Auf der Webseite steht:
"Über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (ESF) sind Einlagen, die über die gesetzliche Sicherung hinausgehen, zusätzlich geschützt."
Und:
https://www.voeb-es.de/startseite/
Dieser Post wurde am 25.07.2025 um 23:59 Uhr geändert.
Vielen Dank für die Info, @Ann.
Ergänzend ist zu erwähnen dass es sich dabei um eine zusätzliche “freiwillige“ Absicherung handelt, welche Einlagen schützt, die über den “gesetzlich garantierten“ Betrag von 100.000 Euro hinausgehen.