Das Sparbrief der Degussa Bank ist ein klassisches Festgeldkonto mit fest vereinbarter Laufzeit, garantiertem Zinssatz und zumeist vollständiger Bindung des Kapitals während der Laufzeit. Eröffnet und verwaltet wird das Konto direkt über die Bank selbst (Direktanlage), also nicht über einen Anlagemarktplatz wie z. B. WeltSparen by raisin (siehe Kontoführung). Die Zinssätze variieren je nach Laufzeit zwischen 2,20 % und 2,75 %, wobei das kürzeste Festgeld 1 Jahr läuft und das längste 10 Jahre. Anlagegelder sind durch die gesetzliche deutsche Einlagensicherung bis 100.000 EUR und darüber hinaus über die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbandes Deutscher Banken abgesichert.
In der folgenden Tabelle finden Sie die aktuellen Zinsen zum Sparbrief der Degussa Bank. Diese Zinssätze und Laufzeiten wurden nach den uns vorliegenden Daten das letzte Mal am 08.02.2024 geändert.
Laufzeit | Zinssatz | Bewertung1 |
---|---|---|
1 Jahr | 2,75 % | |
2 Jahre | 2,60 % | |
3 Jahre | 2,50 % | |
4 Jahre | 2,40 % | |
5 Jahre | 2,30 % | |
7 Jahre | 2,25 % | |
10 Jahre | 2,20 % |
1 Wir vergleichen für die Bewertung den Zinssatz der Degussa Bank mit dem besten Festgeldangebot aus der jeweiligen Laufzeit. Die Bewertung ist somit ein Maß für die Attraktivität des Zinssatzes im Vergleich zu allen anderen Festgeldern im Markt.
Beachten Sie dabei, dass die Degussa Bank jederzeit Zinssenkungen (oder auch Zinserhöhungen) vornehmen kann und häufig nicht die Zinsen am Tag der Kontoeröffnung relevant sind, sondern am Tag der tatsächlichen Anlage des Festgeldkontos. Diese können bei Zinsänderungen abweichen. Sollten Sie sich daher für ein Festgeldkonto bei der Degussa Bank entscheiden, dann empfehlen wir eine zeitnahe Abwicklung der Kontoeröffnung.
Die Degussa Bank zahlt die Zinsen für das Sparbrief in Abhängigkeit der Laufzeit an unterschiedlichen Zeitpunkten aus. Die folgende Tabelle zeigt die uns aktuell bekannten Zinsgutschriften:
Laufzeit | Zinssatz | Zinsgutschrift |
---|---|---|
1 Jahr | 2,75 % | Am Ende der Laufzeit |
2 Jahre | 2,60 % | Jährlich (zum Jahresende) |
3 Jahre | 2,50 % | Jährlich (zum Jahresende) |
4 Jahre | 2,40 % | Jährlich (zum Jahresende) |
5 Jahre | 2,30 % | Jährlich (zum Jahresende) |
7 Jahre | 2,25 % | Jährlich (zum Jahresende) |
10 Jahre | 2,20 % | Jährlich (zum Jahresende) |
Generell gilt: Werden die Zinsen schon vor dem Laufzeitende ausgeschüttet, so kann es zu einem Zinseszinseffekt kommen, vorausgesetzt, die Auszahlung erfolgt nicht auf das Referenzkonto, sondern direkt auf das Sparbrief. Der zusätzliche Zinsertrag, der sich durch einen möglichen Zinseszinseffekt ergibt, kann durchaus einen spürbaren Unterschied bei der effektiven Rendite machen, vor allem bei sehr hohen Zinsen.
Die Degussa Bank verlangt für das Sparbrief eine Mindestanlage in Höhe von 500 €. Nach oben hin (Maximaleinlage) sind hingegen keine Grenzen gesetzt, sodass theoretisch auch deutlich über 100.000 € angelegt werden könnten, wovon wir jedoch aufgrund der Sicherungsgrenze der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 € dringend abraten.
