Menü
Tagesgeld 3,40%Festgeld 3,35%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  ING  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Freistellungsantrag für Sparbrief bei Jahreswechsel erforderlich?

Freistellungsantrag für Sparbrief bei Jahreswechsel erforderlich?

Anonymer PosterBugsierer (Gast) am 16.10.2023

Hallo, muss man beim Sparbrief für das laufende Jahr die Freistellung beantragen und für das nächste Jahr neu, da der Sparbrief über das Jahresende läuft. Ich möchte nicht ans Finanzamt zahlen,M.f.G.

Registriertes Community-MitgliedPalz am 25.10.2023

Da die Zinsen nicht am Ende der Laufzeit des Sparbriefes, sondern jährlich am Jahresende gutgeschrieben werden, muss sicherlich jährlich über den entsprechenden jährlichen Zinsertrag ein Freistellungsauftrag erteilt werden und nicht nur zum Laufzeitende des Sparbriefes.