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DKB Tagesgeld mit 4 % p. a. für 4 Monate - Neugeld-Aktion 10/2026

DKB Tagesgeld mit 4 % p. a. für 4 Monate - Neugeld-Aktion 10/2026

Star der CommunityChris am 06.10.2026

Das Angebot richtet sich an Neu- und Bestandskunden der DKB.
Vom 06.10. bis 20.10.2026 ist neues Geld von einer anderen Bank auf das Tagesgeldkonto zu überweisen.
Man erhält dann 4 % Aktionszinsen p. a. vom 01.11.2026 bis zum 28.02.2027. Der Aktionszins gilt nicht für ein evtl. noch bestehendes DKB-VISA-Tagesgeld.
Die Aktion gilt für neues Geld bis 100.000 €, das den Tagesgeldsaldo und das Gesamtguthaben bei der DKB erhöht.

Weitere Infos unter https://www.dkb.de/lp/aktionszinsen
Aktionsbedingungen: https://www.dkb.de/lp/aktionszinsen#aktionsbedingungen

Neugeld-Definition:
Als Neugeld gilt Guthaben, das im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 20. Oktober 2026 von einem externen Konto – also einem Konto, das nicht bei der DKB AG geführt wird – auf das Tagesgeldkonto überwiesen oder eingezahlt wurde, wenn dadurch sowohl der Tagesgeldsaldo als auch das Gesamtguthaben des*der Kund*in bei der DKB AG steigt. Falls eine direkte Einzahlung oder Überweisung von extern auf das Tagesgeldkonto nicht möglich ist, kann sie auch mit Umweg über das DKB-Girokonto (hinterlegtes Referenzkonto zum DKB-Tagesgeldkonto) erfolgen. Der von extern eingehende Betrag muss bis spätestens 20. Oktober 2026 auf dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben worden sein.

Dieser Post wurde am 06.10.2026 um 09:15 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedHento am 06.10.2026

Da muss das Geld aber lange für 1% liegen. Macht dann maximal eigentlich nur 3,7%: Aber auch nur, wenn man das Geld bis zum Ende liegen lässt.

Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2026

@ Chris
Vielen Dank für die Information. Damit bietet die DKB dann doch noch einmal eine attraktive Tagesgeldaktion. Der Nachteil gegenüber anderen Angeboten ist - wie auch bei der letzten Aktion -, dass das festgestellte Neugeld, sofern es in der Aktionszinsphase reduziert wird, durch eine Wiedereinzahlung nicht wieder aufgestockt werden kann bzw. für den wiedereingezahlten Betrag dann nicht der Aktionszins gezahlt wird.
Bei dem Zinssatz von 4,00% werde ich den v. g. Nachteil aber vermutlich hinnehmen, ein neues Tagesgeldkonto eröffnen und zumindest Teile meiner Tagesgelder umschichten, da sie damit erst einmal bis Ende Februar 2027 mit dem Aktionszins versorgt sind.
VG Hans-Jürgen.

Registriertes Community-MitgliedPHK am 06.10.2026

@Hans-JürgenDas Zwangsgirokonto stört dich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2026

@ PHK
Das Zwangsgirokonto stört mich nicht, da ich dort schon Bestandskunde bin. Mein Hauptgirokonto habe ich aber mittlerweile bei der comdirect.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedPHK am 06.10.2026

@Hans-Jürgen

Ok, für Bestandskunden natürlich ein gutes Angebot.

Registriertes Community-MitgliedSternchen am 06.10.2026

Ich habe bereits ein DKB Tagesgeldkonto, lt. KI kann ich dieses für die neue Aktion nutzen. Kleiner Minuspunkt dabei: Das Geld m uss bis 20.10.26 auf dem Konto sein, dann wird geprüft, ob das eingezahlte Geld für die Aktion verwendet werden kann und erst ab 01.11.26 wird der Betrag dann verzinst. Das heißt, Geld, das von einer fremden Bank nach dem 20.10.26 auf das TG-Konto geht, nicht mit 4 % verzinst. Oder sehe ich da etwas falsch? Und ich vermute, dass Beträge, die während der Aktionszeit einmal vom Konto runtergegangen und dann wieder draufgegangen sind, dann nicht mehr weiter mitverzinst werden.

Dieser Post wurde am 06.10.2026 um 10:17 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2026

@ SternchenDass ein bestehendes Tagesgeldkonto ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 06.10.2026

Sehr schön, danke für die schnelle Info über die Aktion. Ich hatte erst im November damit gerechnet. Mir als Bestandskunde passt das sehr gut als Ergänzung zur Renault Bank direkt. :)
Aber woher stammt die Information, dass während des Aktionszeitraums (01.11.26 bis 28.02.27) einmal abgezogene Beträge bei einer Wiedereinzahlung nicht mehr mit dem Aktionszins verzinst werden? Bei vergangenen Aktionen war immer ein individueller Höchstbetrag hinterlegt, den man nutzen konnte. Und der hing davon ab,was eben in der Einzahlungsphase eingezahlt worden war. Wenn man also 100.000 Euro bis 20.10. einzahlt auf das Tagesgeldkonto und das Geld bis 01.11. liegen lässt, kann man nach meinem Verständnis danach aus- und einzahlen, wie man lustig ist, ohne den Anspruch zu verlieren, dass maximal 100.000 Euro mit dann 4 Prozent verzinst werden. So war es jedenfalls in der Vergangenheit. Aber korrigiert mich gern, falls ich falsch liege. Ich habe die aktuellen Aktionsbedingungen noch nicht eingehend geprüft.

Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2026

@ Lieblingssparer
Nach meiner Erinnerung war die von mir getroffene Aussage, dass abgezogenes Geld nicht mehr aufgefüllt werden kann, auch bei der letzten Aktion der DKB so geregelt.
Explizit wird diese Aussage aber auf der Homepage der DKB nicht getroffen. In den FAQ stehen aber in einer Antwort folgende Sätze: "Für diesen Betrag (maximal 100.000 Euro) erhältst du den Aktionszinssatz. Allerdings nur, wenn der Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt." Auch wenn dort nicht "ununterbrochen verbleibt" steht, würde ich das so deuten.
Solltest Du irgendwoher andere Erkenntnisse erlangen, berichte gerne darüber.
Es gibt aber bei vergleichbaren Neugeldaktionen anderer Banken durchaus die Festsetzung eines individuellen Höchstbeträges, innerhalb dessen man flexibel Ein- und Auszahlungen tätigen kann.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 06.10.2026

@Hans-Jürgen:
Bei der letzten DKB-Aktion (ich glaube im April zu 2,75 Prozent?) hatte ich anfangs 50.000 Euro eingezahlt. Davon hatte ich dann aber den Großteil später wieder abgezogen und bei einer anderen Bank besser verzinst angelegt. Unter den ‚Details‘ des DKB-Tagesgeldkontos blieben die 50.000 Euro, die mit dem Aktionszins verzinst werden, aber trotz des Abzugs stehen. Sie hätten ja dann reduziert werden müssen. Der von Dir erwähnte Passus ,Für diesen Betrag (maximal 100.000 Euro) erhältst du den Aktionszinssatz. Allerdings nur, wenn der Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt." stand damals auch schon unter den Aktionsbedingungen.
Genaueres weiß aber vermutlich nur die DKB. Da ich ohnehin nicht vorhabe, Geld während des Aktionszeitraums abzuziehen und dann das Konto wieder aufzufüllen, ist das Thema für mich persönlich auch nicht so relevant; für andere aber vielleicht ja schon.

Registriertes Community-MitgliedGeorgy_Boy am 06.10.2026

Genau !
Die 3,7% habe ich auch ausgerechnet. Hört sich schon anders an als die ausgelobten 4% p.a..
Bei der Consorsbank gefallen mir daher die 3,8% p.a. besser, da die für 5 Monate gelten und die 100.000 EUR Grenze ist auch nicht Bedingung bei denen....

P.S. Wir sind hier ja bei den "kritischen Anlegern", und sollten schon genauer hinschauen....

Dieser Post wurde am 06.10.2026 um 11:50 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2026

@ LieblingssparerDanke für Deine Rückmeldung. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 06.10.2026

Kurze praktische Erfahrung:
Ich habe bei der DKB wg. VisaKarte ein sog. nicht-aktives Girokonto und konnte weniger als einer (1) Minute das Tagesgeld-Konto eröffnen. Nur ein paar Klicks und sofort waren die Unterlagen im ePostfach mit IBAN etc.
Direkt von meiner Hausbank eine klitzekleine Testüberweisung per Echtzeit gemacht - und die wenigen Cents kamen direkt an :-)

DANKE für den wertvollen Hinweis heute morgen, auch wenn die 4 % Zinsen de facto etwas drunter liegen...

Dieser Post wurde am 06.10.2026 um 12:10 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 06.10.2026

@Hans-Jürgen:
Vielen Dank! Vor allem auch dafür, dass Du die DKB kontaktierst. Ich finde es immer stark, wieviel Input Du in dieses Forum gibst. Großen Respekt!

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 06.10.2026

Ich habe gerade bei der DKB schriftlich folgende konkrete Frage gestellt:

Wie erfolgt die Zinsberechnung: 
Wenn ich zwischendurch z. B. von der 100.000 € Einlage-Summe für einen (1) Tag 20.000 € abbuche - und zwei Tage später wieder 20.000 € auf dieses Tagesgeldkonto zurück buche: Werden mir dann ab dem Zeitpunkt der Abbuchung weiterhin 4 % Zinsen für nur noch 80.000 € Summe bis zum zeitlichen Aktionszinszeitraum berechnet? Oder nach den beiden Tagen wieder taggenau für die Restdauer des Aktionszinses 4% Zinsen für 100.000 €?

