Bei Bareinzahlungen im Q4/2025 erfolgte bei uns die Wertstellung erst Tage später, und für die Zwischenzeit wurden ungerechtfertigt Sollzinsen berechnet!
Der Fehler scheint alle Kunden zu betreffen. Bitte prüft Eure Bareinzahlungen aus Q4 auf korrektes Datum der Wertstellung, und fordert ggfs. Zinsen zurück. Bisher erstattet Postbank nur auf Kulanz, wie üblich bei deren Fehlern. BaFin ist daher bereits informiert.
Bis heute ist der Fehler nicht behoben: Bareinzahlungen am Samstag und Sonntag werden entgegen § 675t BGB erst am Montag wertgestellt. Postbank verweist bei Reklamationen schlicht auf ihr Preis- und Leistungsverzeichnis, das in den alten Beamtenköpfen offenbar über dem BGB steht.
Die jährliche ungerechtfertigte Bereicherung geht geschätzt in die Millionen, bei ein paar € pro Kunde.
"(2) Zahlt ein Verbraucher Bargeld auf ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in der Währung des betreffenden Zahlungskontos ein, so stellt dieser Zahlungsdienstleister sicher, dass der Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich nach dem Zeitpunkt der Entgegennahme verfügbar gemacht und wertgestellt wird. Ist der Zahlungsdienstnutzer kein Verbraucher, so muss dem Zahlungsempfänger der Geldbetrag spätestens an dem auf die Entgegennahme folgenden Geschäftstag verfügbar gemacht und wertgestellt werden."
Ich kann mich ja täuschen, aber da Samstag und Sonntag keine Geschäftstage sind, entspricht die Wertstellung am Montag durch die Postbank doch "dem auf die Entgegennahme folgenden Geschäftstag", wie vom Gesetz gefordert.
> ... entspricht die Wertstellung am Montag durch ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Wenn man als Verbraucher, d.h. als privater Kunde der Postbank, am Schalter oder über einen Postbank-Geldautomaten Bargeld auf das eigene Konto einzahlt, dann sollte man auch tatsächlich sofort über das Guthaben verfügen können. Wenn aber die Bargeldeinzahlung über eine andere Bank oder einen anderen Anbieter erfolgt (z.B. per "Bargeld-Code" in einem Supermarkt), dann kann es durchaus sein, dass die Einzahlung erst am nächsten Geschäftstag verfügbar ist.