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Steuern auf Eröffnungsprämie der ING?

Steuern auf Eröffnungsprämie der ING?

Registriertes Community-MitgliedSternchen am 11.08.2026

Ich habe mir gerade die Frage gestellt, ob die 200 € Eröffnungsprämie versteuert werden muss. Weiß das jemand?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 11.08.2026

https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/konto-praemie-ist-steuerpflichtig.html

Anonymer PosterBreton (Gast) am 11.08.2026

Es sind "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" und keine Kapitalerträge.

Bis zur Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr bleibt es steuerfrei.

Ab 256,01 ist der gesamte Betrag wie ein Zusatzeinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Star der CommunityHans-Jürgen am 11.08.2026

@SternchenBei der Kontoeröffnungsprämie handelt ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 11.08.2026 um 14:42 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedMatteo am 11.08.2026

@Hans-Jürgen:
Kann es sein, dass sich in deiner letzten Antwort an "Sternchen" ein kleiner Fehlerteufel beim Verfassen eingeschlichen hat? Es müsste doch *Freigrenze* lauten, nicht *Freibetrag*. Denn über 256,00 EUR wird der gesamte Betrag in voller Höhe der Steuer unterworfen.

Grüße
Matteo

Registriertes Community-MitgliedSternchen am 11.08.2026

Danke für die Infos. Ich überlege aktuell, bei der ING mal wieder ein Konto zu eröffnen, das letzte ist über 12 Monate weg, da wäre ich also Neukunde, und die Sparda-N lockt mich auch noch mit ihren 4%. Ich muss mal sehen, wieviel Aufwand für die Anpassung der Zahlungsströme jeweils erforderlich ist.

Star der CommunityHans-Jürgen am 11.08.2026

@ Matteo
Ob man im steuerrechtlichen Sinne zwischen den Begriffen "Freigrenze" und "Freibetrag" unterscheiden muss, will ich gar nicht tiefergehender untersuchen. Aus meiner Formulierung müsste aber doch klar sein, dass Beträge über 256 € ab dem ersten € voll steuerpflichtig sind, wie Du es ja auch noch einmal bestätigt hast.
Bei den "Steuerrechtsexperten" entschuldige ich mich, sofern ich hier sachlich falsche Begriffe vermischt habe.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 11.08.2026

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Dieser Post wurde am 11.08.2026 um 18:19 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedMatteo am 11.08.2026

@Hans-Jürgen,
Oh nein - mein Hinweis zur Unterscheidung von Freigrenze und Freibetrag war gar nicht belehrend oder irgendwie despektierlich gemeint ;-)
Sollte es so angekommen sein, entschuldige ICH mich hiermit dafür. Wahrscheinlich bin ich nur beruflich leicht vorbelastet und deshalb auf die Begrifflichkeiten angesprungen.

Grüße
Matteo

Anonymer PosterBreton (Gast) am 12.08.2026

@Matteo
Hast für mich alles richtig gemacht und nur durch genauen Äußerungen bleibt dieses Forum seriös und die meisten Teilnehmer verstehen das gut.

@Hans-Jürgen
Ich lerne hier jeden tag dazu, deswegen weiter so und gute Laune behalten!