Hallo, muss man beim Sparbrief für das laufende Jahr die Freistellung beantragen und für das nächste Jahr neu, da der Sparbrief über das Jahresende läuft. Ich möchte nicht ans Finanzamt zahlen,M.f.G.
Da die Zinsen nicht am Ende der Laufzeit des Sparbriefes, sondern jährlich am Jahresende gutgeschrieben werden, muss sicherlich jährlich über den entsprechenden jährlichen Zinsertrag ein Freistellungsauftrag erteilt werden und nicht nur zum Laufzeitende des Sparbriefes.