Folgende (wohl) KI-Antwort kam:
"Ich prüfe kurz die Details zur Tagesgeldaktion und zur taggenauen Zinsberechnung für deinen Fall.

Die Zinsberechnung beim Tagesgeld erfolgt grundsätzlich taggenau über den Kontostand (maßgeblich ist dabei der jeweilige Zeitraum/Saldo; gutgeschrieben werden die Zinsen quartalsweise zum Quartalsende).

Für die 4%-Tagesgeldaktion ist zusätzlich wichtig, was in den Aktions-Infos steht:

Am 21.10.2026 ermitteln wir, wie viel „Neugeld“ im Zeitraum 06.10.–20.10.2026 eingegangen ist.
Auf diesen ermittelten Neugeldbetrag (max. 100.000 €) gibt es dann den Aktionszins von 4 % p. a. für 01.11.2026 bis 28.02.2027 – allerdings nur, wenn der Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt.

Zu deiner konkreten Frage („1 Tag 20.000 € runter, 2 Tage später wieder rauf“):
Taggenau gerechnet würdest du für die Zeit der Abwesenheit rein rechnerisch natürlich nur den jeweils vorhandenen Betrag verzinst bekommen (also in deinem Beispiel zwischenzeitlich weniger).
Ob und wie sich so eine zwischenzeitliche Verfügung innerhalb des Aktionszeitraums auf den Aktionszins auswirkt („verbleibt“), ist in den mir vorliegenden Infos nicht fein genug beschrieben (z. B. ob kurzfristige Rückbuchungen wieder „voll“ berücksichtigt werden oder ob der Betrag faktisch durchgehend liegen muss). Das ist in den Aktionsbedingungen geregelt.

Am verlässlichsten ist daher der Blick in die Aktionsbedingungen hier:
dkb.de/lp/aktionszinsen#aktionsbedingungen:"

Im Moment fehlt mir gerade aus beruflichen Gründen die Zeit für den genau-scharfen Blick in die Aktionsbedingungen :-)

Dieser Post wurde am 06.10.2026 um 14:19 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedDeJong am 06.10.2026

Hi, also mir stößt das leicht sauer auf, dass ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedPHK am 06.10.2026

@DeJong

Ob das gleich ein Fall für den Verbraucherschutz ist, wage ich zu bezweifeln.
Aber ich sehe das sonst wie du.
Ist an sich ja ein verkapptes Festgeld, als Tagesgeld getarnt.

Ok, als Bestandskunde kann man das mitnehmen.

Registriertes Community-MitgliedRoland am 06.10.2026

@DeJong: Die Antwort der Banken auf plakative Zahlen sind wie in jeder anderen Branche die Sternchen Preise. Im Kleingedrucktem sind die wirklichen Bedingungen. Auch als Schnäppchenjäger muss man immer ein Angebot komplett bewerten.

Registriertes Community-MitgliedDeJong am 06.10.2026

Kritik an der Transparenz bleibt bestehen: Auch wenn die Gesamtrendite mit 3,75 % p.a. noch attraktiv ist, bleibt der Marketing-Trick derselbe: Auf dem Plakat stehen 4,00 %, im Portemonnaie kommen über die Gesamtdauer aber effektiv nur 3,75 % p.a. an. Wie auch immer, ein Geschmäkle, was die Seriosität angeht, bleibt. Als eingesessene Bank sollte man solche Taschenspielertricks unterlassen.

Star der CommunityHans-Jürgen am 06.10.2026

@ Sonnenblume bzw. @ all
Um vielleicht eine Antwort auf die im Raum stehende "Unklarheit" zu bekommen, habe ich eben auch einmal angefangen, mich in die mittlerweile über 700 Kommentare zum DKB-Deal auf mydealz einzulesen. Dort wird sogar teilweise die Meinung vertreten, dass man das eingezahlte Neugeld nach der Einzahlungsphase vom 21.10. bis 31.10. wieder unschädlich abziehen könnte. Eine belastbare Information - ggf. mit Quellenangabe - war dort aber nicht zu finden (zumindest in den von mir gelesenen Kommentaren).
Als ich dann auf der Homepage der DKB nach den Kontaktdaten geschaut habe, bin ich auch auf den KI Support gestoßen, den ich bisher nicht kannte. Ich habe ihm dann zunächst einmal folgende drei Fragen gestellt, auf die ich die nach folgenden Antworten erhalten habe:

1) Wenn ich bis zum 20.10.2026 Neugeld in Höhe von 100.000 € ordnungsgemäß auf das Tagesgeldkonto eingezahlt habe, kann ich dieses dann für die Zeit vom 21.10.2026 bis zum 31.10.2026 wieder abziehen, ohne dass dieses negative Folgen hätte?
2) Kann ich, wenn ich am 01.11.2026 die 100.000 € Neugeld auf dem Konto habe, vorübergehend Geld abziehen und den Betrag anschließend wieder auf 100.000 € auffüllen, sodass ab dem Zeitpunkt der Wiederauffüllung wieder die vollen 100.000 € mit dem Aktionszins von 4,00% verzinst werden?
3) Werden die Zinsen, die zum 31.12.2026 gezahlt werden, anschließend mit 4,00% oder mit 1,00% weiter verzinst?

Zu deinen Fragen lässt sich aus den uns vorliegenden Infos Folgendes sicher sagen (alles bezogen auf die Tagesgeld-Neugeldaktion 06.10.-20.10.2026 / Aktionszins 4 % p. a. vom 01.11.2026 bis 28.02.2027):
1) Abzug zwischen 21.10. und 31.10.2026 – ohne negative Folgen?

Wir ermitteln am 21.10.2026, wie viel „Neugeld“ du im Einzahlungszeitraum eingezahlt hast. Den Aktionszins bekommst du aber nur, wenn der Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt.
Wenn du das Guthaben zwischen dem 21.10. und 31.10. wieder abziehst, kann das daher negative Folgen für den Aktionszins haben (weil der Betrag dann nicht „auf dem Tagesgeldkonto verbleibt“). Eine genaue „unschädliche Zwischenfrist ist in den Infos, die ich hier habe, nicht definiert.
2) Am 11.11. 100.000 € drauf, dann vorübergehend abziehen und später wieder auf 100.000 € auffüllen – gilt ab Auffüllung wieder voll 4 %?
Auch hier gilt: Der Aktionszins wird für den ermittelten Neugeldbetrag gewährt „allerdings nur, wenn der Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt“.
Ob ein späteres Wiederauffüllen (nach zwischenzeitlichem Abzug) dazu führt, dass ab diesem Zeitpunkt wieder die vollen 100.000 € zum Aktionszins verzinst werden, ist aus den vorliegenden Informationen nicht eindeutig geregelt. Dazu verweisen wir auf die Aktionsbedingungen (dort steht die konkrete Neugeldberechnung und die Detail-Logik).
3) Werden die zum 31.12.2026 gutgeschriebenen Zinsen anschließend mit 4,00 % oder mit 1,00 % weiter verzinst?
Beim Tagesgeld werden Zinsen quartalsweise zum Quartalsende gutgeschrieben (u. a. 31.12.) und es gibt einen Zinseszinseffekt: gutgeschriebene Zinsen werden im nächsten Zeitraum als Teil des Guthabens mitverzinst.
Mit welchem Zinssatz diese Zinsen dann weiter verzinst werden (Aktionszins vs. Standardzins) hängt nach den Infos, die ich habe, davon ab, welcher Zinssatz für den jeweiligen (Teil-)Betrag im Verzinsungszeitraum gilt. Eine feste Aussage „die Zinsen laufen automatisch komplett mit 4 % weiter“ oder „immer nur mit 1 %“ kann ich ohne die Detailregel aus den Aktionsbedingungen nicht verbindlich ableiten.
Wenn du magst: In den Aktionsbedingungen auf der Aktionsseite steht die genaue Berechnung/Logik. Wenn du mir sagst, ob du das Geld zwischenzeitlich auf ein anderes DKB-Konto (z. B. Girokonto) oder zu einer Fremdbank ziehen willst, kann ich dir auch besser einordnen, welche Stelle in den Bedingungen dafür relevant ist.

Aus den Antworten der KI kann ich nur schließen, dass diese genau so schlau bzw. dumm ist wie auch ich, da sie ihre Antworten ja auch nur aus den Informationen auf der Homepage ableiten kann. Und diese Informationen sind leider unzureichend und nicht eindeutig formuliert.
Ich gehe nach meinem jetzigen Kenntnisstand bei meinem weiteren Vorgehen davon aus, dass jedes Abziehen von Geld nach der Einzahlungsphase schädlich ist und nicht mehr aufgefüllt werden kann, um wieder mit 4,00% verzinst zu werden, und dass die Verzinsung der Zinszahlung am 31.12. anschließend nur mit dem Standardzins erfolgt.

Die Fragen und auch die KI-Antworten werde ich der DKB noch per E-Mail übersenden, damit sie sie mir beantworten bzw. auch sehen, welche Mängel ihre Informationen haben. Sollte ich eine Antwort erhalten, werde ich darüber berichten.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 06.10.2026 um 21:22 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJojo am 06.10.2026

Wo soll denn da ein Trick sein? Ist doch alles ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedDeJong am 06.10.2026

Es ist also Kindergarten-Rechnung, wenn man vor der Anlage prüft, welche Rendite das bringt. Aber ok, vielleicht bin ich auch nur ein Opfer meines Berufes.