Generell empfehlen wir, nicht Ihren kompletten Anlagebetrag auf ein einziges Festgeldkonto zu legen, sondern diesen aufzusplitten und auf mehrere Konten zu verteilen. Eine solche Diversifikation ist dank der heute verfügbaren Anlagemarktplätze wie WeltSparen und Zinspilot und ihrer Festgeldangebote sehr einfach möglich und lässt Sie etwas ruhiger schlafen, sollte es doch einmal zu Problemen bei einer Bank oder gar einer Einlagensicherung kommen.
Das Degussa Bank Sparbrief ist ein klassisches Festgeldkonto mit fester Laufzeit und fest vereinbartem Zinssatz. Ein Zugriff auf das angelegte Geld ist während dieser Laufzeit in aller Regel nicht möglich (Ausnahmen ggf. siehe vorzeitige Kündigung). Klassisches Festgeld eignet sich vor allem für Gelder, die in jedem Fall nicht verloren gehen dürfen, gleichzeitig aber während der Laufzeit nicht gebraucht werden.
Die Kontoeröffnung und Kontoführung für das Sparbrief der Degussa Bank erfolgt kostenlos und direkt über die Degussa Bank. Vorteil dieser Art der Kontoführung ist, dass Sie stets direkten Kontakt zur Bank haben. Als großen Nachteil sehen wir hingegen, dass Sie nur bei genau dieser einen Bank Ihr Geld anlegen können und für weitere Tages- und Festgeldkonten bei anderen Banken jeweils erneut die Kontoeröffnung durchlaufen müssen.
Überlegen Sie sich daher, ob nicht eventuell ein Festgeld bei einem der drei deutschen Anlagemarktplätze WeltSparen, Zinspilot, Check24 mehr Sinn macht. In unserem Festgeld-Vergleich sind die entsprechenden Angebote jeweils mit dem Logo des Anlagemarktplatzes markiert.
Das Sparbrief der Degussa Bank verlängert sich nicht automatisch zum Laufzeitende, sodass Sie das angelegte Geld am Ende der Laufzeit automatisch ausgezahlt bekommen. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Sollte eine automatische Verlängerung gewünscht sein, so fragen Sie dies bitte direkt bei Kundenservice an. In manchen Fällen ist die Einstellung einer automatischen Verlängerung seitens der Banken möglich.
Das Sparbrief der Degussa Bank ist leider nicht vorzeitig kündbar. Vor dem Laufzeitende können Sie daher in aller Regel nicht auf das angelegte Geld zugreifen. Ausnahmen hiervon können Sonderfälle wie Tod oder schwere Krankheit sein, allerdings ist man dann ggf. auf die Kulanz der Bank angewiesen. Sollte Ihnen die flexible Verfügbarkeit des Anlagebetrages wichtig sein, so greifen Sie im Zweifel lieber zu einem Tagesgeldkonto.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand zahlt die Degussa Bank derzeit keinen Bonus, keine Prämie und kein Startguthaben auf das Sparbrief. Sollte Ihnen ein Bonus bekannt sein, hinterlassen Sie uns gern einen Kommentar.
Die Degussa Bank führt die in Deutschland auf Zinserträge abzuführende Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) automatisch für Sie ab. Verhindern können Sie dies, indem Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, jeweils vorausgesetzt, dass Sie Ihren Sparerpauschbetrag noch nicht aufgebraucht haben bzw. gar nicht erst zur Steuer veranlagt werden. Alternativ können Sie sich die ggf. zuviel gezahlte Steuer am Ende des Jahres im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen.
Es ist wahrscheinlich die zentrale Frage, die sich Anleger vor einer Eröffnung eines Festgeldkontos bei der Degussa Bank stellen. Leider ist es auch eine der am schwierigsten zu beantwortenden. Selbst erfahrene und hochbezahlte Experten schaffen es nicht, die Sicherheit von Banken wie der Degussa Bank zuverlässig vorherzusagen. Wie sollen wir kleinen Privatanleger das dann tun? Ganz hoffnungslos ist die Lage jedoch nicht, denn es gibt Indikatoren wie das Rating, die Einlagensicherung und die Deckungsquote, die wir uns im Folgenden für die Degussa Bank näher anschauen wollen.
