@ Ernie
In Bezug auf eine Verlängerung (Prolongation) von Festgeldern gibt es bei den Banken unterschiedliche Regelungen.
Es gibt Banken, die bei Abschluss von Festgeldern grundsätzlich eine automatische Verlängerung vereinbaren, die man aber dann vor Laufzeitende (z. B. im Online-Banking) ausschließen kann. Wenn man dieses nicht tut, erfolgt die Verlängerung zwar automatisch, es wird aber für den "Neuabschluss" wieder ein 14tägiges Widerrufsrecht eingeräumt.
Die ING geht einen anderen Weg, indem sie vor Laufzeitende über die automatische Verlängerung als "Angebot" hinweist und offensichtlich auch darauf hinweist, dass bei keiner Reaktion - also Schweigen - dieses als Annahme des Angebotes gilt. Dann scheint kein Widerrufsrecht zu bestehen. Dieses ist in den "Vereinbarungen zum Festgeld" unter Punkt 7. geregelt. (vgl. https://www.ing.de/dokumente/vereinbarungen-festgeld-internetbanking/). Ich würde somit davon ausgehen, dass die Verhinderung der Verlängerung nicht mehr möglich ist, sofern Du bzw. die betreffende Person kein Dokument über die Verlängerung mit einer Widerrufsbelehrung und -möglichkeit erhält.
VG Hans-Jürgen