Registriertes Community-MitgliedMcMaurer am 06.10.2026

Für Bestandskunden ist das Angebot superklasse. Kein Aufwand der Legitimation, kein abwarten des Pinbriefes, keine 2 Tage warten für eine Testein- und Auszahlung. Diese Tage schmälern bei jeder Neueröffnung auch die reale Rendite. Hier spricht auch keiner von Bauernfängerei. Und btw 3,75 % Rendite sind auch bei Neueröffnung nicht zu verachten.

Registriertes Community-MitgliedConrad am 06.10.2026

So einfach wie es sich erstmal anhört, ist die Sache mit dem Neugeld wohl nicht. Man kann offenbar nicht davon ausgehen, dass "Neugeld" einfach der von extern auf das TG überwiesene Betrag ist!
Viel Spaß beim Nachrechnen:

"Zur Ermittlung des „Neugeld“- Betrags wird die Differenz zwischen den Gesamtbeträgen aller Tagesendsalden auf sämtlichen Giro, Tagesgeld-, Festgeldkonten sowie der Depotbestand des/der DKB-Broker (auf Basis der Einstandskurse der Wertpapiere) des*der jeweiligen Kund*in am 5. Oktober und am 20. Oktober 2026 herangezogen."

Registriertes Community-MitgliedWolfgang3 am 07.10.2026

@McMaurer
aber nur, wenn Du ein weiteres Girokonto bei einer externen Bank hast, von dem Du einzahlen kannst.

Registriertes Community-MitgliedJDFF am 07.10.2026

Hallo Sparer,
natürlich ist das von Institut zu Institut unterschiedlich, aber z.B.von der BBVA zur DKB direkt auf das Tagesgeld-Konto.
90K sollen per Echtzeit direkt auf das Tagesgeld-Konto der DKB einfließen.
Diese Summe müsste ich dann telefonisch mit der Hotline der BBVA freischalten lassen für Echtzeit.
Wenn das dann nicht funktioniert ist es dahin.
Von der Ferratum Bank kommen dann die restlichen 10K.
Echtzeit zur C24 und dann weiterleiten Echtzeit zur DKB-Tagesgeld Konto.
Wann sollte man am besten umschichten damit nicht so viele Tage nur mit einem Prozent verzinst werden?

Star der CommunityHans-Jürgen am 07.10.2026

@ JDFFWie Du richtig angibst, muss man sich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 07.10.2026 um 19:42 Uhr geändert.
Anonymer PosterCarly (Gast) am 07.10.2026

Schlagen sich Kursänderungen des Depotbestandes bei der Ermittlung der Bestandserhöhung für TG-Aktion 4% nieder? (Frage, 07.10.2026, 11:36h)

Antwort KI: Ich prüfe das für dich in den Aktionsbedingungen zur Tagesgeldaktion.

Nein – reine Kursänderungen deines Depotbestands sollen sich dabei nicht auswirken. Für die Tagesgeldaktion wird die Veränderung deines Gesamtguthabens zwischen den Stichtagen 05.10.2026 und 20.10.2026 ermittelt. Dabei wird der Depotbestand auf Basis der Einstandskurse der Wertpapiere berücksichtigt. Das bedeutet: Wertschwankungen durch Kursbewegungen zählen nicht als „Bestandserhöhung“ im Sinne der Aktion.
Auswirkungen auf das Gesamtguthaben/ „Neugeld“ entstehen damit vor allem durch echte Bestandsänderungen, z. B. Käufe/Verkäufe oder Zu- bzw. Abflüsse (Ein-/Auszahlungen), nicht durch bloße Kursbewegungen.

Registriertes Community-MitgliedJDFF am 07.10.2026

@ Hans-Jürgen,
dann werde ich ebenfalls erst zu diesem Datum = 18-20 Oktober meine Gelder buchen.
Danke dir für deine Rückmeldung !!
Schönen Tag noch… :)))

Registriertes Community-MitgliedUser gelöscht am 07.10.2026

Dieser Post wurde auf Bitten des Autors gelöscht.

Registriertes Community-MitgliedOsew am 07.10.2026

Bei mir passt das sehr gut zusammen. 1. bin ich DKB Girokunde.
2. läuft am 19.10.2026 mein Tagesgeld bei Chase aus.
3. Ich habe schon ein Tagesgeldkonto bei der DKB
4. Beim vor 2 Wochen neu eröffneten Sparda Nürnberg Konto, kann ich nur 50000€ anlegen, sodass ich den Rest von Chase bei meiner Hausbank bis Ende Februar 27 anlegen kann. Falls ich was brauche hole ich mir Geld von der Sparda.

Registriertes Community-MitgliedUser gelöscht am 07.10.2026

Dieser Post wurde auf Bitten des Autors gelöscht. → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedF.W. am 07.10.2026

Im Grunde genommen ist das Angebot genauso konstruiert wie die "Neugeld"-Angebot der Postbank immer konstruiert sind. Es zählt nur Geld, das ab einem bestimmten Stichtag noch nicht bei der Bank ist, und es dauert immer eine bestimmte Zeit (1-2 Wochen), bis der höhere Zinssatz wirksam wird. Irgendeine betriebliche Begründung für diese Verzögerung gibt es nicht. Man könnte das genausogut ab dem nächsten Tag wirksam werden lassen.
Der effektive Zinssatz ist dann, wie hier ja schon festgestellt wurde, höchstens bei 3,75 % p.a., und wenn man frühzeitig eingezahlt hat, nur bei 3,50 % p.a. nach meiner Rechnung.
Komischerweise muss bei Krediten immer der "effektive Jahreszins" angegeben werden und nicht nur der nominale, bei Geldanlagen müssen die Banken das anscheinend nicht tun, und von sich aus machen sie es nicht.
Tja, das sind halt "clevere Business-Methoden". Flotte Werbesprüche sind in der modernen Zeit das Wichtigste. :(

Dieser Post wurde am 07.10.2026 um 23:12 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJojo am 08.10.2026

Stefan, im Kasten steht u.a "von einer anderen Bank zur DKB direkt auf ein Tagesgeldkonto"...dabei ist das "direkt" hervorgehoben. Ist nicht richtig, es geht auch der Umweg übers Girokonto.

Registriertes Community-MitgliedGerhard am 09.10.2026

@Jojo: Der "Trick" besteht darin, dass bei maximaler Ausnutzung des Angebots 3,77% Rendite erzielbar sind, aber eben keine 4%. Mindestens 10 Tage lang liegt das Geld nämlich zum völlig unattraktiven Zinssatz von 1% auf dem Konto. Im Tagesgeld-Ranking läge die KB damit auf Platz 13 statt auf Platz 8.
OK, es steht alles im Kleingedruckten, ich stufe das Angebot daher nicht als unseriös ein, aber als intransparent.

Registriertes Community-MitgliedAnleger8 am 09.10.2026

> eine kleine Echtzeitüberweisung (jeweils 50,00 €) getestet, die problemlos funktionierte.

Dito. bei mir mit BLSK und ING als Absender.

Registriertes Community-MitgliedAnleger8 am 09.10.2026

> 2. läuft am 19.10.2026 mein Tagesgeld bei Chase aus.

Dann aber schon vorher abholen um sicher zu sein, daß man es bis 20. bei der DKB untergebracht hat. Bei mir waren früh (vor 8 Uhr) abgegebene Chase-Überweisungen zwar immer mittags da, aber verlassen würde ich mich nicht drauf.
Ich werde zwar auch erst sehr spät zur DKB überweisen, aber ich habe genügend gefüllte echtzeittaugliche und auch getestete Konten. Chase gehört hier nicht dazu.

Registriertes Community-MitgliedPaul am 09.10.2026

ICh bin schon wieder auf den Leim gegangen mit diese Bedingen. Geld kommt Monatg wieder weg LMAA

Registriertes Community-MitgliedAnleger8 am 09.10.2026

> ICh bin schon wieder auf den Leim gegangen...

Trösten Sie sich - vmtl. ist hier jedem schon sowas passiert (ich bin neulich bei der BLSK reingefallen - mit einem Überweisungsauftrag der lustig angenommen wurde (obwohl er gar nicht möglich ist) dann abgewiesen wurde und ich nun 95 Cent Porto zahlen muß, damit man mir das per Post mitteilt).

Der Punkt ist: Vmtl. ist Ihnen außer ein paar € Zinsverlust nicht wirklich was passiert. Das ärgert zwar ungemein (mich ärgert das BLSK-Ding auch - insbes. weil hier im Forum davor gewarnt wurde), aber sowas prägt sich ein und man lernt, die Angebotsdetails penibel zu studieren.

Registriertes Community-MitgliedAndyL am 10.10.2026

Ich habe das DKB Girokonto als Referenzkonto bei der Chase angegeben. Ist es denn sicher, dass wenn ich das Geld von Chase auf das DKB Girokonto überweise und dann direkt auf das DKB Tagesgeldkonto umbuche, der Betrag für den Sonderzins angerechnet wird?