Zur Degussa Bank liegt uns derzeit kein Rating und damit keine Einschätzung der Bonität durch eine Ratingagentur vor. Das ist jedoch nicht ungewöhnlich, da Banken wie die die Degussa Bank für die Erstellung solcher Ratings selber zahlen müssen, was sehr schnell sehr teuer werden kann. Daher leisten sich eigentlich fast nur größere Banken diesen Luxus, denn diese erzielen durch ein Rating ggf. größere Ersparnisse bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt. Dass die Degussa Bank über kein Rating von Fitch, Moody’s oder S&P verfügt, ist also nicht automatisch ein Zeichen für eine geringe Sicherheit der Bank.
Ratingagentur | Rating | Bonität in Worten |
---|---|---|
S&P | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
Moody's | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
Fitch | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
DBRS | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
Über die gesetzliche deutsche Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH) sind Beträge bis 100.000 EUR pro Person abgesichert. Im Falle einer Pleite der Degussa Bank würde die Einlagensicherung das Guthaben der Anleger innerhalb von 7 Tagen zurückzahlen. Der Entschädigungsprozess wird automatisch initiiert, sodass Sie nicht selbst aktiv werden müssen.
Grundsätzlich besteht gegenüber der gesetzlichen Einlagensicherung ein Rechtsanspruch auf Entschädigung, allerdings nicht gegenüber dem Staat. Dieser kann die Einlagensicherung zwar im Notfall stützen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Einlagengesichertes Tages- und Festgeld gehört noch immer zum sichersten, was wir Anleger zur Verfügung haben. Man sollte jedoch auch hier das Thema Diversifikation nicht komplett vernachlässigen, um auf mögliche Turbulenzen vorbereitet zu sein.
Oberhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze von 100.000 EUR sind Einlagen bei der Degussa Bank über die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken abgesichert. Es handelt sich hierbei jedoch um eine freiwillige Einlagensicherung, bei der kein Rechtsanspruch auf Entschädigung gegenüber dem Einlagensicherungsfonds besteht. Wir raten daher eher zur Vorsicht. Sofern möglich, sollte Ihr Guthaben bei der Degussa Bank die gesetzliche Einlagensicherungsgrenze von 100.000 EUR nicht überschreiten, auch wenn im Ernstfall die Chance bestünde, Geld vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken zu erhalten.
Die Deutsche Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH) verfügte nach Angaben der Europäischen Bankenaufsicht Ende 2022 über ein liquides Vermögen in Höhe von 4,48 Mrd. Euro. Diesem Betrag stand zum gleichen Zeitpunkt ein durch die Einlagensicherung abgesichertes Guthaben aller Banken in Höhe von 710,88 Mrd. Euro gegenüber. Das entspricht auf der Ebene des Bankensektors Deutschlands einer Deckungsquote von 0,63 %, oder anders ausgedrückt: Würden heute auf einen Schlag alle Banken Deutschlands pleitegehen, so wäre die Deutsche Einlagensicherung lediglich in der Lage, 0,63 % der abgesicherten Guthaben aus eigenen Finanzmitteln an die Anleger zurückzuzahlen. Klingt nach wenig? Ist es auch, aber das ist nicht so sehr ein Problem der Einlagensicherung Deutschlands, sondern ein generelles aller Einlagensicherungssysteme.
Vermögen der Einlagensicherung | Abgesicherte Einlagen Deutschland | Deckungsquote Deutschland |
---|---|---|
4,48 Mrd. Euro1 | 710,88 Mrd. Euro1 | 0,63 % |
Vermögen der Einlagensicherung | Kundengelder bei der Degussa Bank | Deckungsquote Degussa Bank |
4,48 Mrd. Euro1 | 5,05 Mrd. Euro2 | 89 % |
2 Quelle: Geschäftsbericht 2022
Aussagekräftiger ist daher oftmals der Blick auf die Degussa Bank selbst, denn die zentrale Frage sollte für Sie als Anleger natürlich lauten, ob die Einlagensicherung im Falle einer Pleite der Degussa Bank genug Geld hätte, um alle Anleger vollständig zu entschädigen. Für das Jahr 2022 wies die Degussa Bank Kundengelder in Höhe von 5,05 Mrd. Euro aus (Quelle: Geschäftsbericht 2022). Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zum Vermögen des Einlagensicherungsfonds (4,48 Mrd. Euro), so ergibt sich eine auf die Degussa Bank bezogene Deckungsquote von 89 %. Frei übersetzt bedeutet das, dass zumindest auf Basis der letzten öffentlich zugänglichen Zahlen die Deutsche Einlagensicherung im Pleitefall wahrscheinlich nicht genug Geld zur Verfügung hätte, um alle Anleger der Degussa Bank aus eigener Kraft vollständig zu entschädigen.
