- 3 Monate: 1,76 % p.a.
- 6 Monate: 1,86 % p.a.
- 12 Monate: 2,11 % p.a.
- 24 Monate: 1,91 % p.a.
- für Anlagebeträge von 1.000 bis 100.000 Euro
- nur vollständige vorzeitige Verfügung des Geldes möglich, aber keine Teilabhebungen
- bei vorzeitiger Auszahlung des Anlagebetrages beträgt die Vorab-Auszahlungsgebühr 1 % des abgehobenen Betrags pro verbleibendem Jahr der Laufzeit (Teiljahre werden als volle Jahre gezählt), wobei der verbleibende Zeitraum auf das nächste volle Jahr aufgerundet wird
https://www.bunq.com/de-de/personal-account/banking-features/term-deposits
@ Chris
Wenn ich das richtig verstehe (meine Kenntnisse der englischen Sprache sind bescheiden), wird bei vorzeitiger Beanspruchung des Festgeldes nicht nur die Vorab-Auszahlungsgebühr fällig, sondern es werden auch überhaupt keine Zinsen auf die Anlage gezahlt.
Sofern sich hier wirklich jemand auf bunq einlässt, sollte das Festgeld somit keinesfalls vor Fälligkeit beendet werden, da man ansonsten weniger herausbekommt, als man eingezahlt hat.
Dass man mittlerweile Großteile der Erläuterungen nur noch in englischer Sprache vorfindet, finde ich darüber hinaus auch abschreckend, auch wenn man sicherlich einen Translater verwenden könnte.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen
Da hast Du in der Tat Recht. Es fließt bei vorzeit. Auflösung des Festgeldes wirklich kein einziger Cent an Zinsen. Die engl. bunq-Festgeldseite hatte ich mir nur kurz angesehen und die Zinsanmerkungen auf dieser Seite nicht vollständig durchgelesen. Deshalb mein Fehler.
chatgpt meint übrigens auch, dass für deutsche bunq-Festgeldanleger ausschließlich die Angaben auf der englischsprachigen bunq-Seite bindend sind.
chatgpt: "Die deutsche bunq-Seite ist eher marketingorientiert und listet die Grundfunktionen des Festgelds auf, erwähnt aber nicht die konkreten Folgen einer vorzeitigen Kündigung für die Zinszahlung.
Die wirklich rechtlich verbindlichen Bedingungen für deutsche Anleger stehen in den AGB und im Help-Center, die fast ausschließlich in englischer Sprache die Details zur vorzeitigen Kündigung und deren Konsequenzen festlegen."
Ich nehme, mal stark an, dass bunq die dt. Festgeldseite in Kürze überarbeiten wird und diese dann nicht mehr im Widerspruch zum Help-Center steht. Die dt. Seite war wohl etwas mit heißer Nadel gestrickt zum Starttermin des Festgeldes.
Die Strafgebühr bei vorzeit. FG-Auflösung entfällt im Übrigen - laut Help-Center - bei schwerwiegenden persönlichen Umständen (z.B. Tod, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Umschuldung, freiwillige Schuldenbegleichung).