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Fehlerhafte Steuerbescheinigung von Klarna für 2025?

Fehlerhafte Steuerbescheinigung von Klarna für 2025?

Registriertes Community-MitgliedW F am 12.02.2026

Ich habe die Steuerbescheinigung 2025 erhalten.

In der Bescheinigung sind meine Kapitalerträge (1,56 Euro) wesentlich geringer, als meine kumulierten Zinseinkünfte der Monate Januar 2025 bis Dezember 2025 aus den Kontoauszügen. Ich vermute ein EDV-Problem und habe den Kundenservice informiert. In der Steuerbescheinigung für 2024 war alles in Ordnung.

Gibt es im Forum ähnliche Erfahrungen?

Dieser Post wurde am 12.02.2026 um 15:38 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarcus am 12.02.2026

@W F: Mir wurden für 2025 Kapitalerträge in Höhe von 1,27 EUR bescheinigt. Völlig falsch, weil viel zu niedrig! Wie bist Du mit dem Kundenservice in Kontakt getreten? Der Chat war nicht zielführend, im telefonischen Kontakt wurde ich aus der Leitung geworfen. Bereits vor dem Gespräch mit der Mitarbeiterin sollte ich durch einen Code meine Identität bestätigen. Das habe ich getan. Im Gespräch sollte ich zum Abgleich nochmals meinen Namen nennen. Auch dieser Bitte bin ich gefolgt. Dann sollte ich erneut in der App die Identität bestätigen. In diesem Moment hat die Dame aufgelegt. Die Mitarbeiterin erschien mir überfordert.

Dieser Post wurde am 12.02.2026 um 17:23 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRoland am 12.02.2026

@all: Bei mir sogar Null Euro, obwohl Festgelder ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMarcus am 12.02.2026

@Roland: Ich habe 0221 669 501 10 gewählt und die Dame lehnte mein Anliegen nicht als "nicht zuständig" ab. Dennoch war der Kontakt für mich persönlich ein "Schuß in den Ofen" ( s.u.).

Registriertes Community-MitgliedW F am 12.02.2026

@ Marcus: Ich habe das Telefonat ohne den Code mit der Kundenservicemitarbeiterin geführt und ohne meinen Bildschirm mit ihr zu teilen. Meine Identität habe ich durch meine E-Mail und das Geburtsdatum bestätigt. Danach habe ich das Problem mitgeteilt, dass die Kapitalerträge wesentlich geringer sind als auf den Kontoauszügen. Der Mitarbeiterin war das Problem bekannt. Es wird vermutlich schon daran gearbeitet. Dann haben wir das Gespräch beendet.

Registriertes Community-MitgliedW F am 12.02.2026

@ Roland: Ich habe zuerst in der App dort wo die Freistellungsaufträge sind über Hilfe mit mit der KI (24/7) gechattet und wurde dann von der KI per Link zu einem menschlichen Agenten weitergeleitet, der mich auf meinem registrierten Telefon innerhalb von Sekunden angerufen hat. Die Telefonnummer von Klarna (siehe unten bei Marcus) wurde mir vor dem Anruf der Servicemitarbeiterin in der App angezeigt. Bei mir lief alles recht zügig und professionell.

Dieser Post wurde am 12.02.2026 um 18:42 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedLebenslust am 12.02.2026

Wo liegt das Problem die Bank schickt mir einen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedW F am 12.02.2026

Wenn ein Fehler in der Bescheinigungoffensichtlich ist, z. B. bei 1,56 Euro Kapitalerträge statt 350 Euro,, und der Pauschbetrag von 1000 Euro bereits anderweitig aufgebraucht wurde, würde ich die fehlerhaften Daten aus der Bescheinigung nicht verwenden.

Dieser Post wurde am 12.02.2026 um 19:13 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarcus am 12.02.2026

@ W F: Dem schließe ich mich vollumfänglich an. Letztlich sind für das Finanzamt sicher immer die Erträgnisaufstellungen ausländischer Banken "interessanter", denn auf sie wurden noch keine Steuern gezahlt. Bei inländischen Anlagen gehe ich davon aus, dass zumindest die Abführung von Steuern (und Soli) korrekt erfolgt ist. Das prüfe auch ich nicht nach (außer bei Raisin, weil dort schon die dollsten Dinger passiert sind). Aber ich verwende keine offensichtlich falschen Steuerbescheinigungen, selbst wenn deren Relevanz für die Steuer nicht gegeben ist.

Dieser Post wurde am 12.02.2026 um 19:04 Uhr geändert.
Registriertes Community-Mitglied55510081 am 12.02.2026

Mal blöd gefragt: Darf man nicht einfach die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunitySpooky78 am 12.02.2026

@ 55510081: Nein, es obliegt der Sorgfaltspflicht eines jeden Steuerpflichtigen, die Plausibilität einer Steuerbescheinigung zu überprüfen und eine offensichtlich fehlerhafte Bescheinigung ggf. korrigieren zu lassen. Gemäß § 150 Abs. 2 AO sind die Angaben in der Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Wer weiß - oder aufgrund mangelnder Plausibilität zumindest wissen sollte -, dass ein eingereichtes Dokument fehlerhaft ist, muss diesen Fehler gemäß § 153 Abs. 1 AO unverzüglich anzeigen und berichtigen, sonst begeht er Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO. Im Übrigen ist laut Abs. 2 desselben Paragraphen auch bereits der Versuch strafbar. Also: Don't do it!