Die Einlagensicherungssysteme in Europa verfügen nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel, weshalb selbst mittelgroße Bankpleiten zu Engpässen bei der Entschädigung von Anlegern führen können. In der Vergangenheit ist in solchen Fällen immer der jeweilige Heimatstaat eingesprungen. Zur Bewertung der Sicherheit der Degussa Bank macht es daher durchaus Sinn, sich das Rating des Heimatlandes (Deutschland) anzuschauen, denn dieses gibt Auskunft darüber, ob das Land im Falle einer größeren Bankenpleite überhaupt in der Lage wäre, zusätzliche Mittel zur Stützung des Einlagensicherungsfonds am Geldmarkt aufzunehmen.
Ratingagentur | Rating | Bonität in Worten |
---|---|---|
S&P | AAA | höchstmögliche Bonität |
Moody's | Aaa | höchstmögliche Bonität |
Fitch | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
DBRS | AAA | höchstmögliche Bonität |
Aktuell liegen uns zu Deutschland drei Ratings vor: AAA (Standard & Poors), Aaa (Moody's) und AAA (DBRS). Damit verfügt Deutschland über die bestmögliche Bonität. Das Land dürfte daher auch in turbulenten Zeiten keine Probleme haben, Kredite zur Stützung der Einlagensicherung aufzunehmen. Unabhängig vom Rating Deutschlands sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass der Staat rein rechtlich nicht zum Eingreifen verpflichtet ist, sollte seine Einlagensicherung über ungenügend Mittel zur Entschädigung der Anleger der Degussa Bank verfügen.
Aktuell liegen uns keine Erfahrungsberichte mit Bezug zum Degussa Bank Sparbrief vor. Sie haben selbst Erfahrungen damit gemacht? Dann nutzen Sie entweder unser Formular zur Übermittlung einer Bewertung oder die Kommentarfunktionam Ende dieses Testberichtes.
Hier finden Sie Alternativen zum Degussa Bank Sparbrief, jeweils aus den für Anleger wichtigsten Laufzeiten 1 Jahr, 2 Jahre und 3 Jahre. Nicht immer ist aber die Konkurrenz mit ihren ggf. höheren Zinssätzen die bessere Alternative zur Degussa Bank. Am Ende ist das Gesamtpaket aus Zinsen, Sicherheit, Handhabung und Besteuerung wichtiger als der Festgeldzins an sich.
Laufzeit | Zinssatz | Land & Bank |
---|---|---|
1 Jahr | 3,80 % | ![]() |
1 Jahr | 3,70 % | ![]() |
1 Jahr | 3,66 % | ![]() |
2 Jahre | 3,71 % | ![]() |
2 Jahre | 3,70 % | ![]() |
2 Jahre | 3,70 % | ![]() |
3 Jahre | 3,70 % | ![]() |
3 Jahre | 3,66 % | ![]() |
3 Jahre | 3,65 % | ![]() |
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@Kathrin
Hallo Kathrin, ich bin hier im Forum noch nicht lange Zeit unterwegs und kann die meist sehr interessanten Beiträge leider erst lesen, wenn es mir meine Zeit ermöglicht. Deshalb kann ich erst jetzt mit meiner Sichtweise der Dinge auf Deinen u.s. Beitrag eingehen.
Auch ich habe bei der Degussa Bank vor Jahren einen VL-Sparplan abgeschlossen, wurde wie Du ebenfalls per Post angeschrieben und um Zustimmung des OLB Produkts (Girokonto S) gebeten. Nach Durchsicht der bereitgestellten Unterlagen verhält es sich so, wie Du in Deinem Beitrag beschrieben hast.
