteien von ihren vertraglichen Pflichten wieder entbunden, der Vertrag ist aber nicht als nichtig bzw. nicht "als nie zustande gekommen" zu betrachten.

Viele Google-Treffer bzw. auch Google's AI beginnen die Erklärung mit "Ein widerrufener Vertrag gilt als nicht zustande gekommen", was aber, wenn ich mir § 355 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html) durchlese, tatsächlich leider falsch ist. Die Google's AI sagt weiter "Ein widerrufener Vertrag gilt als nicht zustande gekommen, da der Widerruf die vertragliche Bindung rückwirkend aufhebt. Dies bedeutet, dass der Vertrag so behandelt wird, als ob er nie geschlossen wurde." Der Teil nach dem ersten Komma ist komplett richtig, daraus folgt jedoch nicht, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist - gemäß § 355 BGB bin ich lediglich "an meine auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden", in Bezug auf "der Vertrag ist nicht zustande gekommen" sagt § 355 BGB nichts. Damit scheint die Argumentation der Fachabteilung leider richtig zu sein.

In jedem Fall hat die Hotline-Mitarbeiterin gemeint, dass systemisch sowohl ich als Kunde als auch der Vertrag erfasst sind, und somit systemisch ich erst nach 6 Monaten wieder als Neukunde betrachtet werde. Alles andere müsste ich "durchboxen" (mit geringen Aussichten auf Erfolg).

Summa summarum - leider den Neukunden-Status "verbraucht".