Dieser Post wurde am 12.02.2026 um 23:12 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedB.S. am 12.02.2026

Bei wir war die Steuerbescheinigung für 2025 auch viel zu niedrig. Ich habe nachgerechnet und festgestellt das nur das Flexgeld aber keine Zinszahlung und Zahlung von Kapitalertragssteuer und Soli zu Festgeldern berücksichtigt wurde.
Die Hotline hat mir bestätigt das es da aktuell ein Problem bei Klarna+ gibt.
Ich warte jetzt erstmal ab, ob eine Korrektur erfolgt.

12.02.26

Dieser Post wurde am 12.02.2026 um 23:22 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJojo am 12.02.2026

Da du wissentlich Falschangaben machst, völlig egal was auf dem Bescheid der Bank steht, ist es am Ende doch Steuerhinterziehung. Ob man mit einem "das hab ich nicht gewusst, ich hab da nicht drauf geschaut oder nachgerechnet" glaubwürdig durchkommt, v.a wenn die Bank dem Finanzamt eine Korrektur nachmeldet,ist eher unwahrscheinlich.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 13.02.2026

So oder so sollte auf jeden Fall der richtige Ansatz sein, bei Klarna zu erkunden, warum die Bescheinigungen falsch sind. Das ist der menschlich saubere und vernünftige Weg. Aber klar, am Ende muss es dann doch wieder jeder selbst für sich entscheiden :-)

Registriertes Community-MitgliedRoland am 13.02.2026

Ich habe gerade mit dem Kundendienst gechattet. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMarcus am 13.02.2026

Das ging viel schneller als erwartet! Am heutigen Freitag, 13.02.2026 um 16:33 h, erreichte mich folgende Mail von Klarna: "Deine korrigierte Steuerbescheiniging ist da"... Respekt und Anerkennung, wie schnell der Fehler korrigiert wurde! Ich habe die Bescheinigung zwar noch nicht im Detail geprüft, jedoch erscheint mir das Zahlenwerk auf den ersten Blick deutlich plausibler als im gestern versandten Dokument. Der Beleg von heute enthält sogar die fettgedruckte Überschrift "Berichtigte Steuerbescheinigung" und im weiteren Verlauf den Text: "...werden für das Kalenderjahr 2025 folgende berichtigte Angaben bescheinigt:..." Besser geht es nicht! Raisin darf hier gerne mitlesen und Schlüsse daraus für den eigenen Kundenservice, dessen Bearbeitungszeit von Anfragen und Qualität der Bearbeitung ziehen!

Dieser Post wurde am 13.02.2026 um 17:25 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedWilli am 13.02.2026

Mir ist es so ergangen wie Marcus - gestern die fehlerhafte Steuerbescheinigung bekommen, heute die korrigierte. Gut, dass ich mir den zeitraubenden Anruf bei der Hotline gespart habe.

Registriertes Community-MitgliedW F am 13.02.2026

Ja, nun stimmen die Daten in der berichtigten Steuerbescheinigung 2025 vom 13.02.2026 mit den Daten der Kontoauszüge aus dem Jahr 2025 überein.

Dieser Post wurde am 13.02.2026 um 19:25 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedB.S. am 14.02.2026

Bei mir kam heute auch eine berichtigte Version an. Ich habe schon dreimal nachgerechnet und komme nicht auf das gleiche Ergebnis.
Diesmal sind die Werte zu hoch.
Gruß B.S.

Registriertes Community-MitgliedRoland am 15.02.2026

@B.S.: Bei mir stimmt es exakt. Eventuell ein ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer PosterTina39 (Gast) am 23.02.2026

ich habe dasselbe problem. konntest du es mit dem kundenservice lösen?

Anonymer PosterMarie (Gast) am 01.03.2026

Bei mir dasselbe Problem! Aber der Kundenservice stellt auf Durchzug. Hat sich das Thema bei dir mittlerweile gelöst?

Registriertes Community-MitgliedMarcus am 01.03.2026

Auch ich bin nach mehrfachem Nachrechnen noch immer der Meinung, dass die mir bescheinigten Zinserträge und Abgeltungssteuer zu hoch sind. Der angegebene Solidaritätszuschlag stimmt hingegen exakt mit meiner Berechnung überein. Bei den anderen beiden Werten handelt es sich jedoch um Abweichungen im Bereich unter 1 Euro, und so werde ich die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.

Registriertes Community-MitgliedPaulchen Panther am 03.03.2026

Also ich habe (per Post) von Klarna eine Zinsbescheinigung für 2025 erhalten. Dort ist aber nur der Zinsertrag aufgeführt. Klarna zieht für ausländische Kunden doch gar keine Abgeltungssteuer und Soli ab.
@Marcus: wieso hast Du eine Bescheinigung mit ausgewiesener Steuer bekommen?
Der bei mir ausgewiesene Zinsertrag war jedenfalls korrekt.

Registriertes Community-MitgliedW F am 03.03.2026

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Dieser Post wurde am 03.03.2026 um 16:13 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarcus am 03.03.2026

@Paulchen Panther: Ich habe über die Deutsche Niederlassung in Berlin über die App abgeschlossen, während Du offenbar über Bingen direkt einen Kontrakt auf Papier mit der Zentrale in Schweden gemacht hast. Diese Differenzierung gibt es seit Jahren. Es existieren immer wieder Zeiträume, in denen Du ausschließlich über die App FG anlegen kannst.

Registriertes Community-MitgliedPaulchen Panther am 03.03.2026

@Marcus: das ist richtig. Ich habe vor mehreren Jahren über Klarna AB Einlagenservice in Bingen die Festgelder abgeschlossen.
Die App nutze bzw. besitze ich nicht.
@ WF: Ich wusste gar nicht, dass bei der Anlage über die App die Steuern seitens Klarna abgeführt werden.
"Again what learned!", wie Loddar Matthäus jetzt sagen würde. :)