Was mich an dieser ganzen Sache grundlegend stört, ist, dass hier einfach einseitig (nämlich jetzt von der OLB wg. der Übernahme der Degussa Bank) ein bestehender/abgeschlossener und laufender Vertrag geändert werden soll. Bei dem VL Produkt inkl. des Verrechnungskontos (Girokonto)der Degussa Bank, das ich vor Jahren abgeschlossen habe, war alles!!! kostenlos und es gab auch keinerlei Buchungskosten pro Vorgang in Höhe von 0,44 EUR. Für einige Leute sind diese Kosten natürlich "Peanuts", aber mir geht es hier einfach ums Prinzip. Geschlossene Verträge sind einzuhalten - ich kann doch auch nicht einfach irgendwelche Verträge zu einem gewissen Zeitpunkt (der mir gerade recht ist) zu meinen Gunsten abändern. Es gibt ja Vertragsbedingungen und meiner Meinung nach sind diese auch bei einer Übernahme einzuhalten - da Bestand)! Ferner bin ich weiterhin der Meinung, dass solch ein Vorgehen nicht Schule machen sollte! Ich habe leider keine allzugroßen juristische Kenntnisse, kann mir aber durchaus vorstellen, dass das einseitige Vorgehen bzw. die Änderung der Bedingungen durch die OLB nicht rechtskonform ist und bestehende Verträge einzuhalten sind, auch bei einer Übernahme eines anderen Bankinstitutes. Deshalb benötigt man eben jetzt die Zustimmung des Kunden.
Ich stehe wegen meiner Ansicht deshalb mit dem Kundenservice der Degussa Bank/OLB in Schriftverkehr und kann gerne deren Antwort, sofernüberhaupt eine erfolgt, hier im Forum einstellen.
Vielleicht kann man auch eine Anfrage bei der Verbraucherschutzzentrale stellen und deren Sicht der Dinge einholen.
Ansonsten denke ich, ist hier eine bedenkenlose Zustimmung kein Problem - wenn man nicht meiner Ansicht folgen mag.
Was passiert denn, wenn man keine Zustimmung erteilt? In den FAQs ist dazu nichts zu finden: https://www.olb.de/landingpages/faq-meineneuebank
@golfo und MvK: ich sehe das wie du Golfo. Es kann nicht sein, dass Vertragsbedingungen einseitig von Seiten der OLB geändert werden. Das Girokonto als Verrechnungskonto zum VL-Vertrag bei der Degussa war kostenfrei, nun gibt es Kosten pro Buchung. Der Kundenservice der Degussa sagte mir, ich könnte nach der Fusion der Banken mein Giro S auf ein komplett kostenloses reines Verrechnungskonto umstellen lassen. Aber zuerst müsse ich zustimmen und bekomme dann erst das Giro S bei der OLB das dann aber umgestellt werden kann. Nun, aber dann wäre zwar alles kostenlos, aber das Girokonto wäre weg, denn das Verrechnungskonto wäre nicht für den Zahlungsverkehr. Während man bei der Degussa ja ein vollwertiges kostenloses Girokonto hatte. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es durch die Eröffnung des OLB Girokontos nun wieder einen Schufa-Eintrag gibt.
Der telefonische Kundendienst sagte mir übrigens, dass im Falle einer Nichtzustimmung man keinen Zugriff mehr auf online Banking habe, weil das online Banking der Degussa eingestellt wird und man dann keinen Zugriff auf das OLB online Banking bekommt
Heute wurde mir per Post von der OLB meine neue ec Karte zugestellt, die ab dem 1. September einsatzfähig ist. Allerdings habe ich der OLB noch immer keine Zustimmung zum Übertrag von der Degussa zur OLB erteilt. Unglaublicher Vorgang!!!
Übrigens immer noch keine schriftliche Rückantwort vom Kundenservice auf meine Anfrage.
Freiberufler/Selbständige sind offensichtlich nicht gewünscht
@SBneu,
Freiberufler und Selbstständige sind hier im Forum schon erwünscht.
Die Banken bieten ihre Produkte nur an natürliche Personen an, wieso ... ich weiß es nicht.
@Udo,
das einfach nicht sagen kann zu steuerlichen Problemen führen.
Bei Selbsttätigen und Freiberuflern werden alle Einnahmen der Firma besteuert. Ab einem Umsatz muss eine doppelte Buchhaltung geführt werden und eine GuV Rechnung ist nicht mehr statthaft.