Besonders engagiertes MitgliedMatteo am 10.10.2026

@AndyL:

Auszug aus den DKB Aktionsbedingungen:

"Was gilt als Neugeld?"
--> "Falls eine direkte Einzahlung oder Überweisung von extern auf das Tagesgeldkonto nicht möglich ist, kann sie auch mit Umweg über das DKB-Girokonto (hinterlegtes Referenzkonto zum DKB-Tagesgeldkonto) erfolgen."

Somit: Ja

Grüße
Matteo

Dieser Post wurde am 10.10.2026 um 19:35 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarcelino am 10.10.2026

@Hento: Wir können nur hoffen, dass andere Banken die Vorgehensweise der DKB nicht nachahmen.

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 10.10.2026

@Marcelino: Die ING hatte erst vor wenigen Wochen eine ähnliche Neugeldaktion für Bestandskunden mit definierter Einzahlphase (mit Bestandszinssatz) und Lücke zwischen Einzahlphase und Aktionszinsphase. Auch die Postbank hatte diesen Sommer eine ähnliche Aktion.
Das ist also keine neue Erfindung der DKB, sondern übliches Verfahren.

Registriertes Community-MitgliedConrad am 11.10.2026

@Sebastian2
Mit dem Unterschied, dass man bei der ING das Neugeld nach der Einzahlungsphase beliebig oft abbuchen und auch wieder zum Aktionszinssatz einzahlen konnte. Bei der DKB ist das anscheinend nicht möglich!

Registriertes Community-MitgliedZinshopper am 11.10.2026

Aber dann ist das kein Tagesgeld sondern sowas wie Festgeld light?

Registriertes Community-MitgliedM.v.K. am 11.10.2026

> "Aber dann ist das kein Tagesgeld sondern sowas wie Festgeld light?"

Es ist immer noch ein Tagesgeld, denn das Geld ist täglich verfügbar. Das Guthaben wird nur gegebenenfalls niedriger verzinst.

Registriertes Community-MitgliedHenning am 12.10.2026

Es ist wohl auch der Weg über das mit dem Tagesgeldkonto verknüfte Girokonto bei der DKB zulässig, wenn eine Direktüberweisung von der anderen Bank auf das Tagesgeldkonto nicht geht.

Registriertes Community-MitgliedUschi am 12.10.2026

Das ganze geht aber für einen Neukunden nicht ohne das Girokonto und das bleibt nur gebührenfrei, wenn dort monatlich 700,- € eingezahlt werden. Weiß jemand, wie hoch die Girokontogebühren pro Monat sind, wenn man nicht monatlich 700 € einzahlt?

Registriertes Community-MitgliedFuxx am 12.10.2026

4,50 Euro.
Aber ist doch eigentlich (fast) egal. Buch dir doch an Tag 1 700 Euro drauf und an Tag 2 wieder 700 Euro weg, als monatlicher Dauerauftrag. Bisschen Kreislauf schadet doch nicht :-)

Registriertes Community-MitgliedAnleger8 am 12.10.2026

> Bisschen Kreislauf schadet doch nicht :-)

Mach ich bei der DKB mit 2 Konten seit Jahren. Is albern, aber sie wollen es so...
Außerdem war man damals die ersten 3 Monate immer Aktionskunde. Wenn das immer noch so ist, muß man nur 1 oder 2 Monate diesen Zirkus machen...

Star der CommunityHans-Jürgen am 12.10.2026

@ all
Auf meine Anfrage per Kontaktformuler, wie es sich mit Ein- und Auszahlungen nach der Einzahlungsphase verhält, habe ich bisher von der DKB noch keine Rückmeldung erhalten.
Eben hat aber ein Nutzer von mydealz dort folgende Antwort der DKB gepostet:
"Für die Ermittlung der Veränderung des Gesamtguthabens vergleichen wir die Tagesendsalden aller Ihrer Konten und Depots bei der DKB an zwei Stichtagen: dem 05. Oktober und dem 20. Oktober 2026. Dabei werden die Gesamtbeträge auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie der Depotbestand des/der DKB-Broker (auf Basis der Einstandskurse der Wertpapiere) berücksichtigt.

Für das „Neugeld“ (maximal 100.000 Euro) erhalten Sie den Aktionszinssatz vom 01.11.2026 bis 28.02.2027. Dies gilt allerdings nur für Beträge, die auch auf dem Tagesgeldkonto verbleiben.

Bei Auszahlungen vom Tagesgeldkonto in der Aktionszinsphase greifen Sie immer – sofern vorhanden – zuerst auf das Geld zu, für das der Standardzinssatz gilt. Erst wenn dieser Betrag aufgebraucht ist, wird das „Neugeld“ verwendet.

[...]

Dies bedeutet, wenn Sie aus- und dann wieder einzahlen, wird immer der Betrag, den Sie sich für die Phase der Höherverzinsung freigeschaltet haben (wie in diesem Beispiel 10.000 Euro), entsprechend wieder aufgefüllt und mit 4 % p. a. verzinst. Guthaben, die über 10.000 Euro hinausgehen, werden zum Standardzinssatz verzinst."

Damit würde ich davon ausgehen, dass der am 21.10.2026 festgestellte Betrag für den Aktionszins ab dem 01.11.2026 als Höchstbetrag anzusehen ist, innerhalb dessen man Ein- und Auszahlungen flexibel vornehmen kann, ohne den Anspruch auf den Aktionszins zu verlieren.
Sofern bzw. sobald ich auch eine Antwort von der DKB erhalte, werde ich berichten.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedConrad am 13.10.2026

Zur Frage, welcher Zinssatz nach Aus- und Einzahlungen im Aktionszinszeitraum ab 01.11. gilt, hat die KI der DKB folgende Antworten gegeben, die sich NICHT mit dem mydealz-Zitat von Hans-Jürgen decken:

"Wichtig für Auszahlungen und erneute Einzahlungen:
Auszahlungen (Geld runter vom Tagesgeld): Den Aktionszins bekommst du nur, wenn der ermittelte Neugeld-Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt. Wenn du zwischendurch Geld abziehst, wird entsprechend weniger (oder ggf. gar nicht mehr) mit 4 % verzinst, weil der Betrag nicht mehr „verbleibt“.
Erneute Einzahlungen: Eine spätere Einzahlung stellt den Aktionszins nicht automatisch wieder her – entscheidend ist, dass das qualifizierende Neugeld im Aktionszeitraum eingezahlt wurde und während der Aktionszinsphase auf dem Tagesgeld liegt.
...
Was heißt das für Einzahlungen während der Aktionszinsphase (01.11.–28.02.)?
1) Einzahlung in der Aktionszinsphase vom Girokonto (intern)
Wenn die Einzahlung erst nach dem 20.10.2026 erfolgt: Sie erhöht nicht mehr den für die Aktion maßgeblichen „Neugeld“-Betrag.
Diese Einzahlung wird dann zum Standardzinssatz deines Tagesgeldkontos verzinst (nicht mit 4 % aus der Aktion).

2) Einzahlung in der Aktionszinsphase von einer anderen Bank (extern)
Auch hier gilt: Geldeingänge nach dem 20.10.2026 zählen nicht mehr für die Aktion.
Damit bekommst du dafür nicht automatisch den 4 %-Aktionszins, sondern den Standardzinssatz.

3) Wenn du zwischendurch Geld auszahlen lässt und später wieder einzahlst
Der Aktionszins gilt „nur, wenn der Betrag auch auf dem Tagesgeldkonto verbleibt“. Praktisch heißt das: Für Zeiträume/ Tage, in denen das (aktionsrelevante) Geld nicht auf dem Tagesgeld liegt, gibt es dafür auch keinen Aktionszins. Eine spätere „Wiedereinzahlung“ in der Aktionszinsphase stellt den 4 %-Aktionszins für diesen Betrag nicht automatisch wieder her, wenn sie nicht Teil des ursprünglich (am 21.10.) ermittelten „Neugelds“ ist bzw. der Betrag zwischenzeitlich eben nicht „verblieben“ ist."

Mein Frage an die KI: "Als Neugeld bis 20.10.2026 eingezahlt: 30000 €. Am 15.11. 10000 € vom Tagesgeld ausgezahlt. Am 20.11. 5000 € auf das Tagesgeld eingezahlt. Wie wird das Guthaben von 25000 € ab dem 20.11. verzinst?"

Antwort der KI:
"Aus deinen Angaben ergeben sich ab 20.11. zwei „Töpfe“ auf demselben Tagesgeldkonto:
Aktionszins (4 % p. a.)
Dein für die Aktion ermitteltes „Neugeld“ war 30.000 €.
Durch die Auszahlung von 10.000 € am 15.11. „verbleiben“ davon nur noch 20.000 € auf dem Tagesgeld.
Damit gilt: Ab 15.11. werden (nur noch) 20.000 € mit 4 % p. a. verzinst – solange diese 20.000 € auf dem Tagesgeldkonto bleiben.

Standardzins (aktueller Tagesgeldzins deines Kontos: 1,00 % p. a.)
Die Einzahlung von 5.000 € am 20.11. liegt außerhalb des Einzahlungszeitraums (06.10.–20.10.). Sie zählt daher nicht mehr als aktionsrelevantes „Neugeld“.
Diese 5.000 € werden ab 20.11. mit dem Standardzinssatz (bei dir 1,00 % p. a.) verzinst.

