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Was bedeutet die niedrige Deckungsquote bei der ING?

Was bedeutet die niedrige Deckungsquote bei der ING?

Registriertes Community-MitgliedLechtus am 02.08.2026

Hi zusammen, warum beträgt die Deckungsquote nur 1 rotes Quadrat? Danke und beste Grüße

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 02.08.2026

Die Deckungsquote beträgt 4%, d.h. die Höhe der liquiden Mittel der deutschen Einlagensicherung beträgt nur etwa 4% der bei der ING geparkten Kontoguthaben. Anders ausgedrückt: Sollte die ING pleitegehen, könnte die Einlagensicherung sehr wahrscheinlich nicht aus eigener Kraft die Einlagen ersetzen, sondern bräuchte sehr wahrscheinlich externe finanzielle Unterstützung z.B. vom Staat.

Registriertes Community-MitgliedLechtus am 02.08.2026

Danke und sorry, bin Laie, aber das Guthaben wäre dennoch bis 100.000€ gesetzlich seitens Deutschland gesichert, sprich wie du schreibst, vom Staat?

Registriertes Community-MitgliedM.v.K. am 02.08.2026

Wenn die Mittel der deutschen Einlagensicherung ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedMatteo am 02.08.2026

Die ING ist eine in Deutschland ansässige Bank und unterliegt der deutschen Einlagensicherung.
Durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) sind Guthaben bis zu maximal 100.000 EUR pro Person abgesichert.

Zusätzlich ist die ING auch noch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dieser besichert Guthaben bei der ING aktuell bis zu 3 Mio. EUR pro Kunde.

Die Einlagensicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:

Extra-Konto
Festgeld
Girokonto
Sparbrief
VL-Sparen
Smart-Konto
Geschäftskonto
Business Extra-Konto

https://www.ing.de/ueber-uns/unternehmen/einlagensicherung/

Grüße
Matteo

Registriertes Community-MitgliedF.W. am 03.08.2026

Die Sache mit der "gesetzlichen Einlagensicherung" wird oft falsch verstanden.

Es ist die Absicherung, welche die Banken bei einer geeigneten Einrichtung aufgrund gesetzlicher Vorschrift haben müssen, beispielsweise bei der EdB für Privatbanken, bis 100.000 EUR pro Einleger.

Es besteht aber deswegen kein direkter Anspruch des Einlegers gegenüber staatlichen Stellen. Wenn das Geld der "gesetzlichen" Einlagensicherung nicht ausreicht, ist staatliche Unterstützung Ermessenssache und wird oftmals aufgrund Kassenlage gewährt. Immer auch an Zypern denken, dort haben die Leute inzwischen einschlägige Erfahrung.

Dieser Post wurde am 03.08.2026 um 09:19 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRoland am 03.08.2026

@F.W.: Gerade Zypern hat gezeigt dass bis 100TEuro alles gerettet wurde.