Das FA teilt das dem Firmeninhaber mit.
Bei Kleinunternehmen, die die Umsatzsteuer nach §19 USTG, die Umsatzaussteuer nicht ausweisen müssen, die können es verschweigen.
Der Bruttoumsatz von Kleinunternehmen liegt vor, wenn der Umsatz im letzten Jahr 20.000,00 € nicht überstiegen hat und im Folgejahr 50.000,00 € nicht übersteigen wird. Wohlgemerkt Brutto, nach Abzug von Ausgaben und Steuern.
Obwohl hier in einem anderen Kommentar zu lesen ist, können die Banken die Daten bei der BZSt abfragen.
Korrektur:
22.000 € im vergangenen Jahr, nicht 20.000 €
Und bei einem Selbständigen sind deine Ersparnisse alle "Betriebsvermögen" ? Wenn du die jetzt noch mit den Betriebsausgaben verrechnest mach ich sofort mit.
Vor allem fallen auf Zinsen kein Umsatzsteuer an, daher Quatsch. Daher erhöhen die auch die Grenze die du da nennst nicht, die sind für die Umsatzsteuerbefreiung......
Ich schrieb doch nicht das auf Zinsen Umsatzsteuer anfällt, sondern auf den Umsatz des Unternehmens ohne Zinsen.
Du schreibst aber das private Zinsen die Umsätze erhöhen. Das wäre nur der Fall wenn man Betriebsvermögen anlegt. Die Banken fragen aber nicht ob man Betriebsvermögen anlegt sondern welchen Beruf man hat,
Betriebsvermögen ist nicht gleich Privatvermögen.
Ist das Tagesgeldkonto der Degussa Bank (momentan 3,6%) hier nicht zu finden, weil die Bank keine Vermittlungsprovisionen (Affiliate-Marketing) betreibt?
Jain :-) Hab es auf meiner Todo-Liste das einzutragen, aber dank Ferien und Kinder daheim komme ich hier grad kaum zum Arbeiten :-( ... Vllt schaffe ich es heute Abend noch. Generell bekommen wir von der Degussa Bank aber keine Provisionen, weshalb das Angebot auch nur für Newsletter-Abonnenten mit Freischaltcode sofort sichtbar sein wird. VG und lieben Dank für dein Verständnis! Stefan
Soooo, jetzt hab ichs noch schnell online gebracht: https://www.kritische-anleger.de/degussa-bank/topzins-fresh-plus/
Lieben Dank für den erneuten Hinweis! :-)
Es gibt auch ein Tagesgeldkonto mit 3,6 Prozent für 6 Monaten aber nur mit Verrechnungskonto...
Ist bei der Consorsbank ähnlich. Dort eröffnet man ein TG Konto und gleichzeitig ein Verrechnungskonto.
Über das Verrechnungskonto werden bei der Consorsbank die Zinserträge, die nicht durch einen FSA gedeckt sind verrechnet.
Erfolgt ein angepasster FSA so kannst Du manuell selbst umbuchen auf das TG-Konto.
Meine Erfahrung.
Noch zur Ergänzung.
Ein- und Auszahlungen werden bei der Consorsbank nur über das TG-Konto abgewickelt. Das VK bleibt außen vor.
Bei der Degussa ist das verrechnungskonto ein Girokonto das nur unter bestimmten Bedingungen kostenfrei ist
Ich habe einen VL-Sparvertrag bei der Degussa.. Nun bekam ich Post mit der Bitte um Zustimmung, weil die Degussa von der OLB übernommen wird. Kann ich da bedenkenlos zustimmen? Das VL Sparen läuft bei der OLB so weiter,nur das kostenlose Girokonto, was als Verrechnungskonto bei der Degussa diente, wir nun als Girokonto S (keine monatliche Grundgebühr) bei der OLB weitergeführt. Jede Buchung soll jetzt bei der OLB 0,44 euro kosten, aber nach der AUskunft der Degussa wird das nur bei der Auszahlung des VL-Vertrages auf das Girkonto in 5 Jahren der Fall sein . aus meiner Sicht kann ich also zustimmen, oder spricht etwas dagegen´? Ich bin nur skeptisch, weil ich hier so viel Negatives zur OLB höre ....