Ergebnis für „25.000 € ab dem 20.11.“
20.000 € davon: 4 % p. a. (Aktionszins)
5.000 € davon: 1,00 % p. a. (Standardzins)"

Registriertes Community-MitgliedConrad am 13.10.2026

Zur Frage, ob es für den Aktionszinssatz schädlich ist, wenn zwischen dem 21.10. und 31.10. Aus- und Einzahlungen vom/aufs Tagesgeld erfolgen, hat die KI der DKB folgende Antworten gegeben:

KI:
"Für den Aktionszins selbst (4 % p. a. für 01.11.2026–28.02.2027) ist das in deinem Beispiel nicht schädlich, wenn der Betrag spätestens zum Start des Aktionszins-Zeitraums wieder auf dem Tagesgeld liegt – also am 31.10. wieder eingezahlt ist und dann während der Aktion auch dort bleibt.

Warum:
Das „Neugeld“ für die Aktion wird nach dem Einzahlungszeitraum 06.10.–20.10.2026 ermittelt (bei uns ist dafür der 21.10.2026 genannt). Was du nach dem 20.10. machst, ändert diesen ermittelten Neugeld-Betrag nicht mehr.
Der Aktionszins wird dann auf diesen Betrag nur gezahlt, solange er auf dem Tagesgeldkonto verbleibt – relevant ist also vor allem die Zeit ab 01.11.

Heißt konkret für dein Szenario:
Abheben nach dem 20.10. und Wieder-Einzahlen am 31.10.: Du bist zum 01.11. wieder „voll“ investiert auf dem Tagesgeld → der Aktionszins kann ab 01.11. wieder auf den entsprechenden Betrag laufen.
Würdest du dagegen während 01.11.–28.02. Geld runternehmen (und es ist nicht mehr vollständig „verblieben“), dann würde für diese Zeit nur der verbleibende Teil den Aktionszins bekommen.

Wenn du willst, sag mir kurz, von wann bis wann du das Geld (nach dem 20.10.) abheben würdest – dann kann ich es dir für den Zeitraum ab 01.11. ganz konkret einordnen."

Ich:
Das Geld würde ich am 21.10. abheben und am 31.10. wieder auf das Tagesgeld einzahlen.

KI:
"Das ist für den Aktionszins (4 % p. a. vom 01.11.2026 bis 28.02.2027) grundsätzlich nicht schädlich, wenn der Betrag am 31.10. wieder auf deinem Tagesgeld ist (damit er ab 01.11. „verbleibt“).

Wichtig ist dabei die Logik der Aktion:
Das „Neugeld“ wird für den Einzahlungszeitraum 06.10.–20.10. ermittelt (bei uns ist dafür der 21.10. genannt).
Der Aktionszins läuft erst ab 01.11. – und zwar nur auf den Teil, der dann auf dem Tagesgeldkonto verbleibt.

Was deine Bewegung konkret bedeutet:
21.10. bis 31.10.: In dieser Zeit bist du (teilweise) nicht im Tagesgeld investiert. Das betrifft nur die Verzinsung in diesem Zeitraum (also vor Aktionszinsstart).
Ab 01.11.: Wenn der Betrag am 31.10. wieder eingezahlt ist und dann dort bleibt, kann er ab 01.11. wieder mit 4 % p. a. verzinst werden (bis max. zum für dich ermittelten „Neugeld“-Betrag und max. 100.000 €).

Achte praktisch darauf, dass die Gutschrift wirklich am 31.10. auf dem Tagesgeld ankommt (nicht erst am 01.11.), damit er ab dem ersten Tag des Aktionszeitraums wieder „verbleibt“."

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 13.10.2026

@Conrad: Es sollte hoffentlich jedem klar sein, aber ich wäre bei diesen Aussagen der KI sehr vorsichtig. Sehr wahrscheinlich hat die KI auch nur Zugriff auf dieselben Aktionsbedingungstexte, die viele Nutzer hier schon selbst studiert haben. Alles was über diese Texte hinausgeht, ist wahrscheinlich "Interpretation" der KI, und die kann natürlich falsch sein.

Star der CommunityHans-Jürgen am 13.10.2026

@ Conrad
Ich hatte die KI der DKB ja auch schon einmal befragt und die "unbrauchbaren" Antworten in meinem vorangegangenen Kommentar vom 06.10.2026 mitgeteilt.
Mit E-Mail vom 07.10.2026 (an info@dkb.de) habe ich dann versucht, einen menschlichen Kundensupport zu erreichen. Als Rückmeldung bekam ich umgehend, dass ich die Fragen aus der E-Mail kopieren soll und an den KI-Support richten soll. Da das ja schon einmal fruchtlos verlaufen war, habe ich mich dann im Online-Banking per Kontaktformular an den Kundensupport gewandt und den Text meiner E-Mail mit den Fragen als pdf beigefügt. Die Anfrage wurde mir dann zeitnah bestätigt und mitgeteilt, dass man mir so schnell wie möglich eine Antwort zukommen lassen werde. Darauf warte ich bis heute.
In Deinen beiden Kommentaren berichtest Du über Informationen, die Du von der KI erhalten hast. Der von mir gestern aus mydealz herausgezogene Text war eine Antwort der DKB (eines Menschen), die der Nutzer erhalten haben soll. Wem würdest Du mehr glauben?
Ich setze jedenfalls darauf, dass ich noch eine konkrete Antwort von der DKB erhalte. Solange werde ich nach dem 20.10.2026 keinesfalls Geld vom Tagesgeldkonto abziehen, um die Verzinsung mit 4,00% auf jeden Fall nicht zu gefährden.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 13.10.2026 um 14:01 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedSparfuxx am 13.10.2026

Wenn der DKB daran liegen würde, die Tagesgeld-Aktionsbedingungen für jeden Interessenten verständlich und mit Beispielen zu erklären, dann könnte sie das jederzeit und mit Hilfe von KI-Tools schnell umsetzen.

Meine Frage an die DKB-KI: "Man könnte in die Aktionsbedingungen auch anschauliche Beispiele einarbeiten - oder?"
KI Antwort: "Ja, das wäre grundsätzlich möglich – und ich verstehe total, warum du dir das wünschst. Gerade bei „Neugeld“-Aktionen wären konkrete Rechenbeispiele (z. B. Einzahlung im Aktionszeitraum, Teilauszahlung im November, Wiedereinzahlung im November) deutlich anschaulicher als reine Regeltexte."
Weshalb die DKB das dann nicht umsetzt, kann die KI "nicht seriös" beantworten. ;-))

Spekulationen (!) von mir: 
Die ständigen Diskussionen in den Foren, gerade auch über die interpretationsbedürftigen Bedingungen, trägt dazu bei, dass die Bekanntheit des Angebots steigt = kostengünstige PR/Werbung. Natürlich nimmt man so auch den ein oder anderen verärgerten Interessenten/Kunden in Kauf.
Mein Eindruck ist zudem, dass eine Art "latente Verunsicherung" dafür sorgt, dass zunächst möglichst viel Geld eingezahlt und so lange wie möglich für 1 %angelegt wird und später für 4 % angelegt bleibt.

Registriertes Community-MitgliedConrad am 13.10.2026

@Sebastian2
@Hans-Jürgen
Dass die Bedingungen der Bank Platz für Interpretation (und Spekulation) lassen, sehen wir wohl ähnlich.
Ob eine Auskunft nun von einem Mitarbeiter oder von einer KI kommt: für das konkrete Problem weiß ich in beiden Fällen nicht, auf welchen Hintergrundinformationen die Auskünfte beruhen. Beide Stellen können auf Fakten beruhende Auskünfte geben - oder eben auch das Blaue vom Himmel halluzinieren.
Beide Stellen sind aber die offizielle Auskunft der Bank, der ich erst einmal Glauben schenken muss. Die Auskünfte bekomme ich entweder schriftlich oder kann sie hoffentlich per Ausdruck/Screenshot dokumentieren. Spannend wird es, wenn sich die Auskünfte unterscheiden. Dann kann sich der Kunde die für ihn günstigere Auskunft aussuchen ...

Star der CommunityHans-Jürgen am 13.10.2026

@ Conrad
Deine Meinung über KI-Informationen teile ich auf keinen Fall. Wenn man z. B. die google KI nutzt, dann wird man nach jeder Antwort darauf hingewiesen, dass KI-Antworten Fehler enthalten können. Wenn man den telefonischen Kundenservice der Banken (häufig wohl irgendwelche Callcenter) nutzt, dann konnte man hier ja auch schon oft genug über deren "Inkompetenz" lesen.
Wenn ich aber das Kontaktformular in meinem Online-Banking nutze und daraufhin eine Antwort auf meine Fragen per E-Mail vom Kundenservice erhalte, dann sehe ich diese bei der Auslegung von Konditionen wie z.B. hier bei der Neugeldaktion der DKB schon als verbindlicher an. Ob man sich darauf im Streitfall wirklich berufen könnte und Recht bekäme, kann ich natürlich auch nicht beurteilen.
Um meine Meinung zu belegen, habe ich dann gerade der KI der DKB folgende Frage gestellt:
Ist eine Antwort auf eine Frage in Bezug auf die Neugeldaktion beim Tagesgeld, die ich vom KI Support erhalte, verbindlich für die Bank und kann ich mich darauf bei Meinungsverschiedenheiten berufen?
KI Antwort:
Nein – eine Antwort, die du vom KI Support zur Neugeldaktion beim Tagesgeld erhältst, ist nicht verbindlich für uns. Der KI Support dient zur Orientierung und Unterstützung, seine Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.
Wenn es bei der Neugeldaktion zu Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten kommt, sind für die Beurteilung vor allem die Aktionsbedingungen maßgeblich (die findest du auf der Aktionsseite verlinkt).
Wenn du zu deinem konkreten Fall eine Klärung mit uns brauchst, kannst du uns über das Kontaktformular schreiben – den Button dazu habe ich dir hier eingeblendet. ...
Damit sollten wir diese nicht zielführende Diskussion aber jetzt beenden, da nur die DKB selbst zur abschließenden Klärung beitragen kann.
VG Hans-Jürgen

Anonymer Posterooocp (Gast) am 14.10.2026

Ja, und das Geld muss von der anderen Bank direkt auf das Tagesgeldkonto gehen und nicht von deinem Girokonto kommen. Das Tagesgeldkonto kann aber keine Empfängerprüfung und Echtzeit geht auch nicht.

Registriertes Community-MitgliedAnleger8 am 14.10.2026

> Ja, und das Geld muss von der anderen Bank direkt auf das Tagesgeldkonto gehen und nicht von deinem Girokonto kommen.

Nö. Das Geld muß von extern kommen, kann aber auch übers DKB-GK aufs TG-Konto gehen, sofern das GK das zum TG-Konto hinterlegte Referenzkonto ist. Da zum GK normalerweise EÜ geht und Buchungen innerhalb der DKB sofort erfolgen, kann man damit quasi EÜ aufs TG emulieren.

Star der CommunityHans-Jürgen am 14.10.2026

@ ooocp
Deine Ausführungen treffen teilweise nicht zu!
Wie ich schon in meinem vorangegangenen Kommentar vom 07.10.2026 (vgl. https://www.kritische-anleger.de/dkb/tagesgeld/dkb-tagesgeld-mit-4-prozent-p-a-fuer-4-monate-neugeld-aktion-10-2026/#Beitrag_44038) ausgeführt habe, ist es zwar richtig, dass die Empfängerüberprüfung, die bei Tagesgeldkonten ja auch nicht verpflichtend ist, nicht funktioniert.
Die Einzahlung als Echtzeitüberweisung auf das Tagesgeldkonto ist aber sowohl vom Girokonto der DKB als auch von externen Girokonten völlig problemlos. Das konnte ich heute erneut feststellen. Sofern es bei Dir nicht funktioniert, dann kann das nur an der absendenden Bank liegen.
Und auch ausgehende Zahlungen vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto der DKB als Referenzkonto können in Echtzeit vorgenommen werden, sodass man das Geld dann vom Girokonto auch wieder direkt als Echtzeitüberweisung weiterüberweisen kann. Auch dieses habe ich bei meinem früheren Tagesgeldkonto bei der DKB schon erfolgreich abgewickelt.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedNobro am 15.10.2026

Nö nö. Laut DKB Homepage Zitat: „Als „Neugeld“ gilt Guthaben, das im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 20. Oktober 2026 von einem externen Konto – also einem Konto, das nicht bei der DKB AG geführt wird – auf das Tagesgeldkonto überwiesen oder eingezahlt wurde….“ Plus Einschränkungen bezüglich allen anderen Gelds auf DKB Konten.
Es muss also direkt auf das Tagesgeldkonto überwiesen werden (was dann auch noch detailreich erklärt wird) und sowas unterstützt kein anders Tagesgeldkoto, auf dem man sein Geld gerade hat. Das geht eigentlich immer nur aufs Referenzkonto. Für Zinshopper mit Giro/Referenzkonto bei der DKB also ungeeignet! Man braucht ein Giro bei einer anderen Bank.

Dieser Post wurde am 15.10.2026 um 20:31 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 15.10.2026

@Nobro: In den Aktionsbedingungen heißt es wortwörtlich:
"Falls eine direkte Einzahlung oder Überweisung von extern auf das Tagesgeldkonto nicht möglich ist, kann sie auch mit Umweg über das DKB-Girokonto (hinterlegtes Referenzkonto zum DKB-Tagesgeldkonto) erfolgen. Der von extern eingehende Betrag muss bis spätestens 20. Oktober 2026 auf dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben worden sein."

Es gibt dazu auch eine eigene Frage unter "Häufige Fragen", die das erklärt.

Dieser Post wurde am 15.10.2026 um 21:18 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMW17 am 18.10.2026

Sorry, Leute, aber eure Behauptung über ca. 3,7% Zinseffekt ist falsch.
Ihr trickst euch doch selber aus !
Ihr könnt sowohl heute, während des Einzahlungszeitraums, als auch später, nach 20.10 oder nach 1.11, über jede Summe auf TG verfügen und von da abziehen.
Es gibt aber nur 2 Stichtage: 05.10 und 20.10. Und Differenz auf alle DKB Kontos am beiden Tagen, bis max. 100K, wird zwischen 1.11 und 28.02.27 mit 4% auf TG verzins.
Mehr ist in der Aktion nichts ! Alles andere habt ihr selbst ausgedacht!
Selbstverständlich, werden nur die TÄGLICHE Restguthaben auf TG verzins, da ändert sich mit der Aktion doch gar nix -"Die Berechnung der Zinsen erfolgt taggenau auf den Tagesendsaldo". Ob während 1% Phase- bis 5.10., von 5.10-20.10., von 20.10-1.11. - oder auch später während 4% Phase 1.11-28.02.27 - ihr könnt jederzeit vom TG zurücküberweisen.
Die am 20.10 für die Aktion ermittelte Summe wird damit überhaupt nicht gefährdet.
Um max. Zinseffekt von 4% zu erreichen, muss nur ab 1.11 das gleiche Neugeld auf TG wieder liegen, wie am 20.10.

Dieser Post wurde am 18.10.2026 um 13:28 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 19.10.2026

@ all
Ich habe, nachdem ich vom KI Support der DKB hierauf keine zufriedenstellenden Antworten erhalten habe, folgende Fragen am 07.10.2026 über das Kontaktformular im Online-Banking an den Kundenservice weitergeleitet:

1) Wenn ich bis zum 20.10.2026 Neugeld in Höhe von 100.000 € ordnungsgemäß auf das Tagesgeldkonto eingezahlt habe, kann ich dieses dann für die Zeit vom 21.10.2026 bis zum 31.10.2026 wieder abziehen, ohne dass dieses negative Folgen hätte?
2) Kann ich, wenn ich am 01.11.2026 die 100.000 € Neugeld auf dem Konto habe, vorübergehend Geld abziehen und den Betrag anschließend wieder auf 100.000 € auffüllen, sodass ab dem Zeitpunkt der Wiederauffüllung wieder die vollen 100.000 € mit dem Aktionszins von 4,00% verzinst werden?
3) Werden die Zinsen, die zum 31.12.2026 gezahlt werden, anschließend mit 4,00% oder mit 1,00% weiter verzinst?

Heute habe ich jetzt per E-Mail von der DKB folgende Rückmeldung erhalten:

"Guten Abend ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserer Tagesgeldaktion. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Rückmeldung. Aktuell erreichen uns deutlich mehr Anfragen als üblich, sodass die Bearbeitung leider etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Der zum Ende des Einzahlungszeitraums ermittelte Neugeldbetrag stellt den maximal möglichen Betrag dar, der während des Aktionszeitraums mit 4,0 % p. a. verzinst werden kann. Die tatsächliche Verzinsung erfolgt dabei taggenau auf Basis des jeweiligen Tagesendsaldos.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1. Verfügung zwischen dem 21. und 31. Oktober 2026

Nach dem für die Neugeldermittlung maßgeblichen Stichtag können Sie weiterhin über Ihr Guthaben verfügen. Eine Auszahlung zwischen dem 21. und 31. Oktober 2026 verändert den zuvor ermittelten maximalen Neugeldbetrag nicht.
Für die Verzinsung ab dem 1. November 2026 ist dann der tatsächlich auf Ihrem Tagesgeldkonto vorhandene Tagesendsaldo maßgeblich.

2. Ein- und Auszahlungen während des Aktionszeitraums

Auch während des Aktionszeitraums vom 1. November 2026 bis zum 28. Februar 2027 können Sie jederzeit über Ihr Guthaben verfügen.
Reduziert sich Ihr aktionsberechtigtes Guthaben beispielsweise durch eine Auszahlung, wird für diesen Zeitraum entsprechend nur der verbleibende Betrag mit 4,0 % p. a. verzinst. Füllen Sie das Guthaben später wieder auf, kann der aufgefüllte Betrag ab diesem Zeitpunkt wieder mit dem Aktionszins berücksichtigt werden – maximal jedoch bis zur Höhe des zuvor für Sie ermittelten Neugeldbetrags.
Befindet sich auf dem Tagesgeldkonto zusätzlich Guthaben, das mit dem Standardzinssatz verzinst wird, wird bei einer Auszahlung zunächst dieser niedriger verzinste Betrag aufgebraucht.

3. Zinsgutschrift zum 31. Dezember 2026

Die Zinsgutschrift erhöht zwar das Guthaben auf Ihrem Tagesgeldkonto, jedoch nicht den zuvor ermittelten maximalen Neugeldbetrag. Soweit das Guthaben dadurch den für die Aktion ermittelten Betrag übersteigt, wird dieser zusätzliche Betrag mit dem jeweils gültigen Standardzinssatz verzinst.

Zusammengefasst ist Ihre Annahme somit richtig: Der für die Aktion ermittelte Neugeldbetrag bildet den Höchstbetrag für die Aktionsverzinsung. Innerhalb dieses Rahmens können Sie während des Aktionszeitraums flexibel über Ihr Guthaben verfügen. Die Verzinsung richtet sich taggenau nach dem jeweils vorhandenen Guthaben.
..."

Damit wurden für mich jetzt - auf den letzten Drücker - alle Unklarheiten beseitigt. Es wäre natürlich wünschenswert, dass dieses künftig auch so klar in den Aktionsbedingungen zum Ausdruck gebracht werden würde. Dann würde man sich sicherlich auch viele Nachfragen ersparen.

Ich werde dann morgen, wenn der Einzahlungszeitraum nicht verlängert wird, den von mir vorgesehenen Anlagebetrag per Echtzeitüberweisungen auf das Tagesgeldkonto bei der DKB überweisen.

VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 19.10.2026 um 22:24 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedJavelin am 20.10.2026

Soweit ich sehe ist nicht eindeutig geklärt, ob das am ersten Stichtag 05.10. ermittelte Guthaben während der Sonderzinsperiode ständig übertroffen werden muss, um die 4% überhaupt zu erhalten. Muss "Neugeld" im Sinne der DKB also einzig und allein am zweiten Stichtag 20.10. vorhanden sein, oder außerdem auch ständig während der vier Zinsmonate Nov-Feb?

Im Detail:
Zur Berechnung des Neugelds wird für die beiden Stichtage 05.10. und 20.10 der Kontostand des Tagesgeldkontos verglichen, und zusätzlich auch der Gesamtkontostand aller Konten. Ein am 05.10. bestehendes Guthaben auf irgendeinem Konto (egal ob Giro- oder Tagesgeld) ist also für die Neugeldberechnung "schädlich". Denn am 20.10. muss nicht nur x€ neues Geld auf dem Tagesgeldkonto liegen, sondern als zusätzliche Bedingung muss auch der Gesamtkontostand aller Konten vom 05.10. um diese x€ übertroffen werden.

Wie ist es aber ab dem 01.11.? Wenn dir am 20.10. von der DKB z.B. 50.000€ Netto-Neugeld bestätigt wurden - bekommst du dann ab Nov auf deinem Tagesgeld 4% für maximal 50.000€ (1% für den Rest), und zwar ganz egal, ob dein Tagesgeld-Kontostand und auch dein Gesamtkontostand jetzt immer noch höher sind als am Stichtag 05.10.?

Registriertes Community-MitgliedPetra am 20.10.2026

Ich habe heute Nacht Neugeld auf das DKB Girokonto überwiesen. Leider ist es aktuell nicht möglich, das Überweisungslimit der DKB hochzusetzen, so dass ich keinen Übertrag auf das Tagesgeld vornehmen kann. Ich habe ein Ticket aufgemacht, ich versuche es heute weiter. Hat noch jemand dieses Problem?

Registriertes Community-MitgliedHex am 20.10.2026

Wo kann man bei der DKB ein Ticket aufmachen? Im Moment kriegt die DKB (schlimmer als je) nicht einmal hin einen Betrag von 100€ fristgerecht nach einem Bank Arbeitstag rauszulassen, schon garnicht übers WE. EchtzeitÜ geht garnicht und dass das ÜLimit nicht anpassbar ist wundert mich auch nicht. Diese Bank arbeitet sichtbar nur von Di morgen bis Do abend und das komische Tagesgeld mit 4 Prozent ist eine pure Selbstüberschätzung, die so laufen wird wie die vergleichbare Postbank Aktion, nämlich bei den meisten Kunden garnicht. Beschwerden bei der Bafin verlaufen im Sand, keine Ahnung was da bei dieser Bank los ist, aber als Referenzbank ist sie eh völlig ungeeignet und Tagesgeld mit Bedingungen geht ganz absehbar auch nicht. Ich habe in einem anderen DKB Thread schon dringend gewarnt. Aktuell warte ich immer noch auf eine 50T Überweisung von So morgen zur Consors

Dieser Post wurde am 20.10.2026 um 07:22 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 20.10.2026

@ Javelin
Wenn bei Dir - wie beispielhaft angegeben - nach der Einzahlungphase ein Neugeldbetrag von 50.000 € bestätigt wird, dann erhältst Du ab dem 01.11.2026 für max. diesen Betrag auf dem Tagesgeldkonto den Zins in Höhe von 4,00%. Dieses ist unabhängig davon, ob Du das am 05.10.2026 auf dem Girokonto oder dem Tagesgeldkonto ggf. vorhandene "Altgeld" nach dem 20.10.2026 von diesen Konten abziehst.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-Mitgliedfire-now am 20.10.2026

@Hans-Jürgen
Was meinst du mit "Wenn nach der Einzahlungsphase eine Neugeldbetrag bestätigt wird"? Bekommt man von der DKB hierüber eine individuelle Bestätigung?

Star der CommunityHans-Jürgen am 20.10.2026

@ fire-now
Nach meinem Kenntnisstand soll der Neugeldbetrag, für den der Aktionszins gilt, im Online-Banking bestätigend hinterlegt werden.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedFuxx am 20.10.2026

@Hex: Bei mir gingen 5-stellige hohe Beträge problemlos per Sofortüberweisung. Sowohl von Extern zur DKB als auch DKB intern dann vom Girokonto zum Tagesgeld. Hatte bisher noch nie Probleme und habe in den letzten Monaten oft große Beträge umgebucht.

Registriertes Community-MitgliedGF am 20.10.2026

Ging bei mir heute auch, allerdings nur bis zum eingestellten Limit von 80.000. Dieser lässt sich aktuell nicht erhöhen, hänge deswegen immer noch in der Warteschleife.

Registriertes Community-MitgliedPetra am 20.10.2026

Mein Überweisungslimit lässt sich nach wie vor nicht erhöhen, somit ist keine Überweisung vom DKB Girokonto auf das DKB Tagesgeldkonto aktuell möglich.

Registriertes Community-MitgliedFuxx am 20.10.2026

Da scheints generell zu hängen - ich wollte mal zum testen mein Überweisungslimit senken (derzeit ohne Limit) - geht auch nicht, ich kann es zwar speichern, aber es wird nicht angenommen :)

Registriertes Community-MitgliedGF am 20.10.2026

Das Problem sei bei der Bank bekannt und es werde daran gearbeitet. Man geht davon aus, dass es heute noch funktioniert.

Ich bin seit knapp 20 Jahren Kunde dort, so unfreundlich habe ich die Mitarbeiter noch nie erlebt.

Registriertes Community-MitgliedJavelin am 20.10.2026

@Hans-Jürgen

Der DKB-Kundendienst hat mir schriftlich bestätigt:

"Die Anzeige der Konditionen wird am 01.11.2026 automatisch im Web-Banking umgestellt. Der höherverzinste Betrag wird dann in den Kontodetails Ihres Tagesgeldkontos angezeigt. Damit Sie die Informationen auch in der DKB-App einsehen können, aktualisieren Sie diese im App Store / Google Play Store bitte auf die neueste Version."

Registriertes Community-MitgliedPetra am 20.10.2026

Gerade eben wurde die Störung behoben, ich konnte nun das Überweisungslimit erhöhen und den Übertrag der gewünschten Summe vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto vornehmen.

Anonymer Posterjogihoef (Gast) am 20.10.2026

@Petra:
Da haben wir dasselbe Problem: Ü-Limit (5000€) lässt sich nicht ändern.
Aber auch diese 5000€ werden nicht aufs Tagesgeldkonto überwiesen ("es ist ein Fehler aufgetreten").
Von der KI verratener Trick: Im Tagesgeldkonto "Einzahlen" verwenden. Das hat bei uns erst mal geklappt ("wurde angenommen"). Allerdings wird der transferierte Betrag weiterhin auf dem Girokonto angezeigt; TG-Konto ist leer.
Parallel bekommen wir diese Email:

"Ihre Überweisung (Termin-/Dauerauftrag) vom 20.10.2026, 09:47 Uhr in Höhe von 90.000,00 EUR an ********28 von Ihrem Konto ********15 wurde von unserem Betrugspräventionssystem angehalten.

Sie haben den Auftrag erteilt?

Dann müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir führen den Auftrag automatisch aus.

Sie haben den Auftrag nicht selbst veranlasst?

Antworten Sie uns bitte unverzüglich nach Erhalt dieser E-Mail ausschließlich über den "Antworten"-Button in Ihrem E-Mail-Programm, damit Ihre Rückmeldung korrekt zugeordnet werden kann.

Wichtig! Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Wir akzeptieren ausschließlich Rückmeldungen von der bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse.
Damit wir Ihre Rückmeldung korrekt zuordnen können, muss der gesamte Text unserer ursprünglichen Nachricht in Ihrer Antwort enthalten sein.
Es handelt sich hierbei um einen Betrugspräventionsprozess.
Wir beantworten im Rahmen dieses Prozesses keine Auskünfte oder Rückfragen zu anderen Themen. Bitte verwenden Sie hierfür unser Kontaktformular auf unserer Website.
So geht es weiter

Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie die genannte Überweisung nicht selbst vorgenommen haben, werden wir aus Sicherheitsgründen umgehend:

Ihren Banking-Zugang sowie Ihre Karte(n) sperren,
Ihnen neue Zugangsdaten postalisch (innerhalb von ca. 7 Bankarbeitstagen) sowie
weitere Informationen per E-Mail zusenden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine reine Stornierung der Zahlung grundsätzlich nicht möglich ist. Weitere Informationen finden Sie in unseren Bedingungen für den Überweisungsverkehr sowie im "Preis- und Leistungsverzeichnis - Konten".

Ihre Sicherheit hat stets unsere höchste Priorität.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.".


Also "Wir führen den Auftrag automatisch aus."; die Frage ist nur wann.
Echtzeit-Überweisung wurde abgelehnt, also als Standard-Überweisung beantragt, was ja zu/von Tagesgeldkonto bisher immer sofort ausgeführt wurde.
Vermutlich wird dieses Mal NICHT heute überwiesen, so das die 4% futsch sind ...

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 20.10.2026

@jogihoef (Gast): Du kannst versuchen, mit der DKB Kontakt aufzunehmen und aktiv zu bestätigen, dass die Überweisung ausgeführt werden soll.

In meiner Erfahrung kommen Standard-Überweisungen (nicht Echtzeit) von der DKB allerdings nie taggleich auf dem Zielkonto an, auch nicht wenn sie früh morgens angewiesen werden.
Ob das mit internen Standardüberweisungen zum eigenen Tagesgeldkonto anders ist, weiß ich nicht.
Wenn die 90.000 € also nicht als Echtzeit-Terminüberweisung angewiesen war, wäre der rechtzeitige Eingang fragwürdig, egal wann die Betrugspräventionssperre "ausläuft".

Star der CommunityHans-Jürgen am 20.10.2026

Da das Aktionsangebot beim Tagesgeld bereits von der Homepage heruntergenommen wurde, ist wohl nicht damit zu rechnen, dass die Einzahlungsphase auch bei dieser Aktion noch verlängert wird.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedLarsLarsen am 20.10.2026

Gab wohl genug Interessenten

Star der CommunityHans-Jürgen am 20.10.2026

@ all
Ich habe mit meinem Kommentar von gestern Abend über die Antwort eines Mitarbeiters der DKB auf meine Fragen berichtet, indem ich den Text unverändert - abgesehen von der Herausnahme meines Namens - wiedergegeben habe. Ich halte die Informationen für absolut zutreffend und sehe keinen Grund, daran zu zweifeln. Dennoch muss natürlich jeder für sich entscheiden, wie er diese Informationen beurteilt.
Ich habe heute meinen Anlagebetrag abschließend aufgestockt und werde diesen auch morgen nicht wieder abziehen, obwohl man dann für 10 Tage ggf. noch einen Zinsgewinn über eine anderweitige Anlage erzielen könnte. Auf diese vielleicht ca. 40 € verzichte ich, da man bei der DKB ja leider zu häufig liest, dass Überweisungen in der Geldwäscheprävention landen können und dann ggf. hängen bleiben bzw. mit Verzögerung weitergeleitet werden. Mir ist dieses aber bisher noch nie passiert. Ich werde mein Geld bei der DKB als "Festgeld" dort belassen und dann am Jahresende/-anfang nur die Zinsen abziehen, da diese dann ja nur mit zz. 1,00% weiter verzinst würden.
Sinn dieser Information soll aber auch sein, dass ich euch darüber informieren möchte, dass mein gestriger Kommentar auch von einem User auf mydealz gepostet wurde und dort abstruse Kommentare der besser Wissenden ausgelöst hat.
Zitat eines Nutzers:
" Ich habe die DKB mal geschrieben. Die KI von der DKB behauptet exakt das Gegenteil und ich lese die Bedingungen auch anders. Ist mir egal, was Hans-Jürgen gesagt bekommen hat, falls das nicht eh erfunden war. Es gilt ja vertraglich sowieso nicht für mich."
Abgesehen vom letzten Satz, der sicherlich zutrifft, mag jeder selbst entscheiden, was man von der Meinung dieses Nutzers halten mag.
Das ist nur ein Beispiel und soll selbstverständlich nicht die Nutzer/innen von mydealz im Allgemeinen diskreditieren, die sich bemühen auch dort sachlich zu argumentieren.
Wie vorstehend schon ausgeführt, muss jeder selbst entscheiden, wie er konkret mit Ein- und Auszahlungen auf dem Tagesgeldkonto umgeht.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 20.10.2026 um 22:54 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedAnleger8 am 21.10.2026

@Hans-Jürgen: An dieser Stelle mal ein Danke für Ihre vielen wertvollen Infos. Und ich werde es genauso machen und die Kohle nicht wieder für die paar Tage abziehen - und zwar u. a. auch wegen des erratischen Verhaltens der DKB bei Überweisungen. Ich meine zwar, das mittlerweile ganz gut im Griff zu haben, aber niemand weiß, was sich der ganze KI-Mist als Nächstes ausdenkt. Dazu kommt eben auch die Gefahr, daß es mal wieder zu so Ausfällen kommt wie gestern bei der ING.

Dieser Post wurde am 21.10.2026 um 17:07 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJojo am 21.10.2026

Wurde evtl schon beantwortet, aber trotzdem mal die Frage, ob der zur Aktion zählende Betrag (erst) ab dem 1.11. angezeigt wird und dann auch anteilig? Also man hatte z.b schon vor der Aktion 10k drauf, dann bis gestern 70k dazu gepackt, wird demnach getrennt gelistet 10k 1% und 70k 4%? Ich meine bei der letzten Aktion hatte ich das erst in der Quartalsabrechnung gesehen. Mmmh.

Registriertes Community-MitgliedGerdchen am 22.10.2026

Meine Frage an die DKB :
Kann ich am 22.10.2026 Geld von meinem Tagesgeldkonto abheben und am 01.11.2026 den gleichen Betrag wieder auf das Tagesgeldkonto wieder einzahlen ? Bekomme ich dann ab dem 01.11.2026 trotzdem 4 % Zinsen auf den gesamten Betrag ?
Antwort der DKB :
Ja, du kannst am 22.10.2026 Geld von deinem Tagesgeldkonto auf dein Referenzkonto (Girokonto) auszahlen und später wieder einzahlen – aber für die 4‑%‑Tagesgeldaktion ist entscheidend, dass das als „Neugeld“ ermittelte Guthaben auf dem Tagesgeldkonto verbleibt.
Für deine konkrete Frage bedeutet das:
Wenn du am 22.10.2026 Geld vom Tagesgeld abziehst, ist dieser Teil nicht mehr auf dem Tagesgeldkonto. Dann bekommst du für diesen abgezogenen Betrag ab dem Zeitpunkt der Auszahlung natürlich auch keine 4 % Aktionszinsen, weil die Verzinsung immer auf den tatsächlichen (täglichen) Kontostand erfolgt.
Wenn du am 01.11.2026 den gleichen Betrag wieder einzahlst, liegt diese Einzahlung außerhalb des Einzahlungszeitraums der Aktion (06.10. bis 20.10.2026). Damit ist diese „Wiedereinzahlung“ nicht das „Neugeld“ aus der Aktion – und wird daher nicht automatisch wieder mit 4 % für die Aktion berücksichtigt!
Daher meine Warnung an alle :
Im Zeitraum bis 01.11. auf keinen Fall den Betrag abheben und ab 01.11. wieder einzahlen ! Ihr würdet den Zins von 4 % verlieren und nur noch 1 % bekommen !

Dieser Post wurde am 22.10.2026 um 12:18 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 22.10.2026

@ Gerdchen
Vielen Dank für Deine Information, die allerdings meiner vom Kundenservice erhaltenen Rückmeldung widerspricht.
Hast Du Deine Information ebenfalls vom menschlichen Kundenservice erhalten oder hast Du den KI Support genutzt?
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedGerdchen am 22.10.2026

Vom KI - Support innerhalb meines Konto - Accounts !
Dort wurde mit auch mitgeteilt dass man auch nach dem 1.11. nicht etwas abheben und später wieder den Betrag einzahlen sollte , weil es dann auch wieder nur 1 % gibt auf den wieder eingezahlten Betrag!

Dieser Post wurde am 22.10.2026 um 15:15 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 22.10.2026

@ Gerdchen
Dann hast Du voraussichtlich eine nicht korrekte Antwort erhalten. Es macht natürlich Sinn im Augenblick kein Geld abzuheben, um auf Nummer sicher zu gehen. Ich würde aber jedem, der das Geld nicht bis zum 28.02.2027 auf dem Tagesgeldkonto belassen möchte, raten, über das Kontaktformular den Kundenservice zu kontaktieren, um sich persönlich bestätigen zu lassen, dass Ein- und Auszahlungen innerhalb des Höchstbetrages jederzeit unschädlich möglich sind und nicht zu einem Verlust des Zinsanspruchs von 4,00% führen.
Vielleicht sieht die DKB sich dann auch veranlasst, dieses klar auf der Homepage zu kommunizieren.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedBanquierM am 22.10.2026

@Hans-Jürgen
Das mit der klaren Kommunikation auf der DKB-Homepage oder in einer FAQ-Rubrik wäre wirklich sinnvoll. Machen andere Banken ja auch! Siehe z.B. dieVolkswagen-Bank zur aktuell laufenden "Fresh-Money"-Aktion:
* Vom 05.11.2026 bis 05.05.2027 erhalten Sie automatisch 3,75 % Zinsen p. a. auf Ihr neu eingezahltes Guthaben.
Weitere Einzahlungen werden bis zum Aktionsende ebenfalls mit dem Aktionszins verzinst. Auszahlungen mindern das neu eingezahlte Guthaben. *
Aber die DKB ist ja eine "ganz besondere" Bank - siehe deren famose Echtzeitüberweisungs-/"Betrugspräventions"-Politik...
VG BanquierM